Priusfreunde.de

Willkommen, Besucher
Bitte anmelden oder registrieren.    Passwort vergessen?

Mängel nach Werkstattaufenthalt - Beweislast?
(5 Leser) Cableman, Emmental, priusb78, RaiLan, (1) Besucher
Erfahrungen, Hinweise, Tipps und Diskussionen rund um den Themenkomplex Werkstätten, Vertragshändler, Garantie, Beseitigung von Unfallschäden etc.
Zum Ende gehenSeite: 1
THEMA: Mängel nach Werkstattaufenthalt - Beweislast?
#440079
Mängel nach Werkstattaufenthalt - Beweislast? 15.12.2017 10:23 - vor 6 Jahren, 4 Monaten  
Hallo,
ich hatte heute meinen Auris TS Hybrid EZ 8.2015 in der bei Toyota Weller, Münster um das Navi Touch 2 with Go auf den neuesten Stand zu bringen.
Zusätzlich sollte geprüft werden warum der Außenspiegel auf der Beifahrerseite beim Abschließen nicht anklappt (wie auf der Fahrerseite) und der Vorbesitzer hatte eine eigene Freisprechanlage ausbauen lassen und dabei war vergessen worden das Mikro in der Abdeckung über dem Rückspiegel wieder anzuklipsen. Deshalb funktionierte die Spracheingabe nicht.

Das Auto habe ich vor knapp vier Wochen mit 115TKM zum Preis von 10.800€ erworben, vom Dekra durchchecken lassen und mit frischem TÜV bekommen. Eigentlich also ein sehr guter Preis, auch wenn das Auto im ersten Jahr als Taxi und danach erst privat gefahren wurde. Allerdings immer vom gleichen Fahrer. Vom Verkäufer habe ich einen wirklich gewissenhaften und seriösen Eindruck.

Das Naviupdate ist gemacht worden und mit dem neuen UI bin ich bis jetzt ganz zufrieden. Der Anklappmotor des Außenspiegels ist wohl defekt. Reparatur soll nur durch einen kompletten Tausch des Außenspiegels möglich sein und der Spiegel kostet 490€ zzgl. Einbau. Da die motorische Einstellung des Spiegels ansonsten funktioniert wäre es mir das Geld nicht wert. Da lasse ich den Spiegel lieber ausgeklappt.

Das Mikro ist vom Vorbesitzer wohl (irrtümlich) ganz entfernt worden, Ersatz ist ebenfalls nur durch die komplette Freisprechanlage möglich - Kostenpunkt hierfür 290€ ohne Einbau. Da dies den Angaben des Vorbesitzers widerspricht kann ich von ihm entweder das fehlende Mikro verlangen oder die Erstattung der Kosten für den Einbau einer neuen Freisprecheinrichtung durch die Werkstatt.

Nun aber mein eigentliches Problem:
Nachdem ich den Wagen abgeholt habe musste ich nach kurzer Fahrt feststellen, dass die Innenraumbeleuchtung (Leselampen in der Abdeckung hinter dem Rückspiegel und die Lampen hinter den Schminkspiegeln) nicht mehr funktionieren. Ebenfalls fuhr das Sonnenschutzrollo des Panoramadachs nach dem Betätigen des Schalters zurück, ließ sich aber durch den gegensätzlichen Schalter nicht mehr stoppen und geht nun auch nicht mehr zu. Der Schalter daneben mit einem Autosymbol mit offenen Türen (?) scheint ebenfalls funktionslos zu sein (ich finde den Schalter in der PDF-Datei des Bordbuchs nicht beschrieben).
Ich bin zurück in die Werkstatt und habe den Fehler reklamiert. Dort herrschte zunächst nur Schulterzucken und die Aussage man habe an den Komponenten gar nichts gemacht. Der Mechaniker der am Wagen gearbeitet hatte hat schließlich die Abdeckung hinter dem Rückspiegel nochmal abgenommen und mir gezeigt, dass dort nur ein Kabelstrang mittels Kombistecker mit der Abdeckung und den Schaltern verbunden ist. Was anderes als diesen Stecker zu lösen und wieder anzustecken habe er nicht gemacht. Schließlich hat er sich noch die Sicherungen angesehen, die waren aber alle o.k. Er meinte zum Schluss nur, dass der Kabelstrang evtl. einen "Wackler" habe. Da ich einen Arzttermin hatte bin ich zunächst wieder losgefahren und habe meinen Anruf wegen eines Termins zur Behebung des Fehlers angekündigt.

