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Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt
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THEMA: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt
#389525
Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 27.02.2017 11:35 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Vor dem Berliner Landgericht ist das Urteil gegen die Teilnehmer eines illegalen Autorennens gefallen. Sie müssen lebenslang in Haft.

www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-le...ennen-a-1136414.html

Mal schauen ob es der Fall bis vor den BGH schafft und ob dieser das genauso sieht.

Dazu auch:

www.faz.net/aktuell/gesellschaft/krimina...t-14900473.html#void

www.sueddeutsche.de/panorama/eil-berline...verurteilt-1.3397176

www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2...rennen-fahrer-urteil

www.welt.de/vermischtes/article162413826...rdes-verurteilt.html
Ghost
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Letzte Änderung: 27.02.2017 20:07 von Shar.Grund: Titel angepasst
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#389538
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 12:20 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
@ Ghost, wer soll die Anwaltkosten bezahlen bis zum BGH??
Resi
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#389542
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 12:45 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
Entweder kann er den selber bezahlen (z.B. über eine (Verkehrs)Rechtsschutzversicherung), ansonsten bekommt er einen Pflichtverteidiger. Es wäre in diesem Fall ratsam bis zum BGH zu gehen, da hier in strafrechtliches "Neuland betreten wird".
Ghost
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Letzte Änderung: 27.02.2017 12:45 von Ghost.
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#389543
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 13:02 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
Denke auch, dass das vorm BGH keinen Bestand haben wird...

Aber wenigstens mal EIN Zeichen gesetzt, in der Hoffnung, dass es vielleicht andere Raser abschreckt!
joker4791
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#389549
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 13:46 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
Hallo,

ein Urteil, das in einem Rechtsstaat niemals hätte fallen dürfen.

Ganz klar Willkür und fernab jeder Rechtsgrundlage, da hier eine Tötungsabsicht unterstellt wird, die nichts mit der eigentlichen Handlung zutun hat.

Wenn Unfälle - wenn auch wegen überhöhter Geschwindigkeit - eine Tötungsabsicht unterstellen lassen, sind der Justizwillkür Tür und Tor geöffnet.

Der Fensterbauer, der das Fenster ein paar Zentimeter unter der vorgegebenen Brüstungshöhe einbaut ist dann ebenso ein Mörder, wenn jemand aus dem Fenster fällt.

Ebenso ist derjenige der einem spielenden Kind, das auf die Straße rennt, ausweicht ein Mörder, wenn er dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer tötet...

Das sind Unfälle die passieren - und die scheinbar nun zu Lebenslanger Haft führen können, wenn ein Richter eine Genugtuung sucht...

Tragisch sind die Fälle - und Tote wegen Rasern definitiv unnötig.
Aber Tötungsabsicht und Tote durch Unfälle müssen zwei verschiedene Dinge bleiben.

Scheinbar sind wir hier nun auch soweit, das alles erklärbar sein muss und immer jemand in Person die "Schuld" tragen muss - meistens dient das nur den Angehörigen der Opfer, die damit ein Gefühl der befriedigten Rache geboten bekommen sollen.

Das ganze wird gefördert von Medien, die solche Urteile fordern, aber im gleichen Zug Rachemorde/Racheakte in anderen Kulturen verurteilen.
Sind wir da wirklich noch so weit von Weg?

Armes Deutschland...

Viele Grüße
Brösel
Broesel
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Letzte Änderung: 27.02.2017 13:57 von Broesel.
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#389554
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 14:03 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
Die Strafe ist richtig, kein Rennen kein Toter. Erzähle den Angehörigen doch bitte das das falsch ist. Die Ausreden mit ausweichen und dann strafbar sind unpassend. Was wäre dann eine faire Starfe für für diese Täter ? Die fahren Rennen mit voller Absicht und dem Wissen das sowas passieren kann.


Thomas
GT24
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Super E5
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#389555
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 14:15 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
@Broesel: Ich lege Dir mal die beiden Kolumnen (Nr. 1 und Nr. 2) von Thomas Fischer zum Thema Strafe ans Herz, dann dürfte sich Deine Empörung legen und das Urteil verständlicher werden. Er hat sich im Übrigen auch Thema "Rechtsbeugung" in einer vierteiligen Serie geäußert, lesen lohnt sich.
Ghost
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Letzte Änderung: 27.02.2017 14:20 von Ghost.
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#389556
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 14:16 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
@ GT 24, Du hast Recht und die Medien sind mitschuldig, immer geht es um Beschleunigung bei Autotest.
Pritoni
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Freundliche Grüße aus NRW.
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#389557
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 14:22 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
GT24 schrieb:
Die Strafe ist richtig, kein Rennen kein Toter. ...


