Das hatten wir doch schon....
siehe Beitrag von @Egon
Klick und meinem Kommentar
Klick ...
Für mich gibt es gedanklich zunächst nur diese Möglichkeiten:
a) Die Konzentration verletzt zwar die Richtlinien, aber mit einer finanziellen Nachbesserung der Entsorgungsabgabe ist das vom Tisch.
b)
Die Konzentration ist so hoch, dass eine normale Typgenehmigung des Streetscooters nicht möglich ist.
Ein Sprecher der Post erklärte, man halte sich bei den Streetscooter-Elektrofahrzeugen an "die gesetzlichen Anforderungen".Der Post ist das komplett egal und wartet auf behördliche Zwangsanweisungen, bzw. verhandelt mit Behörden über eine verträgliche Lösung. Z.B.: eine besondere Typgenehmigung.
yarison schrieb:
Will uns VW erzählen, dass das Ladegerät ein unzerlegbares Teil und untrennbar mit dem Auto verbunden ist? Es könnte sein, das Ladegerät besitzt eine besondere Zulassung. Dann sind ggf. Änderungen am Gerät mit einer erneuten Zulassung verbunden. Insgesamt könnte sich ein einzelner Bauteiltausch wegen des Arbeitsaufwand und der neuen Genehmigung ebenso wenig rechnen...
( Selbstverständlich bedauere ich, das alles nur auf die finanzielle Ebene abgewälzt wird, Nachhaltigkeit ist was anderes ! )
Allerdings hat der Zulieferer einen Großteil der Torte im Gesicht.
Gruß Hybridfan5