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Garantie: Vertragswerkstatt zwingend?
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Erfahrungen, Hinweise, Tipps und Diskussionen rund um den Themenkomplex Werkstätten, Vertragshändler, Garantie, Beseitigung von Unfallschäden etc.
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THEMA: Garantie: Vertragswerkstatt zwingend?
#533921
Garantie: Vertragswerkstatt zwingend? 12.05.2019 08:09 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Zitat:
Werkstattkosten: So sparen Sie richtig
[...] Was können Autofahrer also tun, um zu sparen?

[...] Bereits vom ersten Tag an darf man mit seinem Wagen für Wartung und Reparatur in die freie Werkstatt fahren. Diese bietet oftmals Preisvorteile etwa durch geringere Stundensätze. Wichtig zu wissen: Die Ansprüche der gesetzlichen Gewährleistung können durch die fachgerechte Wartung oder Reparatur in einer freien Werkstatt nicht in Gefahr geraten, denn im Gewährleistungsfall kommt es nicht darauf an, wo der Verbraucher eine Inspektion vorgenommen hat, sondern allein darauf, wer das Problem verursacht hat. Diese Wahlfreiheit gilt nach Auffassung der EU-Kommission auch für kostenlose Neuwagengarantien.

- www.morgenweb.de/auto_artikel,-auto-werk...g-_arid,1450404.html

Was die Hersteller aber fast immer anders sehen. Gesetzliche Gewährleistung ja, aber bei Garantien (= freiwillige Leistung des Herstellers) wird in der Regel geblockt, wenn die Wartungsdienste zuvor nicht in Vertragswerkstätten erfolgt sind. Es gibt nur sehr wenige Berichte über Fälle, bei denen sich ein Kunde erfolgreich gegen diese Praxis gewehrt hat.

Grüße, Egon
Egon
Admin
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#533952
Aw: Garantie: Vertragswerkstatt zwingend? 12.05.2019 12:03 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Da mein Sohn in einer KIA Werkstatt in der Ausbildung ist und diese ja bekanntlich mit 7 Jahren Garantie die umfassendste Garantie aller Hersteller bieten kann ich nur bestätigen das es immer ratsam ist die Markenwerkstatt aufzusuchen.
Es wird immer als erstes auf das Checkheft geschaut.
Dabei spielt die Herkunft des Wagens entgegen landläufiger Meinung keine Rolle. "Ich habe den eh günstig vom EU-Händler" wiegt weniger schwer wie die Wartung in freier Werkstatt. Denn diese können oft nicht belegen das sie die Wartung "nach Herstellervorgaben" gemacht haben. Denn dort sind nicht selten auch Serviceaktionen für das jeweilige Modell vermerkt, die die freie Werkstatt natürlich nicht kennt.
ex_TF104
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#533955
Aw: Garantie: Vertragswerkstatt zwingend? 12.05.2019 12:09 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Darf ich fragen: Ist Dein Sohn in der Werkstatt oder im Verkauf?
Ersteres wäre natürlich sehr praktisch...

Gruß
Martin
weinfux
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#533983
Aw: Garantie: Vertragswerkstatt zwingend? 12.05.2019 14:53 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Ich bitte darum, solche Dinge per PM zu besprechen und nicht immer themenfremd zu posten. Danke.

LG
Klaus
KSR1
Moderator
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#533999
Aw: Garantie: Vertragswerkstatt zwingend? 12.05.2019 15:54 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Ja stimmt schon. Leider fehlt der Hinweis in der Leiste auf eine neue PN. Dazu muss man sich ausloggen oder auf das Profil gehen. Aber das hat auch nichts mit Werkstattzwang zu tun.

@weinfux
Es ist praktisch... Rest per PN.
ex_TF104
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#534039
Aw: Garantie: Vertragswerkstatt zwingend? 12.05.2019 22:26 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Ich schreib mal ganz knallhart meine Meinung hier hin, ohne das sich jemand angesprochen fühlen sollte oder ich irgendjemanden Herabwürdigen will.

Wenn ich ein Auto kaufe und ich habe Hersteller Garantie auf den Wagen, dann gehe ich bei Problemen in die Vertragswerkstatt bzw. in eine Werkstatt des Herstellers.

Wenn man bei Problemen diese in einer Freien Werkstatt lösen lässt oder gar selber löst oder irgendwelche Modifikationen selber am Fahrzeug vornimmt (egal welcher Art), dann braucht man sich auch nicht zu wundern, das dann irgendwann die Werkstatt bzw. der Hersteller bei Garantieleistungen oder Anfrage auf "Kulanz" knallhart abblockt.