Hallo,

achso - und Du bist beim Autofahren immer sicher das damit niemand tödlich verletzt werden kann?
Wenn nicht, erwarte ich das Du nach Deiner Aussage aufs Autofahren verzichtest.

Die andere Konsequenz wäre, das Du, falls Du jemals einen Verkehrsunfall verursachst bei dem jemand anders tödlich zu schaden kommt, freiwillig lebenslänglich wegen Mordes in den Knast gehst.
Denn Du hattest das Wissen das so etwas passieren kann und bist mit voller Absicht dennoch Auto gefahren...

Die sind sicher mit voller Absicht Rennen gefahren - das ist aber immer noch ein meilenweiter Unterschied dazu, bewusst jemanden Umzubringen ...

Das bewusste Umbringen nur Aufgrund des Fakts zu unterstellen, das sie hätten wissen müssen das so etwas passieren kann, ist nicht rechtsstaatlich.

Eine Faire Strafe: Diese muss Schuld und Tat angemessen sein.
Körperverletzung mit Todesfolge - mit Höchstmaß 15 Jahren Haft - wäre zum Beispiel eine Alternative gewesen, die diese Bedingung meiner Meinung nach erfüllt. Hier geht es nämlich um fahrlässig - und nicht vorsätzlich...
Entzug der Fahrerlaubnis ist natürlich selbstverständlich, ist aber über verkehrsrechtliche Belange hinreichend abgedeckt.

Solche Urteile sind es, die niemanden Retten oder Abschrecken - sondern die zu den Toten noch ruinierte Leben weiterer hinzuaddieren.
Urteile die nur der Rache dienen und damit niederen Beweggründen.


Viele Grüße
Broesel
Broesel
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Letzte Änderung: 27.02.2017 19:53 von Shar.Grund: Zitat gekürzt
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#389558
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 14:22 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
Es war höchste Zeit für ein solches Urteil, hoffentlich sitzen sie wenigsten für 20 Jahre und bekommen NIE wieder eine Fahrerlaubnis.
lufo
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#389559
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 14:31 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
@Broesel, nein bin ich nicht. Ich hatte mit meinen Eigenen Bruder als ich 17 war einen sehr schweren Unfall und ich war schuldig. Es ist mir Abstand das schlimmste was ich erleben musste. Das passierte durch Unachtsamkeit, ab r nicht um meinem Bruder das anzutun.
Die die Straßen Rennen machen ist das aber egal ob was passiert, sind würden die ja nicht kurze Ampelrennen machen wo Ihre PS-Boliden reichlich Geschwindigkeit erreichen und das sehe ich direkt vor der Haustür hier. Wer sowas macht muss hart bestraft werden, hohe Gefängnisstrafe und Auto einziehen, den Führerschein sowieso.


Thomas
GT24
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#389561
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 14:39 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
@GT24:

Hallo,

das Tut mir Leid.

Du bringst es grad aber selber auf den Punkt: Ihnen ist es "egal" - dadurch aber Vorsatz zu unterstellen ist nicht "egal" - "egal" ist fahrlässig bzw. grob fahrlässig...

Harte Strafen sind natürlich legitim - aber das ganze als Vorsatz einzuordnen bleibt meiner Meinung nach in einem Rechtsstaat nicht tragbar.
Denn Vorsatz würde heissen: Die sind das Rennen gefahren, um damit jemanden zu töten.
Ist das wirklich so?

Viele Grüße
Brösel
Broesel
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Letzte Änderung: 27.02.2017 14:40 von Broesel.
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#389562
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 14:54 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
"Die Anklage hatte argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz." (Zitat: n-tv)
Das Gericht ist der Argumentation gefolgt und hat die Beiden zu "lebenslange Haft wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung" verurteilt. "Die Führerscheine werden ihnen auf Lebenszeit entzogen." (Zitat: stern)
Im JURAForum finden wir eine Erklärung zum Begriff bedingter Vorsatz.

Demnach ist das Urteil des Landgerichts Berlin nicht abwegig.
Ich finde es angemessen. Außerdem meine ich, dass die Täter ihr Glück vor dem BGH suchen können.
jotwe
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#389563
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 14:59 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
Broesel schrieb:

Eine Faire Strafe: Diese muss Schuld und Tat angemessen sein.
Körperverletzung mit Todesfolge - mit Höchstmaß 15 Jahren Haft - wäre zum Beispiel eine Alternative gewesen, die diese Bedingung meiner Meinung nach erfüllt. Hier geht es nämlich um fahrlässig - und nicht vorsätzlich...


Offensichtlich haben sich die Richter in Berlin durchaus die Entscheidungen von Bremen und Köln zum gleichen Thema angeschaut und sind hier zu einem anderen Ergebnis gelangt.

