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Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage
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Der kalifornische Hersteller Tesla schreibt mit seinen Elektroautos und dem zugehörigen Mobilitätskonzept seit 2003 Automobilgeschichte.
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THEMA: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage
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#529700
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtsl 19.04.2019 12:55 - vor 5 Jahren  
Wie Egon schon sagte, werden wir ständig irgendwo per Foto oder Video abgelichtet. Das wird man nie abstellen können, zumal man es nicht immer mitbekommt, "Recht am Bild" hin oder her. Entscheidend ist, ob man Bilder von Privatpersonen veröffentlicht oder sonstwie verbreitet.

So oder so ähnlich werden ja inzwischen auch Dashcams von der Rechtsprechung bewertet.
Haehnchen
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Letzte Änderung: 19.04.2019 14:28 von Shar.Grund: Titel angepasst
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#529701
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtsl 19.04.2019 12:55 - vor 5 Jahren  
Daihatsu-Fahrer schrieb:
Könnte man das zum Thema Sentry-Mode und Datenschutz evtl auslagern?Ja sorry, du hast Recht...
Haehnchen
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#529720
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtsl 19.04.2019 13:57 - vor 5 Jahren  
@Haehnchen,

nein das ist schlicht nicht richtig !
Nicht nur das Verbreiten ist nicht erlaubt, sondern auch das unerlaubte,von der Person vorher nicht genehmigte Erstellen von Fotos und Videos !
Ich dachte eigentlich der kleine Absatz aus dem Gesetzbuch und das extra hervorgehobene Wort hätte das deutlich gemacht.
Es sei denn, wir leben in einem Staat in dem jeder Bürger die Gesetzte plötzlich selbst gestalten darf.
ex_Civic2006
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#529721
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtsl 19.04.2019 14:04 - vor 5 Jahren  
Könnte man das zum Thema Sentry-Mode und Datenschutz evtl auslagern?
Ja klar. Aber erst wenn ich wieder vor einem PC sitze. Der Vorgang ist einigermaßen fehleranfällig, das mache ich lieber nicht auf dem kleinen 8 Zoll-Tablet.

Grüße, Egon
Egon
Admin
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#529726
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 19.04.2019 14:24 - vor 5 Jahren  
@Civic2006: Natürlich hast du Recht im juristischen Sinne.

Was ich deutlich machen wollte, ist, dass die Praxis nun einmal anders aussieht.

Beispiele:

Jede Dashcam, die dich als Fußgänger filmt.

Jemand macht ein Foto von seiner Liebsten, die nur wenige Meter neben dir neben einer Sehenswürdigkeit steht. Wer fragt schon nach, ob man mit auf dem Bild ist?

Aufnahmen von Menschengruppen fallen nicht unter das Verbot. Was aber, wenn jemand eine Gruppe fotografiert, du aber unglücklicherweise ganz vorn gut erkennbar in der Gruppe stehst?

Es gibt also etliche Grenzbereiche. Nichts Anderes wollte ich 'rüberbringen.
Haehnchen
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#529729
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 19.04.2019 14:44 - vor 5 Jahren  
Hm,

von https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,

1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder
2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

(Der Diskussion halber hier mal der weiter vorne im Thread referenzierte Gesetzestext in Komplettheit)
Mich irritiert das in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet in Zusammenhang mit dem hier postulierten "man darf keine Fotos von irgendwem machen, norgendwo". Da der Strassenverkehr ja auch irgendwie kein besonders geschützter Raum ist spricht demnach doch auch nicht gegen Dashcams.
Das ichs vielleicht nicht veröffentlichen darf steht vielleicht irgendwo anders.
Wobei ich eh nicht verstehe warum die Bank oder der Juwelier das machen dürften um ihr Eigentum zu sichern, ich aber nicht.
rst1
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Viele Grüße,
Ralf

