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Laden nur über Schukosteckdose erlaubt
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priusfreunde.de befasst sich nicht nur mit den Hybriden des Toyota-Konzerns, sondern blickt gerne über den Tellerrand. In dieser Rubrik geht es um die Elektromobilität.
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THEMA: Laden nur über Schukosteckdose erlaubt
#607568
Laden nur über Schukosteckdose erlaubt 26.06.2020 20:18 - vor 3 Jahren, 10 Monaten  
Hallo ,

habe bei meinem Vermieter (städtische Wohnbaugesellschaft) nachgefragt, ob für unser Hochhaus eine Ladestation angedacht ist und falls nicht, ob ich eine Wallbox installieren darf. Beides wurde leider verneint. Ich dürfte maximal eine Schukosteckdose an meinen Parkplatz in der Tiefgarage anbringen lassen und auch dass müsste erst vor Ort erst mal noch geprüft und dann genehmigt werden.

Jetzt habe ich im Internet mehrere Berichte gefunden, dass gerade das Laden per Schukosteckdose nicht als geeignet angesehen wird,da schnell ein Brand entstehen kann - wegen hoher Stromlast und schneller Beschädigung der Steckdose durch ständiges ein- und ausstecken. Es gibt wohl auch viele Gebäudeversicherung die bei einem Schaden durch Laden über Schuko nicht zahlen.

Da ich nicht gleich aufgeben möchte, wollte ich Euch fragen, ob Ihr mir noch ein paar Argumente für meinen Vermieter habt, damit die einsehen dass die Wallbox sicherer ist. Ich wohne hier in einem ehemaligen "grünen" Vorzeigeobjekt - die ganze Hausfassade ist eine Solaranlage und ausgerechnet hier wollen sie nichts machen. In anderen Altbauhochhäusern wurden Wallboxen für alle Mieter installiert....
Miass
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#607569
Aw: Laden nur über Schukosteckdose erlaubt 26.06.2020 20:24 - vor 3 Jahren, 10 Monaten  
Er soll dir erklären, warum er eine Schuko erlaubt, aber keine (1-phasige) Ladestation mit gleicher Leistung.
bgl-tom
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Letzte Änderung: 26.06.2020 20:25 von bgl-tom.
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#607589
Aw: Laden nur über Schukosteckdose erlaubt 26.06.2020 23:07 - vor 3 Jahren, 10 Monaten  
Danke für den Tip mit der einphasigen Wallbox


ich glaub ich warte mit der ganzen Sache bis das neue WEG Gesetz durch ist. Soll ja im Herbst passieren. Wenn es wie geplant durch geht sollen ja auch Mieter Anspruch auf eine Lade Möglichkeit haben...
Da habe ich ein Druckmittel in der Hand.

Noch muss ich ja meinen P2 nicht ersetzen . Aber die E-Prämie ist schon verführerisch zu Mal mein P2 schon 13 Jahre auf dem Buckel hat.
Miass
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#607591
Aw: Laden nur über Schukosteckdose erlaubt 26.06.2020 23:31 - vor 3 Jahren, 10 Monaten  
Eine hochwertige Schuko-Steckdose stellt kein Problem dar (es gibt z.B. eine von Legrand, die für 14A Dauerlast spezifiziert ist.) Alternativ zu einer Schuko-Steckdose eine blaue CEE-Dose (Campingsteckdose), die verträgt auch 16A Dauerlast. Eine Wallbox ist zwar komfortabel, aber verzichtbar.

Die meisten "Ladeziegel" haben auch einen Temperatursensor im Stecker und schalten so bei etwaiger Überhitzung der Steckdose ab.

Grüße,

Fabian
hybrid
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Letzte Änderung: 26.06.2020 23:32 von hybrid.
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#607678
Aw: Laden nur über Schukosteckdose erlaubt 28.06.2020 11:12 - vor 3 Jahren, 10 Monaten  
Eine Wallbox bis 11 KW ist nicht genehmigungpflichtig. Sie muss aber angemeldet werden. Laut neuestem Grundsatzurteil hat man ein Recht auf eine Lademöglichkeit. Die Leitungen und die Installationen müssen von einem Elektriker abgebommen und den Vorschriften der VDE entsprechen. Für die Verlegung der Leitungen braucht man evt. eine Genehmugung des Vermieters. Mit dem original Ladeteil von VW z.B. kann es nicht zum Brand an der Steckdose kommen, solange man kein Verängerungskabel benutzt, weil es im Schukostecker einen Wärmesensor hat. Bei Erwärmung wird der Kadestrom reduziert oder die Ladung unterbrochen. Aber eine blaue bzw. rote Steckdose wäre besse, weil die für dauerhafte Ströhme ausgelegt sind. Wenn eine neue Leitung benötgt wird, wäre ein drei Phasen Anschluß mit 16A / 40V gut. Bei einer Phase/230V sind maximal 3,6KW , bei 2 Phase 7,3KW und bei 3 Phasen sind 11 KW möglich. Für 32A 400V 22KW braucht man auch vom Netzbetreiber eine Gebehmigung.

