Auf Inforadio war letzte Nacht und heute vormittag folgender Tenor:
1. Bis 27.12.2018 ging herstellerseitig noch kein Antrag auf Nachrüstung beim KBA ein.
2. Das Verkehrsministerium hat am 28.12.2018 Richtlinien für die Zulassung von Hardwarenachrüstungen erlassen.
3. Die Hersteller werden auch weiterhin von staatlicher Seite nicht zur Einhaltung der 2010er Abgasregeln "gezwungen", ein Widerruf der fehlerhaft erteilten Betriebserlaubnisse findet nicht statt.
4. Die Hersteller können weiterhin im Rahmen von "freiwilligen Selbst'verpflichtungen'" selbst bestimmen, ob sie überhaupt nachrüsten und wenn ja was, wann, wo und zu welchen Bedingungen.
5. Die Kosten für die Typzulassungen für die Nachrüstungen übernehmen für jeden einzelnen Fahrzeugtyp die Anbieter der Nachrüstlösung selbst.
6. Unabhängig von weiteren, nachträglichen herstellerseitigen Veränderungen am Fahrzeug und unabhängig vom Wartungszustand der Altfahrzeuge ist der Anbieter der Nachrüstlösung für ein Funktionieren bis zu 100.000 km bzw. 5 Jahre verantwortlich.
7. Der Anbieter der Nachrüstlösung muß nachweisen, daß das Fahrzeug in allen technischen Parametern gegenüber dem Zustand zuvor völlig unverändert ist.
8. Die Abdeckung von Folgeschäden am Fahrzeug haben die Fahrzeughersteller erfolgreich abwenden können.diese tragen jetzt nicht - wie ursprünglich vorgesehen - die Anbieter der Nachrüstlösungen, sondern die Kunden selbst.
9. Für NOx ist ein Fantasie-"Grenzwert" von 270 Mikrogramm pro km erfunden worden. Dies könnte ein Uralt-Grenzwert von 180 Mikrogramm sein, erweitert um einen damals nicht gültigen Konformitätsfaktor von 1,5.
10. Es wird erwartet, daß die Typprüfungen für die Nachrüstlösungen etwa ein halbes Jahr dauert, daß danach das Zulassungsverfahren läuft und danach die Produktion beginnen werden kann.
Ich gehe immer mehr davon aus, daß das Problem über 6 Jahre ausgesessen wird und die Fahrzeuge mit staatlicher Subventionierung am Ende der Haltedauer zurückgekauft bzw. privat ins Ausland oder aus den Städten heraus verkauft werden.