Aw: WLTP, der NEFZ-Nachfolger 13.09.2017 21:25 - vor 6 Jahren, 7 Monaten
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Egon
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Aw: WLTP, der NEFZ-Nachfolger 13.09.2017 23:37 - vor 6 Jahren, 7 Monaten
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Das W in WLTP steht ja für worldwide, aber die USA lassen sich da nichts aufzwingen. Wozu auch? Haben ja die EPA. An deren Messungen werde auch ich mich weiterhin orientieren.
Auch wenn die USA zu Beginn in die Entwicklung des WLTP einbezogen waren, ist derzeit nicht zu erkennen, dass der neue Testzyklus dort in nationales Recht überführt wird.( VDA)
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Letzte Änderung: 13.09.2017 23:44 von ex_VIP.
Yaris Hybrid
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Aw: WLTP, der NEFZ-Nachfolger 14.09.2017 09:30 - vor 6 Jahren, 7 Monaten
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VIP schrieb:
Das W in WLTP steht ja für worldwide, aber die USA lassen sich da nichts aufzwingen. Wozu auch?
...wieviel ich aber so im Laufe der Zeit zwischen den Zeilen gelesen habe - liegt's auch daran, dass die Europaeer (VDA sei Dank) den urspruenglichen und relativ realistischen Test - "wie immer halt" aufgeweicht haben, was der EPA missfallen ist.
die EPA wuerde ja im Prinzip sich schon "kaufen lassen" ...
Das Problem ist aber das US-Klagerecht - wo es ja schon vorkam (z.B. Hyundai) - dass Kunden, die die EPA-Werte nicht erreichen konnten - den Hersteller verklagt - und gewonnen haben...
und jetzt hat man halt zwei Alternativen:
a.) Gesetze so machen, dass Kunden das nicht koennen.
...die bevorzugte Methode des VDA - ECE-R101 ist dann die Folge.
b.) die Tests so gestalten, dass die Kunden keinen Klagegrund bekommen.
...die Methode, welche die EPA zu bevorzugen scheint.
Legal luegen - und dem Kunden alle Rechte dagegen vorzugehen, zu nehmen! -> Mit vielen industriefreundlichen Gruessen
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Egon
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Aw: WLTP, der NEFZ-Nachfolger 06.11.2017 06:59 - vor 6 Jahren, 5 Monaten
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Zitat:
Neuwagen verbrauchen 42 Prozent mehr als angegeben
Der Spritverbrauch von Neuwagen liegt viel höher, als die Kataloge der Hersteller suggerieren - ein Skandal. Schlimmer noch: Die Lücke zwischen Fiktion und Wahrheit wächst seit Jahren weiter.
- www.n-tv.de/wirtschaft/Autos-verbrauchen...article20117777.html
- www.spiegel.de/politik/deutschland/nachr...tzeit-a-1176174.html
Weil die Hersteller es immer besser verstehen, die Autos auf den Messzyklus hin zu optimieren.
Das ist aber alles nichts gegen parallele Plugin-Hybride, bei denen der Real-Verbrauch um Faktor 3, 4, 5 oder mehr über den Werksangaben liegen kann. Das heißt, wir sprechen hier über mehrere Hundert Prozent Abweichung, natürlich völlig legal. Siehe KLICK.
Grüße, Egon
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Letzte Änderung: 06.11.2017 07:05 von Egon.Grund: Link ergänzt.
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Aw: WLTP, der NEFZ-Nachfolger 09.11.2017 14:01 - vor 6 Jahren, 5 Monaten
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Zitat:
Anpassung von CO2-Messwerten
Der nächste Software-Trick der Autohersteller
Das neue Prüfverfahren WLTP soll bei Autos für realistischere Verbrauchsangaben sorgen. Doch die Hersteller werden damit keineswegs gezwungen, sparsamere Pkw zu bauen. Es gibt nämlich einen Rechentrick.
- www.spiegel.de/auto/aktuell/neuer-abgast...chnet-a-1176871.html
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: WLTP, der NEFZ-Nachfolger 09.11.2017 14:12 - vor 6 Jahren, 5 Monaten
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"...Wie der Algorithmus hinter "CO2-MPAS" genau funktioniert, ist unbekannt. Auch Mock kann dazu nichts sagen...."
...den Quellcode habe ich schon identifiziert, der lautet: "wirmachenwaswirwollenundmitwemwirwollen".
Dieser ist uralt, funktioniert aber bis auf kleine Unterbrechungen immer.
