Öster. 100km/h Beschränkung in auch für E-Kfz! 05.04.2017 12:20 - vor 7 Jahren
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Meldung vom ORF zitat:
VfGH bestätigt „Luft-100er“ auch für E-Autos
Der „Luft-100er“ gilt auch für Elektroautos - auch wenn diese keine Luftschadstoffe ausstoßen. Das stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer heute veröffentlichten Entscheidung klar.
Anlass war die Beschwerde eines Lenkers, der sich nach einer Ermahnung wegen 115 km/h auf der Autobahn bei Linz an das Höchstgericht gewandt hatte.
Emissionen nicht das Thema
Seine Beschwerde wurde nicht einmal in der Sache geprüft, sondern mangels Aussicht auf Erfolg abgelehnt und dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgetreten. Denn der VfGH hatte schon 2011 festgestellt, dass es nicht verfassungswidrig ist, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) nicht nach Fahrzeugarten und Schadstoffausstoß unterscheidet.
Unterschiedliche Limits für Pkws würden den Verkehrsfluss und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen - und mit einem „ungleichmäßigen Geschwindigkeitsverlauf“ würde der „Luft-100er“ seinen emissionsreduzierenden Effekt teilweise verlieren, argumentierten die Höchstrichter.
2015 hatte ein Elektroautolenker - der wegen Tempo 80 im Raum Salzburg bestraft worden war - versucht, die Regelung zu Fall zu bringen. Auch ihn hatte der VfGH weiterverwiesen - und in der Folge lehnte der VwGH seine Beschwerde ab.
grüße peter
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Aw: Öster. 100km/h Beschränkung in auch für E-Kfz! 05.04.2017 12:39 - vor 7 Jahren
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Die Begründung ist nicht schlüssig, immerhin fahren auf der Straße ja sowieso Autos zwischen 60,80,100 ohne das es zu Komplikationen kommt, außerdem handelt es sich ja um eine mehrspurige Strasse die immerhin so leer war, das si schnell gefahren werden konnte.
Nichts anderes habe ich von Bürokraten-Idioten erwartet.
Immerhin kann man noch hoffen, das die Begrenzung fällt wenn:
-aufgrund von Feinstaub Alarm gerade kein verbrenner fahren darf
-verbrenner komplett ausgestorben sind
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Aw: Öster. 100km/h Beschränkung in auch für E-Kfz! 05.04.2017 16:50 - vor 7 Jahren
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Auch auf die Gefahr hin, dass ich "Bürokratie-Idioten" unterstütze, aber alles andere als diese Entscheidung wäre doch vollkommen daneben gewesen.
Wo kämen wir denn hin, wenn bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung, die mit Schadstoffen, Lärm oder sonstigen Parametern zu tun hat, individuell für jedes mögliches Fahrzeugmodell (also nicht nur grundsätzliche Fahrzeugart wie Motorrad, PKW, LKW) differenziert würde?
So eine individuelle Differenzierung nach Antriebsart hat nicht nach erlaubter Geschwindigkeit zu erfolgen, sondern durch Fahren erlaubt vs Fahrverbot!
Was ich noch als vertretbar fände, wenn man mit einem E-Auto auf Antrag nur die normale Strafe für Geschwindigkeitsübertretungen zahlen müsste und nicht die erhöhte IG-L-Strafe.
eppf
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Aw: Öster. 100km/h Beschränkung in auch für E-Kfz! 05.04.2017 17:18 - vor 7 Jahren
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Da hat du wohl prinzipiell recht, nur befürchte ich, das man hierzulande eher flächendeckend Tempo 80 zur luftreinhaltung einführt als saubere Fahrzeuge auf die Straße zu bringen und das ist dann schon sehr ärgerlich, zumal es auch schon eine Menge solcher Beschränkungen gibt und auch Tempo 60 und ob der Quatsch dann zurück gebaut wird und wann, so lange möchte ich nicht schleichen.
Und sehr wohl gibt es schon andere Verkehrsregeln für Hybrid, Elektro oder sogar einfach nur abhängig von der Anzahl der Insassen.
