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Wie unverschuldeten Bagatell-Unfallschaden klären?
Hier geht es um die Themen Versicherungen, Einstufungen, Prämien, Typklassen, Regulierung im Schadenfall etc.
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THEMA: Wie unverschuldeten Bagatell-Unfallschaden klären?
#534465
Wie unverschuldeten Bagatell-Unfallschaden klären? 15.05.2019 11:22 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Liebe Priusfreunde,

leider eine etwas unerfreuliche Nachricht

Vor einiger Zeit hat ein anderes Auto mein stehendes (parkendes)
Fahrzeug leicht gestreift. (An dieser Stelle muss ich noch meinen Dank
an Shars Forumspost bzgl. Verhalten bei Unfällen aussprechen!)
Schuldfrage klar. Betroffen war nur der Stoßfänger vorne, keine
benachbarten oder drunterliegenden Teile (hat sich nach Abnahme des
Stoßfängers bei der Reparatur bestätigt). Es war nichts verbogen,
lediglich ein Lackschaden. Die Toyota Werkstatt hat den
Kostenvoranschlag erstellt (Begatellschaden, ca. 700 Eur) und an die
gegnerischen Versicherung samt Bildern geschickt. Von dieser habe ich
eine sog. "Reparaturkostenübernahmebestätigung" erhalten, in der
folgende Punkte festgehalten sind:
- Haftung zu 100%
- Versicherer erteilt Reparaturfreigabe [bis zum im Kostenvoranschlag
genannten Netto-Betrag]
- [unvollständiger Satz bzgl. Übernahme von Mietwagenkosten über eine
von der Versicherung beauftragten Firma; für mich irrelevant da
Mietwagenverzicht]
- Abtretung liegt nicht vor

Telefonisch habe ich der gegnerischen Versicherung nach Erhalt des
Schreibens mitgeteilt, auf einen Mietwagen zu verzichten und stattdessen
die Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch zu nehmen.

Das Fahrzeug wurde nun repariert, die Kosten sind wie erwartet. Das Auto
sieht wieder super aus So weit so gut.

Nun sehe ich zwei Möglichkeiten:
1) Ich erkläre eine Abtretung an die Werkstatt und lass die Versicherung
das Geld direkt an die Werkstatt überweisen (von der Werkstatt
angeboten, von der gegnerischen Versicherung telefonisch empfohlen...).
2) Ich zahle die Rechnung erstmal selbst und reiche die Rechnung bei der
Versicherung ein.

Nach etwas Recherche sehe ich kaum Vorteile für Variante 1 (bei
Streitigkeiten wäre ich trotzdem erstmal der Dumme). Daher meine Frage
an euch Experten: Ist Variante 2 sinnvoll(er) und reicht es, in diesem
Fall der Versicherung einfach die Rechnung zu schicken, oder muss noch
ein "professionelles Schreiben" erstellt werden?

Ich würde ungern mit Kanonen auf Spatzen schießen und den RA (auch wenn
ich ihn nicht bezahlen müsste) wenn möglich außen vor lassen.

Sehe ich das richtig, dass sich die Versicherung aller Anzeichen nach
kooperativ verhalten wird und die Rechnung +
Nutzungsausfallentschädigung bezahlen wird?

Vielen Dank im Voraus für eure Ratschläge,
ein auf ein unspektakuläres Ende hoffender toyaurius.
toyaurius
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Letzte Änderung: 15.05.2019 14:38 von Timico.
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#534466
Aw: Wie unverschuldeten Begatell-Unfallschaden klären? 15.05.2019 11:41 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Bei meinem Unfall hat die Versicherung die Kosten an den Reparaturbetrieb voll bezahlt. Ich würde auf Punkt 2 verzichten. Warum auch diesen Umweg beschreiten?

MfG Harzbube.
harzbube
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Prius II Facl. 09.2006
Prius III Vorfl. 12.2009
Prius IV Vorfl. 05.2016

Meine Hybridvergangenheit anno 1956, damaliger Antrieb: Muskel-Benzin, Systemleistung 1,5 PS.
Damals, kein TÜV, keine ASU, keine ABE, kein Führerschein.
PRIUS fahn is wi wennze fliechst!
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#534472
Aw: Wie unverschuldeten Begatell-Unfallschaden klären? 15.05.2019 12:37 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Servus toyaurius,

meine Erfahrung der letzten Jahre ist:

Nimm dir grundsätzlich einen RA, denn der macht noch viel mehr geltend als Nutzungsausfallentschädigung!

