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Lichtumrüstung P2
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Der Prius 2 erschien Ende 2003 auf dem deutschen Markt, 2006 sein Facelift. 2009 wurde das Modell durch den Prius 3 abgelöst.
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THEMA: Lichtumrüstung P2
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#506732
Aw: Lichtumrüstung P2 11.12.2018 16:37 - vor 5 Jahren, 4 Monaten  
So gehen die Meinungen auseinander. Ich sehe mit dem LED Licht besser. Gerade auch bei feuchter Straße wird das Licht nicht so sehr von der Straße geschluckt meiner Empfindung nach.

Letztes Wochenende war ich mal wieder mit dem Wagen meiner Frau nachts unterwegs. H4, so wie bei meinem Wagen vor den Umbau. Mit Osram Premium Lampen.
War ein herber Rückschritt.

Dabei hatte ich früher das Licht als ganz gut empfunden.
hungryeinstein
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Letzte Änderung: 11.12.2018 18:38 von hungryeinstein.
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#506744
Aw: Lichtumrüstung P2 11.12.2018 17:07 - vor 5 Jahren, 4 Monaten  
Ist zwar keine Prius Erfahrung.
Aber ich selbst habe den RAV4 mit LED.
Ich greife auch gern mal auf meinen Zweitwagen - einen KIA cee´d GT- zu. Im Alltag fährt den meine Frau.
Auch unser ´08er Auris wäre möglich. Der Exwagen meiner Frau, nun der Wagen meines Sohnes.
Alle drei unterschiedlichen Fahrzeuge eint eines. Das bessere Licht.
Im Auris und im cee´d GT jeweils Xenon (Osram Nightbreaker Brenner und einmal Serienbrenner, keine Ahnung was KIA verbaut), im RAV4 das bekannte LED.
Der RAV4 hat das beste Licht von ALLEN. Natürlich wird bei Nässe weniger Licht auf der Straße angezeigt. Aber alles was reflektiert, das tut dies auch im dunklen. Hindernisse werden angestrahlt. Da ist LED sicher nicht im Vorteil, aber eben auch nicht im Nachteil.
Das Licht des Auris ist hier etwas besser als das des cee´d GT. Wobei letzterer den Vorteil des Kurvenlichts hat.

Natürlich kenne ich es auch anders.
Meine letzten längeren Touren mit einem Ford Mondeo und einem Auris Hybrid in überwiegender Dunkelheit, auch bei Nässe waren ein Graus. Beide waren nur mit Halogen ausgestattet.
Und da hier ja die Umrüstung ein Thema war.
Der Vorgänger des RAV4 war ein RAV4 mit Halogen.
Nach Umrüstung auf LED war das Licht in jeder Lage besser weil heller.
ex_TF104
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#508757
Aw: Lichtumrüstung P2 22.12.2018 20:07 - vor 5 Jahren, 3 Monaten  
Zitat:
Die Erleuchtung
LED-Nachrüstung für Autoscheinwerfer

Halogen, LED, Laserlicht - während moderne Scheinwerfer die Fahrt zunehmend sicherer machen, leuchten ältere Autos oft nur spärlich. Nachrüst-LEDs könnten das ändern. SPIEGEL ONLINE hat sie getestet.

- www.spiegel.de/auto/aktuell/led-nachrues...-test-a-1216829.html

Grüße, Egon
Egon
Admin
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#508766
Aw: Lichtumrüstung P2 22.12.2018 20:46 - vor 5 Jahren, 3 Monaten  
Den Bericht hatte ich auch gelesen, und halte ihn für problematisch.
Es liest sich so, als könnten Ahnungslose einfach so LED Glühobst in ihre H4 Scheinwerfer schrauben.
Dabei ist so viel Schrott auf dem Markt, dass das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit oft in die Hosen geht.
Ausserdem wäre eine korrekte einstellung des Scheinwerfer erforderlich gewesen. Wenn die LED deutlich weiter leuchten, dann steht der Scheinwerfer einfach zu hoch, oder die Hell-Dunkel Grenze ist verwischt, weil die LED nicht zum Scheinwerfer passt.

