bart schrieb:
Fakt ist und bleibt aber die Tatsache, dass bei allen Leuchtmitteln ohne Bauartgenehmigung in typgeprüften KFZ die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt und es im Falle eines hohen Versicherungsschadens aus zivilrechtlicher Sicht bestimmt sehr interessant wird.
Der wievielte Hinweis ist dies jetzt? Okay, in diesem Jahr lese ich das erste Mal davon...
Weil das Licht zu hell war?
Mal ernsthaft, es gibt genug Tests die die Erkenntnis gebracht habenn das das LED Nachrüstlich durchaus ein Sicherheitsgewinn sein kann und endlich die veralteten Zulassungsbestimmungen angepasst werden müssten. Moderne Fahrzeuge sind da nach vielen Richtlinien ausgestattet die deutlich jünger sind.
Dort gibt es Handlungsbedarf. Das ist auch ein Fakt.
Starr nach den Richtlinien erlischt die ABE mit solchen Veränderungen. Das ist absolut richtig.
Allerdings ist tatsächlich die Frage in wie weit eine Versicherung bei einem hohen Schaden (was das auch immer sein soll) eine Regulierung ablehnen kann.
Da braucht es schon gute Gründe. Allein das Vorhandensein eines solchen Leutmittels sollte da nicht reichen.
Zumal diese Veränderung im direkten Zusammenhang zum Unfallereignis stehen sollte. Vielleicht sogar als Auslöser eines solchen.
Es fahren zig Millionen Fahrzeuge mit manipulierten Abgasanlagen herum. Das ist ebenfalls Fakt.
Nach dieser Handlungsweise sollte dort ebenfalls die ABE erlischen.
Kurioserweise ist dies kein Thema. Den Tuner, der eine Abgasanlage lauter macht (die Schadstoffemission bleibt gleich)wird verfolgt.
Schummelsoftware vom Hersteller, die ja genausowenig den Zulassungsrichtlinien (Licht=Lichtquelle;Auspuff=Lärmemission;Software=Abgase)entsprechen, nicht. Warum eigentlich?
Das ist aus meiner Sicht eine Frage die man dort einreihen kann.
Ist das verbotene Licht ausgeschaltet, ist zwar das illegale Leuchtmittel vorhanden, kann aber nicht mehr Schaden Aufgrund der Eigenschaften ausrichten als zB. eine defekte Leuchte. Im Notfall würde sogar im gegenteil zur defekten Lichtquelle die illegale Licht abgeben (bei Lichthupe als Warnung zB.).
Eine manipulierte Abgasanlage (egal ob mechanisch oder softwareseitig) hingegen ist immer im Betrieb vorhanden und gehört genauso zur Allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Aber im ruhenden Verkehr als quasi Opfer eines Unfalls ist auch diese illegale Umrüstung für den Unfall unerheblich.
Letztlich haben wir das alles schon zigmal durchgekaut...es ist verboten, weils verboten ist.
Die anderen Sachen verfolgt man nicht weil...!
Das ist wohl Jedem klar der eine solche Umrüstung macht.
Es wäre i.d.T. interessant wie Gerichte an eine solche Problematik herangehen würden. Dem kleinen Mann wegen anderer Leuchtmittel in Teufel´s Küche bringen, während man ungstraft im dreckigen Karren weiterfahren darf?