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#529733
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 19.04.2019 15:21 - vor 5 Jahren  
Es handelt sich doch um Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Dazu habe ich fgd. gelesen:
Die Überwachung muss kenntlich gemacht werden, z.B. durch ein entsprechendes Hinweisschildwww.abus.com/ger/Ratgeber/Recht/Rechtlic...en/Videoueberwachung
Also ein Aufkleber vorne, hinten, links und rechts am Auto müsste reichen.
Smoothie
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#529735
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 19.04.2019 15:41 - vor 5 Jahren  
Es steht aber auch da das es verhältnismäßig sein muss.
Wenn ich meinen Vater besuche, parke ich des öfteren neben einem Model S.
Durch die Tatsache das ich nur daneben parke und austeige, sehe ich es nicht als verhältnismäßig gerechtfertigt an deshalb gleich dafür gefilmt zu werden.
Das Gesetz auch nicht,denn es liegt keinerlei Genehmigung meinerseits dafür vor.
Gerechtfertigt wäre es nur, wenn ich am Fahrzeug rütteln oder es in irgendeiner Art beschädigen würde.
Ebenso wie ich damit rechnen muss gefilmt zu werden, wenn ich ein fremdes Grundstück wiederechtlich betrete.
Die Dashcam ist zwar auch umstritten,hier findet aber nicht wirklich eine gezielte Überwachung statt, welche beim Sentry-Mode ziemlich gezielt stattfindet, ohne das man sich als Betroffener zunächst dagegen wehren kann.
Es reicht ja wie schon gesagt lediglich neben dem Fahrzeug zu stehen um die Spionage-Show auszulösen.
ex_Civic2006
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Letzte Änderung: 19.04.2019 15:55 von ex_Civic2006.
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#529738
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 19.04.2019 16:02 - vor 5 Jahren  
Du findest also eine anlasslose (ungezielte) Überwachung in Ordnung, eine anlassbezogene (gezielte) aber nicht?

Grüße, Egon
Egon
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#529739
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 19.04.2019 16:09 - vor 5 Jahren  
Nach dem Schritt von Tesla braucht man sich um eine Dashcam, die auch ohne Erschütterungssensor getriggert speichert keine Sorgen mehr zu machen, wenn Tesla dies bereits serienmäßig so realisiert.

Der Polizist/Richter muss ja einsehen, dass erlaubt sein muss, wenn Tesla es so bei Serienfahrzeugen in DE realisiert.

Insofern eine positive Entwicklung. Ich hoffe, dass jetzt Toyota, BMW, Mercedes, etc. jetzt auch nachziehen. Die Kameras werden ja so und so für die Assistenten verbaut.
ex_happyyaris
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#529741
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 19.04.2019 16:12 - vor 5 Jahren  
Ich sehe einen Unterschied darin, ob Menschen beim vorbeifahren flüchtig kurzfristig aufgezeichnet werden, oder eben gezielt stationär ein öffentlicher Raum überwacht wird.
Ähnlich als wenn ich gezielt mit meinem Handy eine Person belagere, oder die Person auf dem Bild landet weil sie gerade vorbeigeht, während ich die Kirche fotografiere.
im ersten Fall überwache ich die Person und im zweiten Fall landet die Person zufällig auf dem Foto ohne das es meine Absicht war.
ich habe ohnehin das Gefühl das diese Updates noch nicht wirklich auf Rechtmäßigkeit überprüft worden sind.
ex_Civic2006
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Letzte Änderung: 19.04.2019 16:15 von ex_Civic2006.
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#529743
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 19.04.2019 16:23 - vor 5 Jahren  
rst1 schrieb:

1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

Das finde ich interessant. Ist die zugangsbeschränkte Firmen-Tiefgarage ein solcher gegen Einblick besonders geschützten Raum? Zumindest könnte man bei Videoaufnahmen Einblicke in die Zugangsschutzsysteme bekommen und auch die Personen, die dort ein und ausgehen.

Wenn ja, darf man seinen Tesla nicht mehr in Firmen-Tiefgaragen abstellen.