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Aw: Öster. 100km/h Beschränkung in auch für E-Kfz! 05.04.2017 18:49 - vor 7 Jahren
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Deine Befürchtung ist schon richtig, aber der richtige Weg wäre es nun mal, den dreckigen Kisten eine bauartbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung aufzubrummen, anstelle ein quasi allgemeingültiges Limit auf den Schilderbrücken der Autobahnen einzublenden, welches für viele Leute nicht nachvollziehbar in Ausnahmefällen eine Überschreitung nach oben erlaubt.
Also besser keine Ausnahmen nach oben, sondern gezielte Beschränkungen nach unten. Die gerechte Strafe wäre es, wenn die Dreckschleudern, welche nicht in den Genuss des allgemeingültigen Limits kommen, am Heck einen Geschwindigkeitsaufkleber wie die LKWs haben MÜSSEN! Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis.
eppf
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Aw: Öster. 100km/h Beschränkung in auch für E-Kfz! 05.04.2017 19:47 - vor 7 Jahren
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Das scheint mir auch besser und zumindest in einigen Ländern in Europa gar nicht mal so unwahrscheinlich.
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Aw: Öster. 100km/h Beschränkung in auch für E-Kfz! 06.04.2017 09:36 - vor 7 Jahren
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Bürokraten gibt's überall!
Bildungslücke eines nördlichen Nachbarn?
Was bitte ist „Luft-100er“ ( auch für E-Autos)
Ich kann hoffentlich "gefahrlos" als Urlauber nach Ö. einreisen ...
mfG schwarzvogel
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Auris II HSD 5/2013, Startedition, bronze metallic
Ex Prius II 8/2006, Sol mit Navi, platingrün metallic
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Aw: Öster. 100km/h Beschränkung in auch für E-Kfz! 06.04.2017 12:37 - vor 7 Jahren
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Es handelt sich um eine Geschwindigkeitsbeschränkung um die Luft rein zu halten (nach dem "Immissionsschutzgesetz-Luft").
Die Verkehrszeichen haben die Zusatztafel "IG-L".
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Yaris Hybrid
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Aw: Öster. 100km/h Beschränkung in auch für E-Kfz! 06.04.2017 12:52 - vor 7 Jahren
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Das Urteil ist völlig korrekt!
Unter das Schlagwort "Immission" zählt auch Lärm (Motorlärm, Abrollgeräusche, Windgeräusche), weswegen ich nicht verstehe, warum der Kläger tatsächlich der Meinung war, dass er mit einem Elektroauto einen Sonderstatus bekommt.
Oder machen Reifen von E-Autos bei höheren Geschwindigkeiten plötzlich keinen Lärm mehr?
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Aw: Öster. 100km/h Beschränkung in auch für E-Kfz! 06.04.2017 14:05 - vor 7 Jahren
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Das kommt drauf an wer fährt und misst:
Unter normalen Bedingungen dürfte das ev auch bei Autobahn weniger Lärm erzeugen und sei es nur ein paar dB.
Schon allein weil ev meist einen besseren cwA wert haben um Strom zu sparen, wird da definitiv weniger Schall Energie freigesetzt.
Fragt man die v-lobby ist natürlich alles anders
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Aw: Öster. 100km/h Beschränkung in auch für E-Kfz! 06.04.2017 20:09 - vor 7 Jahren
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Daihatsu-Fahrer schrieb:
...
Unter das Schlagwort "Immission" zählt auch Lärm (Motorlärm, Abrollgeräusche, Windgeräusche)...
Nicht in diesem Zusammenhang. Hier geht es um die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie RL 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft.
Lärmschutzbeschränkungen haben wir natürlich auch, aber die waren nicht Thema dieses Rechtsstreits. Es gibt auch 80 km/h-Limits unter dem Titel IG-L. Die, die sich daran halten, sollten sich (im Sinne der Verkehrssicherheit) darauf verlassen können, dass alle Anderen das auch tun.
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Yaris Hybrid
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