Meine Befürchtung ist nun, dass ich bei dem erneuten Termin für die Behebung des Fehlers bezahlen soll, denn die Reaktionen auf meine Reklamation waren allesamt recht lustlos und reserviert. Ich weiß aber natürlich 100%ig, dass alle Lichter und Schalter vorher funktioniert haben.
Wie ist in so einem Fall die Rechtslage? Wie soll ich beweisen, dass der Fehler nicht schon vorher bestanden hat? Für meine Situation erschwerend kommt noch hinzu, dass hinter der Abdeckung auch zwei ungenutzte Kabel mit Kombisteckern und einige mit Isolierband isolierte Kabel zu sehen waren. Diese seien lt. Mechaniker im Originalzustand des Wagens nicht vorhanden. Kann man mir daraus einen Strick drehen?

Ich hoffe auf einige fundierte Kommentare zur Rechtslage, aber auch auf Tipps zu den beschriebenen Fehlern. Ich war eigentlich der Meinung ein gutes Auto zu einem günstigen Preis erworben zu haben, was sich aber bei einem Rechtsstreit bzw. aufwendiger Fehlersuche und kostenpflichtiger Reparatur als Trugschluss erweisen könnte.
mic62
Beiträge: 55
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#440099
Aw: Mängel nach Werkstattaufenthalt - Beweislast? 15.12.2017 12:26 - vor 6 Jahren, 4 Monaten  
...um nicht zu ausschweifend zu werden :

In den ersten sechs Monaten nach Kauf heißt der richtige Weg: zurück zum Händler, der hat sich drum zu kümmern!

Nach sechs Monaten geht das zwar auch, jedoch nur unter der Voraussetzung, das Du nachweisen kannst, das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war...davor ist das genau umgekehrt, womit wir wieder beim ersten Satz sind
ex_MezzoL
Beiträge: 6926
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#440103
Aw: Mängel nach Werkstattaufenthalt - Beweislast? 15.12.2017 12:47 - vor 6 Jahren, 4 Monaten  
"
...um nicht zu ausschweifend zu werden" - o.k., ich habe den Wink verstanden

Da ich das Auto von Privat gekauft habe scheidet der Weg zum Händler aus. Das mit dem Fehlenden Mikro kann und werde ich beanstanden. Bzgl. des Spiegels muss ich es auf sich beruhen lassen, da nach Prüfung durch den DEKRA ich bestätigt habe, dass der Wagen nach Prüfung als "ansonsten mängelfrei" übergeben wurde.
mic62
Beiträge: 55
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#440115
Aw: Mängel nach Werkstattaufenthalt - Beweislast? 15.12.2017 14:10 - vor 6 Jahren, 4 Monaten  
Das mit dem "ausschweifend" war nicht auf Dich bezogen!
Und außerdem, ich mag so etwas lieber, als das nur "da is was kaputt" kommt
Lediglich die Info - Kauf von privat...die wäre noch gut gewesen.

Und wenns nur der Spiegel ist, ärgerlich ja, funktionsrelevant nein, also nicht weiter schlimm.


Wenns alles so ist wie beschrieben, dann finde ich den Preis jetzt nicht sooo schlecht, die große Durchsicht bei 90000 ist auch durch.
Also >>> gute und unfallfreie Fahrt
ex_MezzoL
Beiträge: 6926
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#440121
Aw: Mängel nach Werkstattaufenthalt - Beweislast? 15.12.2017 14:46 - vor 6 Jahren, 4 Monaten  
mic62 schrieb: Eigentlich also ein sehr guter Preis, auch wenn das Auto im ersten Jahr als Taxi und danach erst privat gefahren wurde.
Das Mikro ist vom Vorbesitzer wohl (irrtümlich) ganz entfernt worden, Ersatz ist ebenfalls nur durch die komplette Freisprechanlage möglich - Kostenpunkt hierfür 290€ ohne Einbau.
Nun aber mein eigentliches Problem:
Nachdem ich den Wagen abgeholt habe musste ich nach kurzer Fahrt feststellen, dass die Innenraumbeleuchtung (Leselampen in der Abdeckung hinter dem Rückspiegel und die Lampen hinter den Schminkspiegeln) nicht mehr funktionieren. Ebenfalls fuhr das Sonnenschutzrollo des Panoramadachs nach dem Betätigen des Schalters zurück, ließ sich aber durch den gegensätzlichen Schalter nicht mehr stoppen und geht nun auch nicht mehr zu. Der Schalter daneben mit einem Autosymbol mit offenen Türen (?) scheint ebenfalls funktionslos zu sein