Und das kann ich auch nachvollziehen, schließlich will und kann der Hersteller nicht für eventuelle Schäden haften, die durch eine Unsachgemäße Reparatur oder Modifikation entstanden sind, die er nicht nachvollziehen kann.

Wenn es die Hersteller Werkstatt verpfuscht, ist es eine andere Sache, aber wenn es eine Freie verpfuscht oder man selber, dann können die sich schön rausreden und alle Leistungen abblocken. Wie gesagt, auch zu Recht wie ich finde.

Wie gesagt, es soll sich hier keiner angesprochen fühlen und ich will hier definitiv keinen irgendwie Herabwürdigen, ist nur meine Sicht der Dinge.
Drakon
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#534040
Aw: Garantie: Vertragswerkstatt zwingend? 12.05.2019 23:10 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Ich fühle mich zwar nicht angesprochen, bin aber der Meinung, dass das total am Thema vorbeigeht.
Smoothie
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#534089
Aw: Garantie: Vertragswerkstatt zwingend? 13.05.2019 09:30 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Warum?
Siegfried
siegfried41
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#534163
Aw: Garantie: Vertragswerkstatt zwingend? 13.05.2019 15:58 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Ich denke die Aussage von Drakon trifft es auf den Punkt.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers der lediglich vorschreibt das die Fahrzeuge um in den Genuss dieser Leistung zu kommen regelmäßig eine Vertragswerkstatt aufsuchen müssen.

Man möchte eine kostenlose Probefahrt in einem angenehmen Ambiente.
Gekauft wird dann da wo Probefahrten nur begrenzt oder garnicht möglich sind. Einfach wo der Preis gübstig ist.
Dennoch GILT die Garantie.

Man fährt natürlich nicht in die markengebundene Werkstatt sondern zum billigen Freien. Natürlich wird er sich an gewisse(allgemeingültige/ übliche) Herstellervorgaben halten.
Spezielle Details (wie besondere Öle oder eben herstellerinterne Serviceleistungen)wird er nicht machen. Weil er sie nicht kennt.

Kommt es nun zu einem Schaden, der möglicherweise durch eine nicht durchgeführte Verbesserung oder modellspezifische Kontrolle kam, kann der Hersteller diese Garantie verweigern.
ex_TF104
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#534168
Aw: Garantie: Vertragswerkstatt zwingend? 13.05.2019 16:41 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Die Garantiefrage dreht sich nicht darum, ob ein Anspruch auf Garantie besteht, wenn jemand am Auto etwas verpfuscht hat. Ist doch klar, dass eine Garantie dann erlischt.
Es geht vielmehr darum, ob der Anspruch verfällt, wenn das Regelservice und ggf. notwendige Reparaturen entsprechend den Herstellervorschriften von einer Fachwerkstatt durchgeführt wurden, die keinen Vertrag mit dem Hersteller hat.
Smoothie
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#534170
Aw: Garantie: Vertragswerkstatt zwingend? 13.05.2019 16:55 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Die Frage ist höchstrichterlich geklärt:

Bereits vor einiger Zeit hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Rechte der Eigentümer von Kraftfahrzeugen maßgeblich gestärkt. Streitgegenstand im Verfahren war eine Bestimmung in einem Autokaufvertrag, die die Garantie erlöschen ließ, wenn der Kunde das Fahrzeug nicht in einer Hersteller- oder Vertragswerkstatt warten, inspizieren oder pflegen lässt.

Die Karlsruher Richter entschieden, dass eine solche Beschränkung der Garantie unwirksam ist und Kunden damit auch weiterhin einen Garantieanspruch gegen den Hersteller haben – auch dann, wenn Sie ihr Auto in einer „freien“ Werkstatt haben warten lassen (Urteil vom 25. September 2013 – VIII ZR 206/12).

Wer also die Inspektion in der freien Werkstatt machen lässt: einfach auf der Rechnung bestätigen lassen, dass Wartung nach Herstellervorgabe erfolgt ist.
sportback
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#534210
Aw: Garantie: Vertragswerkstatt zwingend? 13.05.2019 19:39 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
..und wie schaut es kurz nach ablauf der herstellergarantie im schadensfall aus.
bei den vorgeschriebenen wartungsarbeiten in der markengebundenen werkstatt - ziemlich sicher wird wohlwollend geprüft und großzügig entschieden, zumindest bei toyota.
bei stempel von einer freien werkstatt braucht man eine positive lebenseinstellung und einen starken glauben.
esox
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#534232
Aw: Garantie: Vertragswerkstatt zwingend? 13.05.2019 21:02 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Letztlich kann es Jeder selbst entscheiden.
Nur den Gewinn für die Wartung gönnt man dem Markenhändler nicht und verlangt bei einem Schaden das der dann alles wie selbstverständlich übernimmt und sich für den Kunden, der eigentlich keiner ist, einsetzt?