Ich kenne Tiefgaragen in Firmen, in denen Überwachungskameras angebracht sind (mit entsprechenden Hinweistafeln), die die Sicherheitsleute mittels Monitore zur Überwachung verwenden, aber es nicht erlaubt ist die Videosignale aufzuzeichnen.
ex_happyyaris
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Letzte Änderung: 19.04.2019 16:23 von ex_happyyaris.
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#529745
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 19.04.2019 16:29 - vor 5 Jahren  
Ich sehe einen Unterschied darin, ob Menschen beim vorbeifahren flüchtig kurzfristig aufgezeichnet werden, oder eben gezielt stationär ein öffentlicher Raum überwacht wird.
Letzteres ist im urbanen Umfeld der Normalfall im Alltag. Rund um die Uhr, ohne konkreten Anlass. Das halte ich für fragwürdig.

Dass ein Objekt (kann zum Beispiel auch ein Gebäude sein) vorübergehend eine lokale Aufzeichnung startet, wenn sich ihm jemand nähert oder sich daran zu schaffen macht, kann ich schon eher akzeptieren.

Grüße, Egon
Egon
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#529747
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 19.04.2019 16:46 - vor 5 Jahren  
Egon schrieb:

Dass ein Objekt (kann zum Beispiel auch ein Gebäude sein) vorübergehend eine lokale Aufzeichnung startet, wenn sich ihm jemand nähert oder sich daran zu schaffen macht, kann ich schon eher akzeptieren.

Für mich ist es schon ein Unterschied, ob ein öffentlicher Raum überwacht wird, um die Sicherheit der Anwesenden zu erhöhen und/oder eine spätere Strafverfolgung zu ermöglichen (z.B. in Bahnhöfen) oder ob ein Auto aufzeichnet nur weil sich jemand nähert, um dieses zu schützen. Ich fühle mich persönlich auch sicherer, wenn nachts in einem menschenleeren Bahnhof eine Videoüberwachung stattfindet. Ich kann auch verstehen, dass gerade Frauen sich hier mehr Sicherheit wünschen.

Ich habe kein Problem damit, wenn das Auto getriggert durch einen Erschütterungssensor eine Aufnahme startet, weil sich jemand tatsächlich daran zu schaffen macht. Es gibt Dashcams, die genauso funktionieren und aufzeichnen, wenn der Erschütterungssensor anspricht.

Das Nähern an ein Auto, ohne dies zu berühren sollte dagegen nicht zu einer Aufnahme führen. Insofern halte ich das Verfahren von Tesla für fragwürdig.

Andererseits kann ich Eigner von Gebäuden, insbesondere in Sicherheitsbereichen, verstehen, die es nicht erlauben, dass jemand in einer Tiefgarage Videoaufnahmen macht. Insofern würde ich in solchen Tiefgaragen Teslas und Autos mit Dashcam den Zutritt nicht erlauben.
ex_happyyaris
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Letzte Änderung: 19.04.2019 16:48 von ex_happyyaris.
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#529749
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 19.04.2019 16:49 - vor 5 Jahren  
Das ist doch kaum vergleichbar !
Wenn man im Laden gefilmt wird, betritt man sozusagen ein Grundstück und man wird auch darauf hingewisen daß man überwacht wird.
Das gewisse öffentliche Plätze aus Sicherheitsgründen überwacht werden ist ebenfalls ok, schon zuviel ist passiert und die Täter kamen davon.
Das gleichzusetzen wollen mit dem Recht sein Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz überwachen zu wollen ist schon etwas abenteuerlich.
Es ist ja ok wenn die Kameras auslösen,aber nicht wenn man nur neben dem Fahrzeug steht und keine Gefahr darstellt.
Es löst ja auch keine fest installierte Alarmanlage sofort aus, nur weil ich neben einem anderen Fahrzeug harmlos einparke und aussteige.
Das ist der entscheidende Unterschied.
ex_Civic2006
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