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Aw: WLTP, der NEFZ-Nachfolger 09.11.2017 14:16 - vor 6 Jahren, 5 Monaten
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Wartet's ab. Entweder bleiben die Scheichs demnächst auf billigem Öl sitzen, weil viele den Wahnsinn nicht mehr mitmachen, oder der wenige Sprit, der noch verbraucht wird, wird richtig teuer, dann verkaufen sie uns im Sommer E25 oder E30 und im Winter E15, damit sie sich noch weiter runterrechnen können (unabhängig von Brot für die Welt fährt man damit hervorragend, sauber und mit hohem Drehmoment untenrum).
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seit 07/20 ohne Autogas und ohne Prius unterwegs
Hybrid-Historie:
Yaris Style Selection White seit 07/20
Prius II, 03/07 bis 10/20, EXE, silber, ab km-Stand 42.000 auch auf LPG, hat immerhin 382.160 km gehalten
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Aw: WLTP, der NEFZ-Nachfolger 09.11.2017 16:42 - vor 6 Jahren, 5 Monaten
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Es ist immer noch der Autokäufer, der auswählt welches Auto er kauft. Wichtig ist die Aufklärung, welces Auto wievil verbraucht.
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Aw: WLTP, der NEFZ-Nachfolger 10.11.2017 15:44 - vor 6 Jahren, 5 Monaten
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Zitat:
Verbrauch im Straßentest: Auto Bild-Ergebnisse
Die 50 größten Verbrauchs-Ausreißer
Auto Bild hat bei Testfahrten bis zu 60 Prozent Abweichung gegenüber den offiziellen Verbrauchsangaben gemessen. Das sind die 50 größten Ausreißer!
- www.autobild.de/artikel/verbrauch-im-str...ebnisse-8443183.html
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: WLTP, der NEFZ-Nachfolger 10.11.2017 19:34 - vor 6 Jahren, 5 Monaten
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Man sollte bei solchen Aufzählungen u. Vergleichen keine Dieselstinker mehr erwähnen.
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Aw: WLTP, der NEFZ-Nachfolger 21.11.2017 12:10 - vor 6 Jahren, 5 Monaten
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Zitat:
Kontrolle der Herstellerangaben
EU-Kommission will Verbrauchsmessgeräte in allen Autos vorschreiben
Brüssel will die Abgasschummelei der Autohersteller endgültig unterbinden: Ab 2020 soll der Einbau von Spritmessgeräten in allen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen Pflicht werden.
- www.spiegel.de/auto/aktuell/eu-kommissio...eiben-a-1179351.html
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: WLTP, der NEFZ-Nachfolger 21.11.2017 13:57 - vor 6 Jahren, 5 Monaten
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Verbrauchsmessgeräte ist die dummste Regulierung, die es je gegeben hat. Wird wieder für uns Endkunden teuerer durch die Überregulierung. Das kann man auch ohne Messgerät relativ leicht mit Software lösen. Einfach Tankinhalt durch gefahrene Kilometer teilen, dazu muss keine zusätzliche Messeinrichtung vorhanden sein.
Egal was da gemessen wird, die Aussage bleibt immer: jeder Kunde fährt anders, deswegen sind Verbräuche unterschiedlich. Bindend ist nur die Angabe im WLTP-Zyklus, alles andere ist nur Äpfeln mit Birnen vergleichen.
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Aw: WLTP, der NEFZ-Nachfolger 21.11.2017 14:07 - vor 6 Jahren, 5 Monaten
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PRIUS_2 schrieb:
Einfach Tankinhalt durch gefahrene Kilometer teilenDie Betonung liegt dabei wohl auf "einfach".
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Yaris Hybrid
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Aw: WLTP, der NEFZ-Nachfolger 14.12.2017 02:23 - vor 6 Jahren, 4 Monaten
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Wegen des aktuellen Reizthemas Diesel und so, habe ich nicht nur ein paar Dinge über die aktuellen Vorgaben zu irgendwelchen Sachen gefunden, sondern hab mich auch gleich mal mit dem Nachfolger befasst.
Doch, ähm, ja...was soll ich sagen...
Mehrere Dinge:
Vorgaben wie der Test selbst zu machen ist, finde ich so direkt nicht. Das könnte daran liegen, das ich mich deppert anstelle oder daran, das sich dieser neue Test an der alten Vorschrift orientiert und diese um "geänderte Punkte" ergänzt/ersetzt/gelöscht wird.
Finden konnte ich jedoch (wieder ) Vorgaben dazu, wie die Emmissionen nachträglich zu prüfen sind...
Dort habe ich schon nach Ansicht des Rollbalkens an der Seite gesehen "dat wird nix richtiges mit uns beiden" > einfach zuuuu viel Text.
Mir kommt das Dingens vor wie eine Tabellen und Formelsammlung aus dem Physikunterricht
Desweiteren meine ich beim überfliegen festzustellen, das es dort aus der Erfahrung mit dem aktuellen Thema, auch wieder "Gummivorgaben" (wenn auch in geringerer Anzahl) zu geben scheint.