Und zum höchtrichterlichen Urteil mal soviel: Wie will die freie Werkstatt das nachweisen?
Im Falle eines Schadens muss dann diese Werkstatt nachweisen woran man sich gehalten hat. Was allerdings immer noch fehlt sind die versteckten Serviceaktionen.

Aber wer Bock hat wegen gesparten 300€ bei einem 30000€ Auto sein Recht vor Gericht durchzukämpfen...viel Spaß dabei!

Zum Glück gibt´s ja kaum Gerichtsverfahren wo Kunden gegen Hersteller mit dem vermeintlichen Recht in der Hand reihenweise verlieren...#Schummelsoftware
ex_TF104
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#534239
Aw: Garantie: Vertragswerkstatt zwingend? 13.05.2019 21:45 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Mir kommt es hauptsächlich darauf an, ob die Leute in der Werkstatt eine Ahnung von dem haben, was sie tun. Ob auf der Werkstatt VW, Toyota oder Joe's Repairs draufsteht ist mir dabei erstmal egal.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich in Markenwerkstätten nicht immer auf kompetentes Personal gestoßen bin. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie mein Lupo 3L damals ein Softwareupdate eingespielt bekommen sollte und die VW-Werkstatt hatte nicht die geringste Ahnung davon, obwohl ich ausdrücklich auf die Werkstattaktion 34C5 hingewiesen hatte. Erst ein Brief an das VW-Werk hat dann drei Wochen später dafür gesorgt, dass die Werkstatt mich zurückgerufen und mir mitgeteilt hat, es handele sich um eine Werkstattaktion. Aha...

In einem anderen Fall hat das gleiche Fahrzeug kurz nach einer Inspektion plötzlich schon bei leichtem Antippen des Bremspedals das ABS aktiviert, so dass praktisch kein Bremsen mehr möglich war. Es hatte sich später herausgestellt, dass ein Mechaniker einen ABS-Sensor nicht richtig montiert hatte.

Ja, das sind Anekdoten und die sagen nichts über generelle Fähigkeit oder Unfähigkeit einer Werkstatt aus. Der springende Punkt ist aber der, dass eine Werkstatt nicht automatisch fähig ist, nur weil sie den Namen des Herstellers trägt.

Meinen Prius habe ich aus ähnlichen Gründen nicht mehr bei Toyota warten lassen, mein Motorrad bringe ich allerdings immer mit vollem Vertrauen zu meinem Händler, weil ich weiss, dass dort vernünftig gearbeitet wird.

Eine Extra-Garantie mag eine freiwillige Leistung sein, aber sobald sie einmal versprochen wurde, ist sie eben nicht mehr freiwillig, sondern wird Bestandteil des Kaufvertrags. Bei Kulanz sieht es anders aus. Da kann ich nicht viel erwarten, wenn ich mein Fahrzeug nicht beim markengebundenen Händler warten lasse.

Gleichwohl: jeder muss dass tun, womit er sich wohlfühlt. Mein lokaler Toyota-Händler hat seine Chance vertan, mich nicht zu verarschen, dafür hat sich Rick's Garage über einen neuen Kunden gefreut. Mit meinem Tesla habe ich bisher noch keine Werkstatt gebraucht.
CA-Klaus
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Letzte Änderung: 14.05.2019 21:02 von CA-Klaus.
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#534365
Aw: Garantie: Vertragswerkstatt zwingend? 14.05.2019 20:02 - vor 4 Jahren, 11 Monaten  
Natürlich gibt es auch bei den Markenwerkstätten Pfeifen.

Die Frage ist halt tatsächlich wieviel Fachwissen speziell um den Hybrid ist vorhanden. Ich sage nur den Klassiker schlechthin, die tiefentladene Hybridbatterie...

Vor zig Jahren als mein Kumpel im elterlichen Autohaus samstags Dienst hatte und wie beim Käffchen saßen klingelte sein Telefon.
Er wie wild am diskutieren.
Danach erzählte er mir das eine freie Werkstatt sich an einem Toytamotor versucht hat. Dabei haben sie bei der Demontage irgendwas nicht fixiert und wollten jetzt von ihm am Telefon wissen wie sie die Ventile richtig einstellen sollen...soviel zum Thema Fachwissen.
ex_TF104
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