Aw: Bezahlung Neuwagen 14.04.2020 19:55 - vor 4 Jahren
|
|
unbestätigter Bundesbankscheck
|
|
|
Prius3 Life mit Solardach und Komfortpaket, EZ12/2009, 195.000km (Stand Ende April 2021) - Invertertausch 01/2019 durch \\\"Hybridrep\\\"
|
|
Aw: Bezahlung Neuwagen 14.04.2020 23:08 - vor 4 Jahren
|
|
Ein Anderkonto wäre doch noch ne Möglichkeit!?
Laut Web kostet das bei 30T€ ca. 115€ Gebühren.
Sonst würde ich nur BAR oder Echtzeitüberweisung machen, oder Überweisung bei gleicher Bank,
dann geht es auch in Echtzeit.
Sollte ein Händler wirklich PayPal anbieten kann man das auch nutzen, der Händler kann dann erst bei Übergabe das Geld abrufen. Oder eben per SEPA das wäre auch möglich.
|
|
|
Letzte Änderung: 14.04.2020 23:14 von ex_Benny80.
|
|
Aw: Bezahlung Neuwagen 14.04.2020 23:15 - vor 4 Jahren
|
|
esox schrieb:
....matratze? hier sucht ein ungebetener gast zuerst, ein besseres versteck ist der wäschekasten.
Ausversehen in der Wäsche gelandet....
Zählt das dann als Geldwäsche?!
|
|
|
|
|
Aw: Bezahlung Neuwagen 15.04.2020 01:14 - vor 4 Jahren
|
|
3x Überweisung, davon
- 2x auf Rechnung nach dem Kauf - für mich der Normalfall
- 1x vorab (es handelte sich um ein Konto der Niederlassung einer DAX-notierten AG - Insolvenz mehr oder weniger ausgeschlossen)
1x Barzahlung, weil das Auto 800 km entfernt stand und ich den Händler und das Fahrzeug vor der Anreise überhaupt nicht in Augenschein nehmen konnte. Ich hatte lediglich vorher Fotos (die auf meinen Wunsch hin angefertigt wurden) bekommen und Mail-/telefonischen Kontakt.
War aber rückblickend schon ziemlich umständlich mit Bargeld beim Zoll anmelden (wegen Flug über CH) usw. - muss ich nicht nochmal haben.
Mehr Autos hab ich noch nicht besessen
Überweisungslimit ist eigentlich kein Problem mehr heutzutage (Ausnahmen bei Sparkassen bestätigen die Regel).
|
|
|
seit 07/2013: Toyota Prius 3 Executive, Navi, Solardach, Leder, PCS (BJ 08/2009) -> weitere Daten
05/2011-07/2013: BMW E90 325iA (BJ 11/2007), verkauft
09/2006-01/2011: Mercedes-Benz A 180 CDI Autotronic Coupé (BJ 05/2005), Totalschaden
08/2003-09/2006: Opel Corsa B 1,0 (BJ 2000), verkauft
|
|
Aw: Bezahlung Neuwagen 18.04.2020 17:29 - vor 4 Jahren
|
|
Egon schrieb:
Dein Risiko ist das, was Du bei einer Vorauszahlung immer hast: Wenn der Händler zwischen Deiner Überweisung und dem Abholtermin Insolvenz anmeldet, ist Dein Geld weg und Dein Auto auch. Beides zählt dann zur Insolvenzmasse und Du bist einfach nur einer von vielen Gläubigern.
[...]
Ich habe selbst schon zweimal "plötzliche" Händlerinsolvenzen erlebt. In beiden Fällen gab es aus Kundensicht keine Vorwarnung.
Aber geht laut Kaufvertrag nicht das Fahrzeug mit der Bezahlung in das Eigentum des Käufers über? Wie kann das dann noch zur Insolvenzmasse gehören?
Ab dem Zeitpunkt steht das Auto ja nur noch zur Verwahrung beim Händler.
Oder sehe ich das völlig falsch?
|
|
|
Letzte Änderung: 18.04.2020 17:30 von marratj.
- Prius 4 Comfort 11/2016
1 kWh / 100 km - Tern GSD S10
|
|
Aw: Bezahlung Neuwagen 18.04.2020 17:45 - vor 4 Jahren
|
|
Also ich hatte schon mal gelesen das ein Auto das nur für eine Inspektion beim Händler steht, zum Masse gehört, wenn nach der Übergabe der Händler in Insolvenz geht? Obwohl das komisch klingt und vielleicht nur eine falsche Information ist. Aber nix ist unmöglich im deutschen Insolvenzrecht? Sicherlich hat man erst mal Lauferei um zu beweisen wer der Eigentümer ist.
|
|
|
Letzte Änderung: 18.04.2020 17:46 von ex_Benny80.
|
|
Aw: Bezahlung Neuwagen 18.04.2020 18:31 - vor 4 Jahren
|
|
Servus.
marratj schrieb:
Aber geht laut Kaufvertrag nicht das Fahrzeug mit der Bezahlung in das Eigentum des Käufers über? Wie kann das dann noch zur Insolvenzmasse gehören?