Insgesamt ein tolles negativ-Beispiel
frankenfrank
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Letzte Änderung: 22.12.2018 20:47 von frankenfrank.
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#508771
Aw: Lichtumrüstung P2 22.12.2018 21:05 - vor 5 Jahren, 3 Monaten  
Mich stört schon, daß der Autor die Begriffe "Scheinwerfer" und "Lampen" munter durcheinanderwürfelt. Sonderlich qualifiziert wirkt das nicht.

Timo
Timico
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#508789
Aw: Lichtumrüstung P2 22.12.2018 22:39 - vor 5 Jahren, 3 Monaten  
Tja, aber auch hier, wie im Test des ADAC, das diese Technologie funktioniert, nur die Gesetzgebung hilflos veraltet ist.
Natürlich muss man da gewisse Vorgaben einhalten. Aber der Effekt ist mehr als deutlich zu sehen.
Gerade der gezeigte typische Vertreter Passat ist mir in letzter Zeit mit sehr schwachem Licht aufgefallen.
ex_TF104
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#508790
Aw: Lichtumrüstung P2 22.12.2018 22:50 - vor 5 Jahren, 3 Monaten  
Man könnte den Weg der USA(Kanada, Mexiko)gehen und für jeden Autotyp bzw Scheinwerfertyp getrennt spezifische LED-Module (Leuchtkörper) durch die Behörde (DOT) zulassen.
lufo
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Letzte Änderung: 22.12.2018 22:52 von lufo.
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#508929
Aw: Lichtumrüstung P2 23.12.2018 20:48 - vor 5 Jahren, 3 Monaten  
Letztendlich könnten auch E-Nummern vergeben werden und diese vom TÜV in die Papiere eingetragen werden.

Dann wäre noch eine Kontrollinstanz dazwischen, aber es wäre möglich.
DonC
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#510027
Aw: Lichtumrüstung P2 31.12.2018 13:22 - vor 5 Jahren, 3 Monaten  
Hi.
Da ich mittlerweile auch mehrere nacht/nass fahrten gemacht habe kann ich sagen das man mit den led birnen die ich drin habe besser sieht als mit den birnen die vorher drin waren . viel besser sogar!
grüße
gaesch
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#510108
Aw: Lichtumrüstung P2 01.01.2019 01:55 - vor 5 Jahren, 3 Monaten  
Fakt ist und bleibt aber die Tatsache, dass bei allen Leuchtmitteln ohne Bauartgenehmigung in typgeprüften KFZ die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt und es im Falle eines hohen Versicherungsschadens aus zivilrechtlicher Sicht bestimmt sehr interessant wird.
bart
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#510180
Aw: Lichtumrüstung P2 01.01.2019 15:43 - vor 5 Jahren, 3 Monaten  
@bart

Da hast Du sicherlich recht !

Ich fahre SF22 und sehe nachts dadurch besser. Vor allem besser bei Regen !

Für mich persönlich was auf niemanden anders übertragbar ist, sind die LED´s besser !

Grüße
gaesch
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Letzte Änderung: 01.01.2019 15:55 von Shar.Grund: Unnötiges Zitat des vorangehenden Beitrags entfernt
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#510186
Aw: Lichtumrüstung P2 01.01.2019 16:08 - vor 5 Jahren, 3 Monaten  
Was ist SF22?

Timo
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#510188
Aw: Lichtumrüstung P2 01.01.2019 16:14 - vor 5 Jahren, 3 Monaten  
Kann er evt. die Schadensfreiheitsklasse bei der Versicherung meinen? Allerdings würde ich dann nicht verstehen, warum er nachts dadurch besser sieht, v.a.bei Regen...Hm...Könnte es eine Lichtwertangabe für Autoscheinwerfer sein, wie Lumen o.ä.?
ElektrischesGefühl
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Letzte Änderung: 01.01.2019 16:17 von ElektrischesGefühl.
Gruß
ElektrischesGefühl

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#510195
Aw: Lichtumrüstung P2 01.01.2019 16:42 - vor 5 Jahren, 3 Monaten  
bart schrieb:
Fakt ist und bleibt aber die Tatsache, dass bei allen Leuchtmitteln ohne Bauartgenehmigung in typgeprüften KFZ die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt und es im Falle eines hohen Versicherungsschadens aus zivilrechtlicher Sicht bestimmt sehr interessant wird.