Wieder liest man "normal dies und das"...
Nachfolgend ein paar Auszüge:
Ich bitte zu beachten, das ich jetzt keine Rücksicht der Gruppen/Einteilungen der verschiedenen Zitate genommen habe.
Es wird also so sein, das verschiedene Prüfmethoden und Vorgaben genannt werden ohne direkten Bezug zu ihrer Verwendung zu haben.
Mir geht es nur um die geschriebenen Texte
Bei Fahrzeugen [...]die mit einer oder mehreren Ökoinnovationen ausgestattet sind, wird die Konformität der Produktion hinsichtlich der Ökoinnovationen dadurch nachgewiesen, dass geprüft wird, ob die angegebenen Ökoinnovationen tatsächlich vorhanden sind.
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Das Emissionsverhalten im tatsächlichen Fahrbetrieb ist durch die Prüfung von Fahrzeugen auf der Straße unter normalen Fahrmustern und -bedingungen und mit normaler Nutzlast nachzuweisen. Die RDE-Prüfung muss repräsentativ für den Betrieb der Fahrzeuge auf ihren tatsächlichen Fahrtrouten mit normaler Belastung sein.
___
Der Hersteller muss der Genehmigungsbehörde nachweisen, dass das ausgewählte Fahrzeug, die Fahrmuster, die Bedingungen und Nutzlasten repräsentativ für die Fahrzeugfamilie sind. Anhand der Anforderungen zur Nutzlast und zur Höhenlage gemäß den Nummern 5.1 und 5.2 ist vorab zu bestimmen, ob die Bedingungen für eine RDE-Prüfung akzeptabel sind.
___
Die Genehmigungsbehörde schlägt eine Prüfstrecke in städtischer Umgebung sowie auf der Landstraße und auf der Autobahn vor, die die Anforderungen von Nummer 6 erfüllt. Bei der Auswahl einer Strecke ist auf der Grundlage einer topografischen Karte festzulegen, wo Stadtverkehrs-, Landstraßen- oder Autobahnbedingungen vorliegen.
___
Die Prüfung ist unter den Umgebungsbedingungen gemäß diesem Abschnitt durchzuführen. Um „erweiterte“ Umgebungsbedingungen handelt es sich, wenn mindestens die auf die Temperatur oder die Höhenlage bezogenen Bedingungen erweitert sind.
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Gemäßigte Höhenlage-Bedingungen: Höhe höchstens 700 Meter über dem Meeresspiegel.
Erweiterte Höhenlage-Bedingungen: Höhe über 700 Meter und höchstens 1300 Meter über dem Meeresspiegel.
Gemäßigte Temperaturbedingungen: mindestens 273 K (0 °C) und höchstens 303 K (30 °C).
Erweiterte Temperaturbedingungen: mindestens 266 K (-7°C) und höchstens 273 K (0 °C) oder mindestens 303 K (30 °C) und höchstens 308 K (35 °C)
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Anhand der in Anlage 7a zu diesem Anhang beschriebenen Verfahren ist zu überprüfen, ob die Fahrdynamik während der Fahrt zu groß oder zu gering ist.
___
Der Betrieb der Klimaanlage und der sonstigen Nebenverbraucher muss ihrer möglichen Verwendung durch den Verbraucher unter normalen Fahrbedingungen auf der Straße entsprechen.
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Tritt eine periodische Regenerierung während einer Prüfung auf, kann die Prüfung auf Antrag des Herstellers für ungültig erklärt und einmal wiederholt werden.
Der Hersteller kann für den Abschluss des Regenerationsvorgangs sorgen und das Fahrzeug vor der zweiten Prüfung in geeigneter Weise vorkonditionieren.
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Ausgangs- und Endpunkt dürfen sich in ihrer Höhe über dem Meeresspiegel um nicht mehr als 100 m unterscheiden. Außerdem muss die proportionale kumulierte positive Höhendifferenz weniger als 1 200 m/100 km betragen und gemäß Anlage 7b ermittelt werden.
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Der höchste Geschwindigkeitsbezugspunkt ist 130 km/h
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Die maximal zulässigen Windbedingungen für die Bestimmung des Fahrwiderstands (Straße) werden in den Absätzen 4.1.1.1.1 und 4.1.1.1.2 beschrieben.
Zur Feststellung der Anwendbarkeit des zu verwendenden Typs der Anemometrie ist der arithmetische Durchschnitt der Windgeschwindigkeit mittels kontinuierlicher Windgeschwindigkeitsmessungen zu bestimmen, indem ein anerkanntes meteorologisches Instrument an einer an der Prüfstrecke liegenden Stelle und in einer sich über dem Fahrbahnniveau befindenden Höhe, wo die repräsentativsten Windbedingungen auftreten, verwendet wird.
