Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 14.07.2018 01:15 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
yarison schrieb:
Die Häufigkeit solcher Meldungen nimmt zu.
Viele Grüße, yarison
und das ist der punkt, an dem man sich fragt, was haben sie nun schon wieder vor? das bestimmte artikel sich häufen hat oft den grund, die herde in eine richtung zu lenken und hinter ihnen dann ein gatter zu schließen.
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 14.07.2018 09:50 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
Ich muss wirklich nochmals auf die Verhältnismäßigkeit zurückkommen.
Rettungsgasse erst dann gebildet, wenn das erste Einsatzfahrzeug aufläuft: 240 EUR + 1 Monat Fahrverbot
Außerorts die erlaubte Geschwindigkeit um 40kmh überschritten: 120 EUR, kein Fahrverbot
Im Prinzip ein vollkommenes auf den Kopf stellen von Ursache und Wirkung, zumindest dann, wenn die Rettungsgasse auf Grund eines Unfalls durch überhöhte Geschwindigkeit benötigt wird.
Dreht diese beiden Strafhöhen um, bzw. verhängt ein Fahrverbot bei der Rettungsgasse erst dann, wenn nicht SOFORT bei Eintreffen der Einsatzfahrzeuge reagiert wird. 120 EUR sind wirklich schon abschreckend genug und keine nochmals höhere Strafe wird gegen die vorliegende Schusseligkeit etwas ausrichten können.
Wer bei 120 EUR nicht drandenkt, eine ganz einfache Übung durchzuführen, der macht das ebenso nicht bei einer noch so großen Strafandrohung.
Die Verhältnismäßigkeit zu Geschwindigkeitsvergehen ist derzeit jedenfalls ein sehr schlechter Witz!
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 14.07.2018 11:36 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
Man sollte nur mal Bedenken, was der Faktor Zeit bedeutet.
Die Rechtslags spricht davon das eine Rettungsgasse immer zu bilden ist und das nicht erst bei Stillstand, sondern auch bei stockendem Verkehr.
Also dürfte es Aufgrund des vorgeschrieben freien Weges keine zeitliche Verzögerung geben.
Nun haben die Einsatzkräfte immerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach der Alarmierung vor Ort zu sein und mit den ersten Maßnahmen zu beginnen.
Also läuft diese Zeit (hier beziehe ich mal auf die Feuerwehr)ab Alarm bis Wasser am Strahlrohr.
Dazwischen liegt der Weg zum Einsatzort.
Nehmen wir mal einen gesetzlich geregelten Zeitraum von 10 Minuten an, Das kann je nach Bundesland variieren und stellt somit nur eine Zahl zur Verdeutlichung dar.
600 Sekunden als Richtzeit also.
Nun brennt am Anfang eines Staus ein Fahrzeug.
Derv Stau ist 10 km lang, aber der Brandort liegt 5km hinter einer nutzbaren Auffahrt.
Rechnen wir mal mit vorbildlichen LKW Fahrern die sich ganz rechts befinden, so haben wir auf den beiden linken Spuren insgesamt rund 2000 Autos die wir passieren müssen(Berechnungsgrundlage hier ein PKW mit 5m, das auf 2 Spuren).
Wenn man nur bei jedem 10. PKW Pärchen was sich sortieren muss 2 Sekunde verliert, dann sind da mal eben 200s weg. Weg dafür das man erst anfängt eine Rettungsgasse zu bilden.
Und aus Erfahrung kann ich sagen das sehr viele PKW Fahrer im Alltag eher das Kaninchen bevorzugen (Schockstarre und NICHTS machen) sind 2 Sekunden Zeitverlust schon niedrig angesetzt.
Also bleiben 400s für das Bereitmachen zum Ausrücken, die Anfahrt und das Einleiten der Erstmaßnahmen.
Also ist das rechtzeitige Bilden einer Rettungsgasse unerlässlich.
Das Problem ist dabei dass das Feuer am Stauanfang eben seinen eigenen Gesetzen folgt.
Wie schnell das geht sieht man hier.
Und ich kann mir vorstellen das es bei Verletzten bei einem VKU nicht anders ist.
Also sollte man alles dafür tun den Einsatzfahrzeugen eine ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen.