Der wievielte Hinweis ist dies jetzt? Okay, in diesem Jahr lese ich das erste Mal davon...

Weil das Licht zu hell war?

Mal ernsthaft, es gibt genug Tests die die Erkenntnis gebracht habenn das das LED Nachrüstlich durchaus ein Sicherheitsgewinn sein kann und endlich die veralteten Zulassungsbestimmungen angepasst werden müssten. Moderne Fahrzeuge sind da nach vielen Richtlinien ausgestattet die deutlich jünger sind.
Dort gibt es Handlungsbedarf. Das ist auch ein Fakt.

Starr nach den Richtlinien erlischt die ABE mit solchen Veränderungen. Das ist absolut richtig.
Allerdings ist tatsächlich die Frage in wie weit eine Versicherung bei einem hohen Schaden (was das auch immer sein soll) eine Regulierung ablehnen kann.
Da braucht es schon gute Gründe. Allein das Vorhandensein eines solchen Leutmittels sollte da nicht reichen.
Zumal diese Veränderung im direkten Zusammenhang zum Unfallereignis stehen sollte. Vielleicht sogar als Auslöser eines solchen.

Es fahren zig Millionen Fahrzeuge mit manipulierten Abgasanlagen herum. Das ist ebenfalls Fakt.
Nach dieser Handlungsweise sollte dort ebenfalls die ABE erlischen.
Kurioserweise ist dies kein Thema. Den Tuner, der eine Abgasanlage lauter macht (die Schadstoffemission bleibt gleich)wird verfolgt.
Schummelsoftware vom Hersteller, die ja genausowenig den Zulassungsrichtlinien (Licht=Lichtquelle;Auspuff=Lärmemission;Software=Abgase)entsprechen, nicht. Warum eigentlich?

Das ist aus meiner Sicht eine Frage die man dort einreihen kann.
Ist das verbotene Licht ausgeschaltet, ist zwar das illegale Leuchtmittel vorhanden, kann aber nicht mehr Schaden Aufgrund der Eigenschaften ausrichten als zB. eine defekte Leuchte. Im Notfall würde sogar im gegenteil zur defekten Lichtquelle die illegale Licht abgeben (bei Lichthupe als Warnung zB.).
Eine manipulierte Abgasanlage (egal ob mechanisch oder softwareseitig) hingegen ist immer im Betrieb vorhanden und gehört genauso zur Allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Aber im ruhenden Verkehr als quasi Opfer eines Unfalls ist auch diese illegale Umrüstung für den Unfall unerheblich.

Letztlich haben wir das alles schon zigmal durchgekaut...es ist verboten, weils verboten ist.
Die anderen Sachen verfolgt man nicht weil...!
Das ist wohl Jedem klar der eine solche Umrüstung macht.
Es wäre i.d.T. interessant wie Gerichte an eine solche Problematik herangehen würden. Dem kleinen Mann wegen anderer Leuchtmittel in Teufel´s Küche bringen, während man ungstraft im dreckigen Karren weiterfahren darf?
ex_TF104
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#510439
Aw: Lichtumrüstung P2 02.01.2019 23:03 - vor 5 Jahren, 3 Monaten  
Timico schrieb:
Was ist SF22?

Timo



Das heißt das ich 22 Jahre Schadenfrei fahre !
Das tue ich mit schlechten Lampen ! Wenn ich jetzt " Illegale " Lampen habe aber noch besser sehe ( Das ist in meinem Fall mit diesen Birnen in meinen Scheinwerfern so ) dann kann ich glück haben und weitere 22 Jahre schaffen aber dafür mehr sehen und keine Angst vor Zivielrechtsklagen haben....
gaesch
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