Die Gewährleistungspflicht eines Händlers erstreckt sich auf das gesamte Fahrzeug mit Ausnahme von Verschleißteilen. Fallbeispiele (was ist ein Mangel, was ist Verschleiß) und weitere Informationen hier:
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www.adac.de/_mmm/pdf/2014-52-Mangel-Vers...iste-2014_141982.pdf
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www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und...chleiss/default.aspx
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www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufe...auf/fahrzeugmaengel/
Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Das ist in den meisten Fällen gleichbedeutend mit dem faktischen Ende der Gewährleistung, weil man den Nachweis, dass ein Mangel schon vor Übernahme des Fahrzeugs existiert hat, nur in den seltensten Fällen erbringen kann.
Grüße, Egon