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 14.07.2018 11:39 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
Daihatsu-Fahrer schrieb: Dir ist schon klar, dass bei Nichtbilden einer Rettungsgasse und dem Reagieren erst wenn Einsatzfahrzeuge eintreffen schon alles zu spät ist?Und was ändert ein Fahrverbot dran? Oder meinst du, es funktioniert nach dem Motto, die Rettungsgasse wird dann frei sein, wenn erst einmal alle Ignoranten ihren Lappen abgegeben haben?
Ich habe ja nicht gefordert, dass es straffrei sein soll, wenn man nicht bereits zur Seite gefahren ist, wenn die Rettungsfahrzeuge eintreffen.
Aber vorsätzlich mit 40kmh über dem erlaubten Limit fahren zu können, ohne ein Fahrverbot abzubekommen, im Gegenzug aber eines zu erhalten, wenn man unabsichtlich gepennt hat, die Rettungsgasse zu bilden, da stimmt die Verhältnismäßigkeit ganz und gar nicht mehr!
Wer glaubt, dass die Androhung von 240 EUR + Fahrverbot auch nur ein bisschen mehr Befolgung nach sich zieht, als die von mir ins Spiel gebrachten 120 EUR, der irrt doch gewaltig.
Man kann es vielleicht dann als angemessen ansehen, wenn es sich um ein einzelnes schwarzes Schaf in einer Kolonne handelt, wo der komplette Rest zur Seite gefahren ist. Aber dieses Szenario kann man wohl weitgehend ausschließen, wenn man sieht, wie es in Wirklichkeit abläuft.
Klar, die Befolgungsquote muss sich noch sehr deutlich verbessern, aber dies mit hohen Strafen mit Gewalt zu erzwingen, genau so wird es nicht funktionieren!
eppf
Nachtrag, weil zwischenzeitlich der Beitrag von TF104 hereinkam.
Ja, Zeit spielt eine sehr wichtige Rolle, das ist unbestritten. Warum man aber jetzt das Thema Rettungsgasse so extrem in den Vordergrund stellt, es aber gleichzeitig noch so belässt, dass man mit 1.09 Promille auch noch mit einem Monat Fahrverbot davonkommt (als Ersttäter), genau da habe ich meine massiven Verständnisprobleme. Saufen und Rasen quasi als Kavaliersdelikt durchgehen lassen, aber die Rettungsgasse....
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 15.07.2018 09:17 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
Daihatsu-Fahrer schrieb: ...
Dir ist schon klar, dass bei Nichtbilden einer Rettungsgasse und dem Reagieren erst wenn Einsatzfahrzeuge eintreffen schon alles zu spät ist?
Das Leben kann so einfach sein: Bei Stau i m m e r Rettungsgasse !
Da erübrigen sich fast "Löhnung" und Fahrverbot, aber es gibt ja immer ganz Unbelehrbare ...
Da muß man nicht erst auf Tatü-Tata warten; wer weiß denn, was ggf. kilometerweit vorne los ist ?
mfG schwarzvogel
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 15.07.2018 20:55 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
schwarzvogel schrieb: Das Leben kann so einfach sein: Bei Stau i m m e r Rettungsgasse !Das (Über)Leben im Straßenverkehr kann so einfach sein. Z.B. durch i m m e r max. 50kmh innerorts, außer explizit mehr oder weniger freigegeben. Oder analog bei 100kmh außerorts. Oder durch an den Verkehrsfluss angepasste Speed auf Autobahnen.
Und jetzt stelle ich nochmals drei Fragen:
1. Wie viele Leute verletzen die erlaubte bzw. maximal angebrachte Höchstgeschwindigkeit bzw. das Alkohollimit mit VORSATZ und wie viele Leute verletzten die Rettungsgassenpflicht mit VORSATZ?
2. Wie viele Rettungsgassen-Fälle weniger würde es brauchen, wenn es bei den beiden in Frage 1 genannten Punkten eine deutliche Verbesserung gäbe?
3. Stimmt hier noch die Verhältnismäßigkeit bezüglich des Strafmaßes?
Außerdem, Stau ist ein sehr dehnbarer Begriff! Wie häufig kommt es vor, dass es bis zum Stillstand stockt und wenige Sekunden wieder weitergeht? Hier ist der Übergang absolut fließend. Bei einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung gibt es aber keinen Auslegungsspielraum! Vor allem finden solche Übertretungen recht häufig in Baustellenbereichen statt, wo überhaupt kein Platz für die Bildung einer Rettungsgasse ist, was Frage 3 nochmals in den Vordergrund rückt!
