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Petition LED Leuchtmittel legal Nachrüsten
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THEMA: Petition LED Leuchtmittel legal Nachrüsten
#606701
Aw: Petition LED Leuchtmittel legal Nachrüsten 21.06.2020 08:30 - vor 3 Jahren, 10 Monaten  
Das KBA hat gar nichts mit dem Zustand des Autos zu tun, das KBA wird nur benötigt wenn man Gutachten braucht die der Hersteller nicht mehr hat und diese dann dort anfordern muss. Deswegen kommt von den gar nichts.
Die einzigen die da was machen können sind die Prüfgesellschaften wie TÜV, Dekra, GTÜ und co.

Du wurdest auf jedenfall ordentlich verarscht, selbst wenn du es jetzt eingetragen hast, ist die Eintragung nicht gültig, ich erläutere die mal warum und schlüssel direkt mal alles auf was gemacht werden muss und wie es gemacht wird.

Es gibt zum Thema Eintragung 2 Paragraphen in der STVZO, unzwar 19 (noch einmal unterteilt in 19.2 und 19.3) und 21 nach der eine Eintragung erfolgen kann.

§19.3, der überlichste und einfachste, dieser wird angewandt bei z.B. Felgen, eine Felge die keine ABE besitzt aber ein Teilegutachten wird nach 19.3 eingetragen, vorraussetzung dafür ist das kein anderes eventuell schon verändertes Bauteil darauf einfluss hat, z.B. ein Fahrwerksumbau, das heißt das Fahrzeug befindet sich soweit im Serienzustand. Kosten liegen hierbei, bei ca. 50-70€ (regionele Unterschiede und Prüfgesellschaften können hierbei auch für andere Preise sorgen)

§19.2, in der Tuningszene ein sehr oft genutzter Paragraph, dieser wird angewand wenn mehrer Umbauten sich gegenseitig beeinflussen, hierbei wird eine ABE zum Gutachten, wichtig hierbei ist, das Gutachten oder die ABE muss Fahrzeugspezifisch sein (also eine Eintragung nach 19.3 oder ABE zu diesem Fahrzeug muss möglich/vorhanden sein wenn es an einem Serienfahrzeug verbaut wird). z.B. wurde das Fahrzeug mit 30er Federn und andere Felgen ausgestattet, dann greift dies ein, es erfolgt eine Kombinationseintragung, diese muss immer wieder durchgeführt wenn immer wieder andere Felgen gekauft und aufgesteckt werden, da immer wieder die Freigängigkeit der Reifen geprüft werden muss. Bei Gewindefahrwerken muss diese Prüfung IMMER nach 19.2 erfolgen, auch bei Serienfelgen, da hier die höhe beim einbau Variable einstellbar ist. Kosten liegen hierbei, bei ca. 90-160€ (regionele Unterschiede und Prüfgesellschaften können hierbei auch für andere Preise sorgen)

§21, der extremste Paragraph mit dem meisten Aufwand, dieser Beschreibt eine Vollabnahme, er wurde ursprünglich für Importfahrzeuge geschaffen, die eine komplette Abnahme erfordern um im deutschen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Dieser Paragraph wird aber mittlerweile auch gerne von der Tuningszene genuzt, dieser ermöglicht Fahrzeugübergreifende Teile zu verbauen und Eingetragen zu bekommen (habe ich damals bei einem Astra genutzt, Felgen von einem Calibra auf einem Astra), beim Prius musste ich dies nutzen da ich ein Importiertes Fahrwerk verbaut und nur ein Teilegutachten hatte das nicht so wirklich Fahrzeugspezifisch ist (kompliziertes Thema, damit will man sich nicht auseinander setzen). Bei dieser 21er Eintragung ist ein Gutachten bei ein paar Teilen nicht zwingend erfoderlich, allerdings muss man dafür sehr tief in der Materie sein um zu wissen was genau unter welchen Bedingungen, das Wissen will man nicht haben. Kosten liegen hierbei, bei ca. 150-500€ (regionele Unterschiede und Prüfgesellschaften können hierbei auch für andere Preise sorgen, zudem der Aufwand der eintragung, es gibt einfache und schwierige Eintragung, bei meinem Prius habe ich für Felgen und Fahrwerk z.B. 300€ bezahlt)


So wie man lesen kann, ist überall ein Gutachten erforderlich, da du Lampen umgebaut hast, hast du eine Lichttechnische Einrichtung verändert, eine Lichttechnische Einrichtung braucht zwingen eine Lichttechnisches Gutachten, wenn man dieses Gutachten hat, kann es nach §19.2 von einem Sachverständigen einer Prüforganisation (TÜV, GTÜ etc.) abgenommen werden, da es dann ein Fahrzeugspezifisches Gutachten ist, zur Abnahme passt der Preis von 150€ die du bezahlt hast, jetzt ist die Frage, wo ist dein Lichttechnisches Gutachten das du theoretisch für den Innenraum auch brauchst wenn du es wirklich Eintragen lassen MUSSTEST weil das KBA (das damit erstmal nichts zu tun hatte) es so wollte?
Wenn du es nun wirklich eingetragen hast, dann kann ich dir sagen das die Eintragung ungültig ist, da du kein Lichttechnisches Gutachten hast. Du hast also 150€ für ein betrucktes Blatt Papier ausgegeben das ein paar Cent wert ist.

Spielen wir das spiel mal nun weiter, wenn es wirklich pflicht wäre und die Polizei dich nun anhält, kann diese die Eintragung anzweifeln, dies hat zu folge das du mit dem Fahrzeug zu einer vom Staat ausgewählten Prüfstelle fahren musst, der Prüfer feststellt das es kein Lichttechnisches Gutachten gibt das Fahrzeug, da Lichttechnisches Einrichtung eine Sicherheitseinrichtung ist, stillegen wird, du darfst dann das Auto eventuell noch heimfahren, eventuell auch direkt in deiner Werkstatt schleppen lassen und den Spaß zurückrüsten. Was kommt jetzt auf dich zu: Fahren ohne Betriebserlaubnis, Kosten der erstellung des Gutachten das das Fahrzeug nicht den Bestimmung entspricht und noch so ein paar kosten, mit Glück bleibt man im 3 stelligen € bereich.


Jetzt solltest du definitv feststellen das dich da jemand ordentlich beschissen hat. Und wenn man du mal im Net richtig suchst und auch mal die STVO und co. duchgehst wirst du festellen das man die Innenraumbeleuchtung nicht eintragen muss und auch nicht kann.
ex_RacingSystems
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