Wertminderung und sonstige Aufwandsentschädigungen z.B.!

Außerdem bist Du auf der sicheren Seite, wenn es zu Problemen kommen sollte!

Ich habe einmal nach einem Bagatellschaden gemeint, direkt mit der gegnerischen Versicherung zu verhandeln! Diese Versicherung hat mich als Laien in mehreren Dingen über den Tisch zu ziehen versucht! Den Zeitaufwand und Ärger möchte ich nicht mehr haben! Daher nur mit RA!
Manfredus01
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Servus aus dem Kollbachtal

Manfred

Prius 3 VFl:
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#534476
Aw: Wie unverschuldeten Begatell-Unfallschaden klären? 15.05.2019 12:51 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Frage dazu: wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat – wer bezahlt den Rechtsanwalt?


Zum Themenersteller:
Tut mir Leid für dich, Leidensgenosse!

Ich würde übrigens die Variante 1 nehmen.
Werkstatt und Versicherung – dann bist du da raus.

Du hattest wenigstens einen Gegner, meiner hat sich verkrümelt und Fahrer/Beifahrertür kaputt.
Egal, muss ich mit Leben.

Was ich an dich für eine Frage hätte:
Hast du etwas daraus gelernt?


Ich für mich: ich parke wenn der Eingang bei A ist immer bei Z.
Das passiert mir 1x und nie wieder. Eher laufe ich mit schweren Taschen weit.

Und seit dem beobachte ich die anderen, die parken alle so dicht vorm Eingang/Ausgang wie es geht.
Unfall durch Rechtsanwalt und Versicherung beheben lassen ist gut, Unfall vermeiden finde ich besser.
Das habe ich danach in der Zeit gelernt.
Reisender
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#534479
Aw: Wie unverschuldeten Begatell-Unfallschaden klären? 15.05.2019 13:34 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Hallo.

Letzten Sommer ist mir auf unserem Firmenparkplatz jemand in die Seite gefahren. Ich bin über den Parkplatz in richtung Ausfahrt gefahren und der Unfallgegner hat einfach und rasant zurück gesetzt.

Das Ergebnis war eine kaputte hintere Tür auf der Fahrerseite, kaputter Kotflügel und Stossfänger. Der Schaden belief sich auf 8000€!

Ich wollte das ganze, wie toyaurius bei möglichkeit "1" beschrieben hat, ans Autohaus abgeben. Das hätte mein Toyotahändler auch mitgemacht, allerdings ist er dabei schon öfters auf Geld sitzen geblieben, weil Versicherungen später dann doch noch einzelne Posten von der Rechnung anzweifeln, bzw. Kürzungen vornehmen weil das Auto ja schon gebraucht ist. Er wäre schon öfters auf Beträgen von bis zu 200 Euro sizten geblieben, weil die Versicherungen sich nachträglich geweigert hätten irgendwelche Kleinteile usw. zu bezahlen.

Er möchte das dem Kunden, der mit dem Unfall ja schon lange abgeschlossen und den Fall ja abgegeben hat, Monate später auch nicht in Rechnung stellen.

Deshalb hat er mir die Telefonnummer von einer Deutschland weit arbeitenden Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht gegeben. Er hat da bis jetzt nur gute Erfahrungen mit gemacht. Ich habe den Schaden an die Kanzlei abgetreten und alles ist glatt gelaufen. Oft wollen die Gegnerischen Versicherungebn bei Parkplatzunfällen einem eine Mitschuld aufdrücken aber auch das wurde gleich unterbunden. Anhand von Kopienen der Korrospondenz konnte ich sehen, dass sich die Versicherung ziemlich angestellt hat aber im Dezember (nach 5 Monaten) dann doch die letzte Rechnung nebst Mahngebühren an die Kanzlei überwiesen.

MfG, Ilsefit.