Ich vermute, daß es vielleicht daran liegt, daß der Kaufvertrag bis zu der von dir beschriebenen Phase noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Du hast das Geld geliefert, der Händler aber eben noch nicht das Fahrzeug. Damit hat das Fahrzeug noch nicht den Eigentümer gewechselt - von Händler zu dir - womit der Wagen noch immer zum Eigentum des AH gehört und somit zur Insolvenzmasse.
Ich weiß nicht, ob das so richtig ist, ich bin kein Rechtsanwalt.
Benny80 schrieb:
Also ich hatte schon mal gelesen das ein Auto das nur für eine Inspektion beim Händler steht, zum Masse gehört, wenn nach der Übergabe der Händler in Insolvenz geht?
Das kann ich mir jetzt beim besten Willen nicht vorstellen, denn das Fahrzeug ist zwar im Besitz des insolventen AH, aber nicht dessen Eigentum, womit der Wagen m.E. auch nicht in die Insolvenzmasse gehören kann.
Grüße ~Shar~
|
|
Shar
Moderator
Beiträge: 6876
|
Letzte Änderung: 18.04.2020 18:33 von Shar.
|
|
Aw: Bezahlung Neuwagen 18.04.2020 18:33 - vor 4 Jahren
|
|
Benny80 schrieb:
Also ich hatte schon mal gelesen das ein Auto das nur für eine Inspektion beim Händler steht, zum Masse gehört, wenn nach der Übergabe der Händler in Insolvenz geht? Das halte ich für ein schweres Gerücht, aber ich kann mir durchaus Insolvenzverwalter vorstellen, die zunächst einmal auf so eine Schnapsidee kommen.
Die grabschen erst einmal nach allem, was sie in die Finger bekommen.
Wer die Fahrzeugpapiere besitzt, dem gehört das Auto, ohne Wenn und Aber!
Problematisch kann es nur während einer Reparatur werden, die noch nicht abgeschlossen ist. Da muss der Fahrzeughalter ggf. für den Transport zu einer anderen Werktstatt auf eigene Kosten selbst sorgen.
eppf
|
|
|
|
|
Aw: Bezahlung Neuwagen 18.04.2020 18:36 - vor 4 Jahren
|
|
Servus.
eppf schrieb:
Wer die Fahrzeugpapiere besitzt, dem gehört das Auto, ohne Wenn und Aber!
Nö, eben nicht. Das war früher vielleicht einmal so aber heute nicht mehr (Quelle: Rechtsanwalt). Lässt sich auch auf der Zul.Bescheinigung Teil 2 nachlesen, auf der ganz klar steht, daß die Zul.Besch.Teil 2 (ehem. Fz.Brief) deren Inhaber nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausweist.
Und der Haltereintrag sagt auch nichts über die Eigentumsverhältnisse aus.
Grüße ~Shar~
|
|
Shar
Moderator
Beiträge: 6876
|
Letzte Änderung: 18.04.2020 18:42 von Shar.
|
|
Aw: Bezahlung Neuwagen 18.04.2020 18:45 - vor 4 Jahren
|
|
Das eigene Auto das in der Werkstatt steht ist genausowenig betroffen wie beispielsweise eingelagerte Reifen. Die gehören nicht dem Autohaus und wenn man das belegen kann, muss der Insolvenzverwalter beides herausgeben. Die Zulassungsbescheinigung ist dafür formal nicht ausreichend, wird aber wahrscheinlich trotzdem akzeptiert werden. Wenn nicht kann man den Kaufvertrag des Autos vorlegen. Bei den Reifen reicht der Einlagerungsbeleg.
Völlig anders sieht das bei bereits gezahltem Geld für einen Neuwagen aus. Das gehört zur Insolvenzmasse und der Insolvenzverwalter entscheidet nun, ob der Kaufvertrag erfüllt wird oder nicht. Ist das Geld bereits gezahlt, wird er den Vertrag sehr wahrscheinlich nicht erfüllen.
Dann ist aus Kundensicht das Geld weg. Der Kunde kann seine Ansprüche wie jeder andere Gläubiger beim Insolvenzverwalter anmelden; mit ein bisschen Glück bekommt er als Ergebnis der Liquidation irgendwann - das kann viele Jahre dauern - einen Teil davon zurück. Oder auch nicht.
Ist das Auto hingegen noch nicht bezahlt, steht aber schon zur Auslieferung bereit, wird der Insolvenzverwalter wahrscheinlich entscheiden, den Kaufvertrag zu erfüllen. Das heißt Auto gegen Geld.
- www.auto-motor-und-sport.de/kaufberatung...ch-kunden-schuetzen/
Grüße, Egon
|
|
Egon
Admin
Beiträge: 77122
|
Elektrisch mobil in Farbe
Für Detailinformationen auf den Smiley klicken.
|
|
|