Nein, ich will die Rettungsgassenpflicht in keinster Weise in Zweifel stellen, aber wann geht man endlich mit gleicher Konsequenz bei der Bestrafung an die Vergehen ran, die viele Rettungsgassen erst erforderlich machen?
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 16.07.2018 09:21 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
eppf schrieb:
...
3. Stimmt hier noch die Verhältnismäßigkeit bezüglich des Strafmaßes?
Es geht hier nicht um diese "Verhältnismäßigkeit", sondern wohl explzit um Strafen wegen Behinderung von Rettungskräften.
In Sachen "Verhältnismäßigkeit" von Strafmaßen müßte wohl das gesamte StGB neu geschrieben werden um der sich häufenden Ungereimtheiten und Ausnahmen überhaupt Herr zu werden !
Unter diesem Blickwinkel gebe ich Dir recht.
Außerdem, Stau ist ein sehr dehnbarer Begriff! Wie häufig kommt es vor, dass es bis zum Stillstand stockt und wenige Sekunden wieder weitergeht? Hier ist der Übergang absolut fließend.
Und was hindert Dich als aufmerksamen Verkehrsteilnehmer daran dann vorausschauend und v o r b e u g e n d die richtige Bahn innerhalb Deiner Spur zu nehmen etwas zur Seite zu rücken und das Rennen um die besten Plätze einzustellen ???
Mehr ist nicht verlangt !
mfG schwarzvogel
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 16.07.2018 10:36 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
schwarzvogel schrieb: Und was hindert Dich als aufmerksamen Verkehrsteilnehmer daran dann vorausschauend und v o r b e u g e n d die richtige Bahn innerhalb Deiner Spur zu nehmen etwas zur Seite zu rücken Nichts, aber der "kleine" Unterschied zwischen Theorie und Praxis lässt sich einfach nicht leugnen.
...und das Rennen um die besten Plätze einzustellen ??? Sorry, diese Leute, welche die Rettungsgassenbildung nicht beachten, unter diesen Generalverdacht zu stellen, ist wohl sehr daneben.
Nochmals, bei fortlaufend stockendem Verkehr mit kurzen zwischenzeitlichen Standpausen von einigen Sekunden, müsste dann nach deiner Lesart quasi minütlich eine Rettungsgasse aufgebaut und wieder aufgelöst werden. Das in der Praxis vollumfänglich funktionierend zu erwarten, ist die pure Illusion.
Bei längerer Standzeit, sagen wir einmal im Bereich von einer Minute, sollte bei den meisten Leuten der Groschen gefallen sein, dass eine diesbezügliche Aktion erforderlich ist. Wie die Praxis zeigt, hängt aber bei nicht wenigen der Groschen noch länger im Schlitz, dies bei den meisten davon aber garantiert nicht aus Vorsatz!
Wenn man meint, dass die heutigen Strafen bei Nichtbildung einer Rettungsgasse angemessen sind, dann erhöht sofort das Bußgeld bei Geschwindigkeitsvergehen, dies unter verstärkter Aussprache von Fahrverboten, also nicht erst bei mehr als 40kmh zu schnell. So eine einseitige Änderung des Bußgeldkatalogs, wie im Zuge der Rettungsgasse, ist jedenfall gnadenlos daneben. Aber an die heilige Kuh Geschwindigkeit geht man in D einfach nicht ran.
Die Aussage, dass es an vielen Stellen des Rechts Unverhältnismäßigkeiten gibt, die man beseitigen sollte/könnte/müsste, beschreibt es im Zusammenhang mit der Rettungsgasse wirklich ein bisschen falsch. Hier wurde nämlich eine Unverhältnismäßigkeit neu eingeführt!
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 16.07.2018 12:08 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
Auf von mir öfters befahrenen Autobahnabschnitten passiert es nicht selten, dass genau so ein 1 bis 2 km langes Stop and Go passiert und es danach ganz normal weitergeht.
Z.B. im Bereich Schäftlarn auf der A95 in Richtung München brauchte man im Ausflugsrückreiseverkehr garantiert keine Glaskugel, dass dies mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit passieren wird.
Dies zu Zeiten, bevor die derzeit vorhandene Dauerbaustelle wegen Brückensanierung aufgemacht wurde.