Ach ja, die Anwaltskosten hat die Gegnerische Versicherung übernommen.
ilsefit
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#534480
Aw: Wie unverschuldeten Begatell-Unfallschaden klären? 15.05.2019 13:39 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Manfredus01 schrieb:
Nimm dir grundsätzlich einen RA, denn der macht noch viel mehr geltend als Nutzungsausfallentschädigung!Sorry, so sehr auch ich die Einschaltung eines RA befürworte, sobald der Schaden eine gewisse Höhe erreicht bzw. die geringsten Ungereimtheiten auftreten, aber in diesem Fall ist das NICHT angebracht.

Versetze dich in die Lage des Unfallgegners.

Dieser hat offenkundig alles richtig gemacht, es entstanden keinerlei Streitigkeiten und es ist bei einem reinen Stoßfängerschaden auch keine Wertminderung anzusetzen.

Willst du diesem Menschen jetzt auch noch zusätzlich Kosten aufbrummen, damit es sich ja nicht mehr rentiert, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen, um eine Rückstufung zu vermeiden?

eppf
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#534486
Aw: Wie unverschuldeten Begatell-Unfallschaden klären? 15.05.2019 14:15 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Ich finde es auch etwas "asozial", plötzlich einen Anwalt aus dem Ärmel zu ziehen, um noch etwas Profit rauszuholen.
Es geht um einen Stoßfänger, nicht um einen Totalschaden mit verletzten Insassen. Sollte die Versicherung plötzlich Probleme machen, kann man immer noch Hilfe suchen.

Ich persönlich habe übrigens bisher jedes Mal (4x Geschädigter) auf Variante 1 gesetzt und bin damit bestens gefahren.
Sollte es doch Probleme geben, wird sich die Werkstatt melden und man kann sich weitere Schritte vorbehalten.

Timo
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#534488
Aw: Wie unverschuldeten Begatell-Unfallschaden klären? 15.05.2019 14:25 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Wofür einen RA?Der Schaden beläuft sich nur auf 700 €.Kein Personenschaden keine Unstimmigkeiten.Der Wagen wird KEIN Unfallwagen!
Alles ist geklärt.Die Kosten für den unnötigen RA tragen wir alle über unsere Beiträge mit.
Hatte schon einige Vu,aber noch NIE einen Anwalt gebraucht.
grisu69
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#534496
Aw: Wie unverschuldeten Begatell-Unfallschaden klären? 15.05.2019 15:18 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Meine Erfahrung:
(Ich war Geschädigter!) Ich wollte auch die Kirche im Dorf lassen, weil die Verhältnisse eigentlich klar waren.

Nur ein RA wird alle Kosten durchsetzen. In der Regel hilft erst die Klageandrohung bei der Begleichung aller wenn auch geringen Ausenstände. Auch die Kürzungen der Versicherer auf der Rechnung werden von ihm zurückgeholt.

Noch etwas. Falls Du als Geschädigter Melsung an Deine eigene Versicherung gemacht haben solltest: Lass Dir bestätigen, dass Du einen fremdverursachten Schaden hattest und NICHTS in Deiner Akte darüber stehen wird. Meine gelbe billige Kasko hat mir erstmal eine "Eigenschaden"-Vorgangsnummer verpasst...

Diese ganze Versicherungskacke ist eine Lizenz zum Geld drucken. Für alle wirtschaftlich Beteiligten. Und wir zahlen das mit unseren Beiträgen...

So wurden aus einem Stoßfänger hinten für den P3 plus dessen Blech, Parksensoren, Kabel und Lackierung ein Gesamtvolumen von fast 4000€ zzgl X für die Kanzlei.
Dass es Werkstatttarife für Versicherungsabrechnung gibt und Algorithmen auf Schadensgutachten Standardvorschläge zu Kürzungen geben ist absolut normal!!!

Ich bin fassungslos.

Als Bagatellschaden in Deinem Fall würde ich drauf hoffen, aber nicht davon ausgehen, dass es reibunglos vonstatten geht...
Dix
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Letzte Änderung: 15.05.2019 15:19 von Dix.
Tierische Grüße
Dirk
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#534506
Aw: Wie unverschuldeten Begatell-Unfallschaden klären? 15.05.2019 16:16 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Reisender schrieb:
Frage dazu: wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat – wer bezahlt den Rechtsanwalt?

Die Versicherung des Unfallverursacher.
Gutachten bei schaden über 1000€ bezahlt auch die Versicherung.