Gerd
YarisGerd
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#607680
Aw: Laden nur über Schukosteckdose erlaubt 28.06.2020 11:41 - vor 3 Jahren, 10 Monaten  
Hmm. Das mit dem Anmelden war mir neu. Habe ich jetzt hier gefunden: www.vde.com/de/presse/ladesaeulen-fuer-e...utos-jetzt-anmelden.

Scheint neu seit März 2019 zu sein. Meine Ladestation habe ich davor angeschlossen. Die Anmeldung über den Elektriker finde ich dreist.
ex_happyyaris
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#607681
Aw: Laden nur über Schukosteckdose erlaubt 28.06.2020 11:42 - vor 3 Jahren, 10 Monaten  
Hast du da einen Link zu?
"Laut neuestem Grundsatzurteil hat man ein Recht auf eine Lademöglichkeit."
Änderung der WEMoG steckt noch in der Genehmigungsphase.

Gruß
Helmut
ellert_de
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#607684
Aw: Laden nur über Schukosteckdose erlaubt 28.06.2020 12:04 - vor 3 Jahren, 10 Monaten  
Die Sache mit dem "Recht auf eine Lademöglichkeit" könnte spannend werden:

Was beinhaltet dieses "Recht"? Was heisst z.B. eine "Lademöglichkeit"? Eine Schukosteckdose oder mehr?
Wird eine Mindestladeleistung vorgeschrieben werden?
Wird es Bedingungen geben, unter denen das "Recht" gelten kann, z.B. "soweit technisch machbar" oder "wirtschftlich vertretbar"?

Bsp.: In unserer Wohnanlage gibt es eine gemeinschaftlich von mehreren Häusern genutzte Tiefgarage. Wenn für alle ca. 60 Stellplätze eine Lademöglichkeit mit 11 kW Ladeleistung gleichzeitig möglich sein soll, müsste vom nächsten Verteiltrafo eine neue Zuleitung in die Tiefgarage verlegt werden. Der Netzbetreiber hat die Kosten auf "mehrere Hunderttausend Euro geschätzt". Das geht also wirtschaftlich nicht.
Aber was dann?

Nur Schukosteckdosen für alle mit evtl. einem "Lademanagementsystem", das immer nur einen bestimmte Anzahl Autos gleichzeitig lädt?

Klar, zur Zeit ist das alles noch keine Problem, weil nur einzelne Nutzer nach einer Lademöglichkeit fragen.
Genauso klar, ein paar wenigen könnte man das jetzt erlauben und instalieren. Irgendwann kommt aber eine Grenze, wo mehr Anschlüsse nicht gehen. Was dann?

Den bisherigen Nutzern weiter ihre Exklusivität belassen und den anderen sagen "Pech gehabt! Wer zu spät kommt, den ..."?

Die bisherigen Anschlüsse still legen nach dem Motto "Alle oder keiner"?

Eine tägliche Lotterie veranstalten, wer Glück hat, zieht das "Ladelos"?

Oder ein Lademanagamentsystem, dass mit etwas "Intelligenz" versucht, alle Autos über Nacht mit der gewünschten Reichweite für den nä. Tag zu laden? Geht das beim üblichen Egoismus "Ich will am nä. Tag einen randvollen Akku haben - auch wenn ich ihn gar nicht brauche!"?

Ich sehe da noch viele Fragen und Diskussionsbedarf. Mal sehen, wie das weiter geht.

Gruß Thorsten
priusb78
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Letzte Änderung: 28.06.2020 12:07 von priusb78.
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#607716
Aw: Laden nur über Schukosteckdose erlaubt 28.06.2020 14:41 - vor 3 Jahren, 10 Monaten  
+1 Thorsten, sehr schön über den Tellerrand geschaut
haribo
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#607717
Aw: Laden nur über Schukosteckdose erlaubt 28.06.2020 14:47 - vor 3 Jahren, 10 Monaten  
happyyaris schrieb:
Hmm. Das mit dem Anmelden war mir neu. Habe ich jetzt hier gefunden: www.vde.com/de/presse/ladesaeulen-fuer-e...utos-jetzt-anmelden.