So einfach schwarz/weiß, dass in den meisten Fällen nur ganz wenige Stops passieren, bis es wieder weiter geht, ist die Lage leider nicht. Vor allem habe ich es auch schon öfters erlebt, dass sich das beschriebene Szenario mit einer Strecke Stop and Go vielleicht 10km später 1:1 wiederholte.
Eine sofortige Rettungsgasse bei jedem dieser Kurzstillstände ist die pure Illusion. Die Leute gehören aber sensibilisiert, dass sie zur Seite fahren müssen, sobald der Stillstand nicht nur ein paar Sekunden andauert.
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 16.07.2018 13:35 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
Irgendwie habe ich gerade ein Verständnissproblem.
Ich habe bisher immer gedacht, dass man die Rettungsgasse bildet, indem man bereits beim Abbremsen bis zum Stillstand nach links oder rechts ausschert.Also noch bevor man das erste mal steht.
Wenn mann versucht die Gasse zu bilden nachdem man bereits angehalten hat, kommt es meist zu unschönen und zeitaufwändigen Rangierarbeiten. Denn in den allermeisten Fällen steht man dann auch zu dicht auf dem Vordermann auf.
Zugegebenermaßer denke auch ich nicht immer daran eine Gasse zu bilden, falls ich mal auf der Autobahn bis zum Stillstand runterbremsen muss. Aber die ganze Diskussion soll einen doch dahingehend sensibilisieren genau das immer zu machen. Also jedesmal eine Gasse zu bilden sobald man auf Null runterbremst.
Das habe ich bisher in der Praxis auch noch nicht als wirklich schwierig oder schlecht realisierbar erlebt. Man muss halt dran denken. Aber das war es dann schon.
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 16.07.2018 16:00 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
@eppf: 99% der Alarme durch Brandmeldeanlagen sind Fehlalarme, soll ich aus dieser Erfahrung heraus keine Feuerwehr mehr los schicken?
Grundsätzlich hat auch im Stop&Go eine Rettungsgasse gebildet zu werden, ob sinnvoll oder nicht spielt keine Geige: so sagt es das Gesetz (siehe Eingangsbeitrag).
Wenn alle stehen (Stoßstange an Stoßstange) und dann versuchen eine zu bilden, weil ein Einsatzfahrzeug, kommt wird es erfahrungsgemäß Grütze und kostet viel Zeit - Zeit die nicht nur den Verletzten davonstreicht, sondern auch Zeit, die der Stau umso länger dauert.
Hier zu fordern, dass NICHT grundsätzlich eine Rettungsgasse gebildet werden muss ist das Gleiche wie nachts innerhalb von Ortschaften das Tempo zu überschreiten, weil da ja weniger los ist.
Und wo ist die Definition von "längerem Stillstand"? 1 Minute, 10...20?
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 16.07.2018 16:21 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
Heute früh auf dem Weg aus Richtung Wernigerode nach Goslar am Dreieck B6n und der BAB 395 kam es zum Stau. Rettungsgasse? Fehlanzeige. Wir sind dann auf der BAB 395 abgefahren in Richtung Braunschweig und haben uns über die Dörfer nach Goslar durchgeschlagen, nachdem wir 1/4 Stunde gestanden haben. Auf der Rückfahrt sahen wir das Malheur. Baustelle eingerichtet auf der B6n nach Bad Harzbubrg.
Hätte man solche Maßnahmen nicht ankündigen können?
Prius II Facl. 09.2006
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Prius IV Vorfl. 05.2016
Meine Hybridvergangenheit anno 1956, damaliger Antrieb: Muskel-Benzin, Systemleistung 1,5 PS.
Damals, kein TÜV, keine ASU, keine ABE, kein Führerschein.
PRIUS fahn is wi wennze fliechst!
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Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 16.07.2018 20:19 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
harzbube schrieb: Hätte man solche Maßnahmen nicht ankündigen können?
Wozu, so ist doch viel lustiger.
Haben die Deppen hier auch öfter mal geschaft: pünktlich zum Berufsverkehr am Montag frühmorgens kurz vor Hamburg die dreispurige A1 an einer Auffahrt auf eine Spur (natürlich direkt an der Auffahrt) zusammendrücken, der Stau reicht dann fast bis nach Lübeck.