Im übrigen gibt der Sachverhalt im Grunde kaum Fahrlässigkeit her, die Logik nach der "mittäterliches Geschehen mit bedingtem Tötungsvorsatz" vorlag lässt sich kaum zurückweisen.

Es bleibt aber abzuwarten wegen was letztlich rechtskräftig verurteilt wird.
Ghost
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Letzte Änderung: 27.02.2017 15:06 von Ghost.
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#389568
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 15:35 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
Hallo,

das mit dem "bedingten Vorsatz" halte ich - aus gleichen Gründen - für gewagt.
Der "bedingte Vorsatz" ist nämlich nur dann erfüllt, wenn jemand das eintreten für ernsthaft möglich hält und dennoch billigend in Kauf nimmt.

"Bedingter Vorsatz" ist z.B. das jemand BEWUSST in eine Menschenmenge schießt - hier ist Tat und Auswirkung eins. Er nimmt billigend in Kauf das er dabei jemanden trifft, auch wenn er das nicht zwingend vorsätzlich will.

Merke: Er schießt BEWUSST in eine Menschenmenge.

Aufs Autofahren übertragen heisst das: Er fährt BEWUSST in eine Menschenmenge, auch wenn er damit nicht die Absicht hat jemand zu töten, ist das bedingter Vorsatz.
Völlig klar und kein Streitpunkt.

Nun fuhren die beiden beim Rennen aber BEWUSST nur ein Rennen, nicht BEWUSST in eine Menschenmenge. Sie wollten vermutlich niemanden treffen, sind auf niemanden bewusst zugefahren, ausser der Straße folgend.

Dabei haben sie offensichtlich die Kontrolle über das KFZ verloren und bei dem Unfall dann jemanden getötet.
Richtig gelesen: Unfall.

Der Unterschied: Der Schütze schießt bewusst in die Menge - die Raser haben durch einen Kontrollverlust einen Menschen getötet.


Natürlich war die Geschwindigkeit weit überhöht und damit liegt ein Fehlverhalten vor.
Aber ob dies den "bedingten Vorsatz" für den Mord erfüllt, halte ich für sehr gewagt und auch riskant.

Dafür hätten sie den Unfall "ernsthaft für möglich" halten müssen. Das ist grad ein der "Raserszene" eher unwahrscheinlich, da sie Schäden an ihren Autos mit Sicherheit nicht billigend in Kauf nehmen, stellen sie doch ein Statussymbol und Liebhaberobjekt dar.


So wäre jeder, der Aufgrund eines Fehlverhaltens jemanden Tötet prinzipiell direkt ein Mörder, wenn man irgendwo auf dem Weg der Urteilsfindung ein "Wissen" über die Folgen unterstellen könnte.

Beim Autofahren weiss jeder, das er damit jemanden töten kann.

Hier mal ein paar Beispiele, die zeigen wie riskant das ist:

- Man fährt in der nähe einer Schule ein Kind tot, mit der angegebenen Geschwindigkeit, obwohl am Straßenrand vorher Kinder offensichtlich spielen. Man müsste laut StVO die Geschwindigkeit reduzieren.
Bis Dato wäre das "lediglich" fahrlässige Tötung.
Nun kann man auch sagen: Man weiss das in der nähe einer Schule häufig Kinder spielen, sieht sogar vorher andere spielende Kinder und vermindert die Geschwindigkeit nicht. Mit dem Wissen, das Kinder vors Auto springen könnten und dabei tödlich verletzt werden könnten, kann man nun auch den "bedingten Vorsatz" postulieren.
Demnach wäre man dann ein Mörder.


- Ein Fensterbauer baut ein Fenster in einem Kjnderzimmer wissentlich 2 cm zu tief ein. Später fällt ein Kind aus dem Fenster. Mit dem Wissen, das er das Fenster zu tief eingebaut, nimmt er prinzipiell in Kauf das Kinder hinausfallen und zu Tode kommen können. Aufgrund von "lediglich 2cm" hält er das aber nicht ernsthaft für möglich.
Demnach wäre das kein "bedingter Vorsatz" - Wenn man nun aber hier sieht, womit das "ernsthaft für möglich" begründet wird, ist das nicht mehr so klar.
Damit erfüllt er nach dem aktuell getroffenen Urteil die gleichen Vorraussetzungen und ist ein Mörder.



Wie gesagt: Es geht mir hier nicht um mildere Strafen für Raser - sondern um das rechtsstaatliche Prinzip, das hier meiner Meinung nach nicht mehr gewahrt ist.


Viele Grüße
Broesel
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Letzte Änderung: 27.02.2017 15:36 von Broesel.
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