Scheint neu seit März 2019 zu sein. Meine Ladestation habe ich davor angeschlossen. Die Anmeldung über den Elektriker finde ich dreist.


www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html
haribo
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#607718
Aw: Laden nur über Schukosteckdose erlaubt 28.06.2020 14:51 - vor 3 Jahren, 10 Monaten  
Ok, das gibt es dann also auch als Gesetz. Vermutlich auch erst seit März 2019.

Wobei im Gesetz nicht steht, dass es ein Elektriker sein muss. Bei vde steht das anders.
ex_happyyaris
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#607721
Aw: Laden nur über Schukosteckdose erlaubt 28.06.2020 15:05 - vor 3 Jahren, 10 Monaten  
Klar, zur Zeit ist das alles noch keine Problem, weil nur einzelne Nutzer nach einer Lademöglichkeit fragen.
Genauso klar, ein paar wenigen könnte man das jetzt erlauben und instalieren. Irgendwann kommt aber eine Grenze, wo mehr Anschlüsse nicht gehen. Was dann?

Die Frage ist berechtigt, darf aber nicht als Vorwand für weitere Jahrzehnte der Stagnation dienen.

Langfristig wird es auf ein intelligentes Lademanagement hinauslaufen, je nach Anzahl der E-Autos pro Gebäude. Bis dahin ist ein ganz banaler Ansatz das Begrenzen der maximalen Ladeleistung pro Fahrzeug, zum Beispiel 1 x 13 A oder 3 x 5 A. Bei den hierzulande üblichen durchschnittlichen Standzeiten von PKW - nicht nur über Nacht - braucht es nicht mehr.

Ich will das nicht kleinreden, denn ich kenne selbst die mitunter rustikale Verkabelung von älteren Häusern. Doch selbst die sind dreiphasig am Stromnetz angeschlossen und im Stadtteil bricht nicht das Netz zusammen, wenn alle Haushalte ungefähr zur gleichen Zeit ihre E-Herde einschalten.

Grüße, Egon
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#607725
Aw: Laden nur über Schukosteckdose erlaubt 28.06.2020 15:18 - vor 3 Jahren, 10 Monaten  
Der Elektriker muß nur die technische Abnahme machen. Der Netreiver muß sie beim Netzbetreiber anmelden.

Wenn alle Mitbewohner gleichzeitig alle Herdplatten einschalten, fliegt die Hauptsicherung raus. Das passiert aber nicht. Es gibt abgenommene Wallboxen mit einem roten Stecker, die man ohne extra abnahme direkt in an einer rote Starkstrom Steckdose berreiben darf.

rover.ebay.com/rover/0/0/0?mpre=https%3A...2Fitm%2F283744530978

Gerd
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#607729
Aw: Laden nur über Schukosteckdose erlaubt 28.06.2020 16:29 - vor 3 Jahren, 10 Monaten  
Ja, Egon, ein intelligentes und gleichzeitig pragmatisches Lademanagement - im Zweifelsfall spezifisch festgelegt in Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Hausinstallation - wäre der richtige Weg. Das könnte wie in Deinem Beispiel eine Leistungsbegrenzung sein oder auch einfch eine zeitliche Steuerung, z.B. durch automatische Vergabe einer vorgegebenen Anzahl von gleichzeitigen "Lade-Slots".
"Intelligente" Lösungen gibt es z.B. schon im PV-Bereich, bei denen man über eine Steuerung Verbraucher im Haus zeitlich ansteuern kann, wenn z.B. genügend PV-Strom erzeugt wird. Da lassen sich sogar wetterprognose-basierte Ladestrategien für Hausspeicher umsetzen. Also, die Technik wäre schon da!

Ich hoffe, dass der Gesetzgeber in der Richtung schon erste Ansätze zur Regelung von "Formen des Lademanagements" formuliert. Leider ist meine Hoffnung nicht sehr groß. Bis dahin wird es bei Ablehnungen mit Berufung auf Normen und Vorschriften definiert für den "worst case", z.B. maximaler Leistungsabruf etc., bleiben.

Gruß Thorsten
priusb78
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#607730
Aw: Laden nur über Schukosteckdose erlaubt 28.06.2020 17:15 - vor 3 Jahren, 10 Monaten  
Der Elektriker muss nicht nur die Abnahme sondern auch die Installation vornehmen. Jede Art einer Installation von elektronischen Anlagen und oder Leitungen müssen generell von einem eingetragen Installateur ( Elektriker ) vorgenommen werden. Als Privat / Laie darf man nicht mal eine Steckdose anschließen und ist auch generell abzuraten. Sowas gehört in fachkundige Hände.
ex_Benny80
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