Eigene Erfahrung. Fall läuft noch.
Ambilight
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#534509
Aw: Wie unverschuldeten Begatell-Unfallschaden klären? 15.05.2019 16:42 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Jeder macht und hat so seine Erfahrungen und verhält sich entsprechend! Wie heißt doch ein altes Sprichwort: Aus Schaden wird man klug!

In diesem Sinne wünsche ich einen glücklichen Abschluß des Stoßstangenschadens...
Manfredus01
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Servus aus dem Kollbachtal

Manfred

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#534540
Aw: Wie unverschuldeten Bagatell-Unfallschaden klären? 15.05.2019 19:26 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Vor einigen Monaten fahre ich gerade in eine Parklücke und die rechts daneben parkende Fahrerin wirft ihre Tür auf und trifft meinen Yaris. Hat ganz schön gerumst und eine Delle war problemlos zu sehen. Alle persönlichen Daten ausgetauscht und dann bei der Werkstatt angefragt, was es grob kosten könnte. Diese meinten, der Beulendoktor würde vermutlich 200 EUR verlangen. Ich habe auf die Reparatur verzichtet und dies der Verursacherin mitgeteilt. Sie war darüber sehr erleichtert und ich auch.
bgl-tom
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#534593
Aw: Wie unverschuldeten Bagatell-Unfallschaden klären? 15.05.2019 23:43 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Manfredus01
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Manfred

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#534795
Aw: Wie unverschuldeten Bagatell-Unfallschaden klären? 16.05.2019 21:55 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich werde es mal mit Variante 1 probieren und dann berichten.

Ich möchte nicht das maximal Mögliche aus dem Unfall heraus holen. Unfallgegner hat sich kooperativ verhalten und möchte natürlich den Schaden zurück kaufen. Aus meiner Sicht ist der alte Zustand wiederhergestellt, es ist kein merkantiler Wertverlust entstanden (bzw. wäre es bei so einem Schaden schwer, diesen zu begründen...) und von daher bin ich mit Reparatur + Nutzungsausfallentschädigung schon zufrieden. Gerenne und den Ärger hat man natürlich immer, aber das kann jedem Mal passieren. Bei anderen Schadenshöhen oder Streitigkeiten über die Schuldfrage sähe das natürlich anders aus, das würde ich in der Tat lieber einem Profi überlassen.

@Reisender: Bei der klaren Sachlage müsste die gegnerische Versicherung (und damit am Ende ggf. der Versicherungsnehmer) den Anwalt bezahlen. Dass sich die Person bei dem dir verursachten Schaden verkrümelt hat, tut mir leid, sowas finde ich völlig inakzeptabel.
Ob ich was gelernt habe? In diesem speziell gelagerten Sonderfall waren das keine engen Parklücken an einem Supermarkt; man musste in Fahrtrichtung in einem Wohngebiet einparken, es war genug Platz (Platz für 3 Autos war frei). Vermutlich wurden einfach die Maße des eigenen Autos falsch eingeschätzt. Bei größeren Parkplätzen achte ich seit Beginn darauf, möglichst dort zu parken, wo wenig los ist bzw. am Rand, so dass zumindest nicht links und rechts von mir Autos stehen.

@Dix: Danke für den Hinweis mit der eigenen Versicherung. Da werde ich in der Tat mal nachfragen. Bei 4000 Eur wie in deinem Fall verstehe ich den Gang zum RA. Hoffentlich bleibt mir das erspart.
toyaurius
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#544917
Aw: Wie unverschuldeten Bagatell-Unfallschaden klären? 05.07.2019 10:11 - vor 4 Jahren, 9 Monaten  
Liebe Priusfreunde,

ich wollte nur Bescheid geben, dass alles sehr unspektakulär ein glückliches Ende genommen hat.

Auto wurde repariert und sieht aus wie vorher, Abtretung hat wunderbar geklappt, Werkstatt hat ihr Geld und ich habe die Nutzungsausfallentschädigung auch ziemlich schnell erhalten.

Danke nochmal für die Tips; ohne euch hätte ich vermutlich mangels Abtretung (deutlich) mehr Arbeit gehabt.

Viele Grüße,
toyaurius
toyaurius
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Moderation: JoAHa, KSR1, Timico, Shar