dass dort nur ein Kabelstrang mittels Kombistecker mit der Abdeckung und den Schaltern verbunden ist. Was anderes als diesen Stecker zu lösen und wieder anzustecken habe er nicht gemacht. Schließlich hat er sich noch die Sicherungen angesehen, die waren aber alle o.k. Er meinte zum Schluss nur, dass der Kabelstrang evtl. einen "Wackler" habe.
Für meine Situation erschwerend kommt noch hinzu, dass hinter der Abdeckung auch zwei ungenutzte Kabel mit Kombisteckern und einige mit Isolierband isolierte Kabel zu sehen waren. Diese seien lt. Mechaniker im Originalzustand des Wagens nicht vorhanden. Ich hab mal für mich alles Relevante des langen Textes raus genommen.
Mein Fazit dazu: Bestünde die Möglichkeit, dass der Einsatz des Auris als Taxi einige Umbauten in der Belegung verschiedener Elektrokomponenten über sich ergehen lassen musste?
(sprich Taxameter?) Beim Rückbau wurde dann geschludert?
Ich würde mal in dieser Richtung suchen.

MfG Harzbube mit seinen Vermutungen.
harzbube
Beiträge: 15191
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Prius II Facl. 09.2006
Prius III Vorfl. 12.2009
Prius IV Vorfl. 05.2016

Meine Hybridvergangenheit anno 1956, damaliger Antrieb: Muskel-Benzin, Systemleistung 1,5 PS.
Damals, kein TÜV, keine ASU, keine ABE, kein Führerschein.
PRIUS fahn is wi wennze fliechst!
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#440130
Aw: Mängel nach Werkstattaufenthalt - Beweislast? 15.12.2017 15:57 - vor 6 Jahren, 4 Monaten  
mic62 schrieb:

Wie ist in so einem Fall die Rechtslage? Wie soll ich beweisen, dass der Fehler nicht schon vorher bestanden hat? Für meine Situation erschwerend kommt noch hinzu, dass hinter der Abdeckung auch zwei ungenutzte Kabel mit Kombisteckern und einige mit Isolierband isolierte Kabel zu sehen waren. Diese seien lt. Mechaniker im Originalzustand des Wagens nicht vorhanden. Kann man mir daraus einen Strick drehen?


Die Frage ist eher ob Du die Fehlerfreiheit bei Abgabe nachweisen kannst. Bei dem was Du noch geschildert hast gehe ich eher davon aus, dass die Rückrüstung des Fahrzeugs wohl nicht ganz sachgerecht durchgeführt wurde. Ich würde den Wagen in der Werkstatt noch mal untersuchen lassen was denn das Problem ist und im Anschluß noch mal mit dem Verkäufer sprechen.
Rechtlich gesehen ist es so das der Verkäufer lediglich für die beschriebene "Beschaffenheit" gewährleistet. Fehlt ein Mikro und war das eine zugesicherte Eigenschaft muß der Verkäufer für die Kosten der Nachrüstung aufkommen.
Der Rest ist wohl eher über die Begrifflichkeit "Ex-Taxi" abgedeckt, was eben auch einen erhöhten Verschleißzustand bedingt. Deswegen war der Wagen auch "günstig".

mic62 schrieb:

Ich war eigentlich der Meinung ein gutes Auto zu einem günstigen Preis erworben zu haben, was sich aber bei einem Rechtsstreit bzw. aufwendiger Fehlersuche und kostenpflichtiger Reparatur als Trugschluss erweisen könnte.


Das ist das grundsätzliche Risiko wenn man von "Privat" kauft. Die Fehlersuche ist beim Auris relativ einfach und bei Weller bist Du nach meinen Erfahrungen in guten Händen.
Ghost
Beiträge: 2688
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#440138
Aw: Mängel nach Werkstattaufenthalt - Beweislast? 15.12.2017 17:53 - vor 6 Jahren, 4 Monaten  
Die Rückbauten wurden lt. Verkäufer ebenfalls in einer Toyota-Werkstatt in Berlin durchgeführt. Es hat ja auch alles vier Wochen lang funktioniert (bis auf Außenspiegel und Mikro). Der Fehler mit Innenraumlicht und Sonnenrollo ist ja erst nach dem gestrigen Werkstattaufenthalt aufgetreten.
mic62
Beiträge: 55
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
Zum Anfang gehenSeite: 1
Moderation: JoAHa, KSR1, Timico, Shar