Ebenfalls interessant:
Die Grundnutzlast des Fahrzeugs umfasst den Fahrer, gegebenenfalls einen Zeugen der Prüfung sowie die Prüfausrüstung einschließlich der Anbringungsteile und der Energieversorgungseinrichtungen.
Zu Prüfungszwecken kann künstliche Nutzlast hinzugefügt werden, solange die Gesamtmasse der Grundnutzlast und der künstlichen Nutzlast 90 % der Summe der „Masse der Fahrgäste“ und der „Nutzlast“ gemäß den Definitionen in Artikel 2 Absätze 19 und 21 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission (*1) nicht überschreitet.
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Erweist sich die Fahrt im Zuge der Nachprüfungen gemäß Nummer 5.4.1 als gültig, müssen die in den Anlagen 5 und 6 zu diesem Anhang festgelegten Verfahren zur Nachprüfung der Normalität der Testbedingungen angewendet werden. Jedes Verfahren umfasst einen Bezugswert für die dynamischen Bedingungen, Spannen um den Bezugswert herum und die Anforderungen in Bezug auf den Bereich, der bei einer gültigen Prüfung mindestens erfasst werden muss.
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Erfolgt eine Regenerierung bei der Wiederholung der RDE-Prüfung, sind die Schadstoffe, die bei der Wiederholungsprüfung ausgestoßen wurden, in die Bewertung der Emissionen aufzunehmen.
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Die Fahrstrecke muss so gewählt werden, dass die Prüfung nicht unterbrochen wird und die Daten kontinuierlich aufgezeichnet werden, damit die minimale Prüfungsdauer nach Nummer 6.10 erreicht wird.
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Die PEMS-Ausrüstung ist so einzubauen, dass die Emissionen und/oder die Leistung des Fahrzeugs so wenig wie möglich beeinflusst werden. Es ist darauf zu achten, die Masse der eingebauten Ausrüstung und mögliche Veränderungen der Aerodynamik des Prüffahrzeugs so gering wie möglich zu halten. Die Nutzlast des Fahrzeugs muss den Bestimmungen von Nummer 5.1 entsprechen.
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RDE-Prüfungen sind an Arbeitstagen gemäß der für die Union gültigen Definition in der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates (*2) durchzuführen.
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Es sind Proben des Kraftstoffs, des Schmiermittels und (falls zutreffend) des Reagens zu nehmen und mindestens ein Jahr aufzubewahren.
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Mit Ausnahme der Bestimmungen der Nummer 6.8 zu übermäßig langen Haltezeiten ist es nicht zulässig, die Daten verschiedener Fahrten zu kombinieren oder die Daten einer Fahrt zu verändern oder zu löschen.
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Der Kaltstart ist gemäß Anlage 4 Nummer 4 dieses Anhangs definiert. Bis zur Anwendung besonderer Anforderungen für die Emissionen bei Kaltstart sind diese zwar aufzuzeichnen, aber nicht in die Emissionsbewertung einzubeziehen.
Alle Daten von hier:
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/E...eli:reg:2017:1151:oj
Was es bringt oder auch nicht und/oder wie das ganze dann wirklich aussieht, das werden wir ja bald erfahren.
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Und wenn man sich in dem Zusammenhang auch mal mit der Verbrauchskennzeichnung der heimischen Verbraucher befasst, dann kommt man (hier meint das: ich/mich) zu dem Schluß, das der Grundgedanke sicher gut gemeint war und ist, doch die Umsetzung damit wenig bis gar nix zu tun hat.
Beispiele?
Bei Kühlschränken ist die Referenz zu jeglichen Klassen, ein nicht vorhandenes fiktives Gerät für die jeweilige Klasse, welches auf dem technischen Stand von anno-dazu-mal basiert.
Die ganzen +++++ Klassen werden gestrichen, es gibt (wieder) nur noch Buchstaben (nach Hinweisen, um das ganze vergleichbar zu machen, also welche "+++ Klasse" sich dann dann worauf bezieht, hab ich nicht gesucht!) .
Die Angaben von irgendwelchen Verbräuchen von den LED Lampen sind nicht weiter spezifiziert und können "nach Gusto" angegeben werden, da es sich um "integrierte Lampen" (oder so ähnlich) handelt.
Wenn man sucht, findet sich sicher noch viel mehr...
Na danke
Für mich ist das Energielabel damit eher große angelegte "Veralberung der Massen"
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Letzte Änderung: 14.12.2017 06:42 von ex_MezzoL.
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