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Unfall mit dem P4
(6 Leser) Bernhard1988, hoffeck, KSR1, Schnauf, Schnibbelfritze, (1) Besucher
Der Prius mit dem HSD der vierten Generation feierte mit einem Jahr Verspätung seine Premiere am 08.09.2015 in Las Vegas. Die ersten Fahrzeuge erreichten Deutschland im Februar 2016.
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THEMA: Unfall mit dem P4
#422028
Aw: Unfall mit dem P4 10.09.2017 01:12 - vor 6 Jahren, 7 Monaten  
Einfach zu Termin nicht erscheinen, oder der Pflicht den Schaden der Versicherung aufzuzeigen und zum Gutachter zu fahren.
Halt seine Pflichten der Verischerungen nicht nach zukommen
Wenn der Unfall gegener die Versicherung nicht bezahlt hat. Gibt viel Gründe warum es sich hinziehen kann.
DualPower
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#422032
Aw: Unfall mit dem P4 10.09.2017 02:30 - vor 6 Jahren, 7 Monaten  
Wenn man ersteres nicht macht, dann ist man aber selbst schuld. Dass der andere seine Versicherung noch nicht bezahlt hat, ist mir bisher nicht passiert. Müsste aber dann so was sein wie: Zahlart Überweisung und noch nicht überwiesen. Meist gibt es da aber ne Kulanzfrist...Bei nicht ausreichender Kontodeckung müsste es doch ähnlich sein. Und gar nicht versichert, geht ja in D nicht!

Was ich nach meinen mehrfachen Unfallabwicklungen sagen kann - es läuft alles total komfortabel, wenn man einen Unfall verschuldet hat (sollte aber wohl besser nicht zu häufig vorkommen)
Ein nichtverschuldeter Unfall (erst recht mit Personenschaden) bedeutet viel Stress und Arbeit, selbst wenn man einen Anwalt hat. Das ist leider die von mir gemachte Erfahrung...

Aber du Drakon hast ja so wie es aussieht eine geklärte Schuldfrage und willst wohl auch reparieren lassen, so dass es voraussichtlich reibungsfrei laufen sollte. Der FTH hilft dir bestimmt beim Thema Gutachter, kann dir falls erwünscht einen Anwalt vermitteln und wird dir deinen P4 wieder zusammensetzen
ElektrischesGefühl
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Letzte Änderung: 10.09.2017 03:02 von ElektrischesGefühl.
Gruß
ElektrischesGefühl

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#422035
Aw: Unfall mit dem P4 10.09.2017 03:48 - vor 6 Jahren, 7 Monaten  
Offiziell hast du recht, nur ich kenne Leute die juckt es nicht ob der wagen Verrsichert ist oder nicht. Hast du mit so einem Wagen dann zu tun. Dann hast du nur Probleme. In der Regel ist es eh besser wenn man in seiner eigene auch eine Absicherung drin hat wo dann die eigene regulieren muss, das nennt sich Schutz vor Ausfalldeckung dritter
Auf jeden Fall drücke ich ihm hier die Daumen das sein P4 so schnell wie möglich wieder Fahrbereit ist und er an ihm noch sehr lange Freude haben wird
DualPower
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#422036
Aw: Unfall mit dem P4 10.09.2017 03:56 - vor 6 Jahren, 7 Monaten  
DualPower schrieb:

Habe schon AXA die abwicklung gesehen, da dauert gut und schnell mehre Wochen bis sogar Monate, meine Großeltern waren dort und sie hatten ein Schaden, alles hin geschickt und nur die hälte kam angeblich an.

Mit denen habe ich bisher keinerlei Probleme gehabt. Der Gutachter von war einen Tag später im Autohaus und hat die Freigabe zur Reparatur erwirkt.

Mir hat man am Autohaus gesagt, dass man mit der HUK extrem vorsichtig sei, da diese schon mehrfach die Rechnungen gekürzt hätten.


Kommt vermutlich auch extrem auf den Fall an. Ich glaube kaum, dass man alles über einen Kamm scheren kann.

Die größten Probleme hatte ich bisher mit der Privathaftpflichtversicherung eines Fahrradfahrer, der in mein stehendes Auto gefahren ist. Bis das über die Privathaftpflicht reguliert werden konnte, hat mich unzählige Anrufe bei der gegnerischen Versicherung und viele Monate gekostet.

Danach hoffe ich, dass mir kein Fahrradfahrer mehr mein Auto beschädigt.
ex_happyyaris
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Letzte Änderung: 10.09.2017 03:59 von ex_happyyaris.
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#422041
Aw: Unfall mit dem P4 10.09.2017 08:08 - vor 6 Jahren, 7 Monaten  
Servus.

Kann dem nur Zustimmen, daß es nicht unbedingt an der Versicherung liegt.
Als Beispiel, wenn der Unfallgegner schlüssig das mehr oder minder Gegenteil von dem berichtet, was der Geschädigte darlegt, dann beginnt der Ärger, erst Recht, wenn derjenige noch "irgendwelche" Zeugen auf einmal irgendwo her zieht.
Wenn die Versicherung ein überzogenes Gutachten oder ein Gutachten mit schlechten Bildern bekommt, kann es sich ebenso hinziehen, da die Versicherung sogar vertraglich verpflichtet ist, unberechtigte Ansprüche abzuwehren (kann jeder in der AKB für die Hapfpflicht nachlesen), um einmal drei Beispiele aufzuführen.

Zur Privathaftpflicht, da wird Beschissen und Gelogen als gäbe es kein Morgen. Hier sind die Versicherungen deswegen sehr vorsichtig geworden und jeder kann sich darauf einstellen, daß dies bei den KFZ-Versicherungen auch zunehmen wird, denn die Betrugsfälle nehmen auch hier zu.


Grüße ~Shar~
Shar
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#422565
Aw: Unfall mit dem P4 12.09.2017 08:55 - vor 6 Jahren, 7 Monaten  
Auch wenn die Schuldfrage unstrittig ist, schalte ich - aus Erfahrung - jetzt immer einen Anwalt mit an.
Hatte letztes Jahr eine Parkrempler abbekommen - als ich zum Auto kam, war die Fahrerseite eingedrückt. Erstmal geko..., dann den Zettel hinter der Windschutzscheibe gesehen. Nachdem ich bei der Polizei angerufen habe und sich der Unfallverursacher dort bereits gemeldet hat, war ich im Grunde beruhigt - war ja alles klar und eindeutig.
Auto zur Werkstatt gebracht, Gutachten machen lassen, Freigabe abgewartet und dann reparieren lassen.
Soweit so einfach... Dann hat aber die gegnerische SV Versicherung die Rechnung massiv gekürzt wegen nicht notwendiger Teile und einer nicht konformen Mietwagenrechnung.
Daraufhin hatte ich die Mahnung vom FTH im Briefkasten und mein Anwalt einen neuen Auftrag
Nach etwas mehr als einem Jahr (!) hat die Versicherung dann die komplette Rechnung bezahlt und das Thema war erledigt - aber nur nachdem mein Anwalt x-mal nachhgefragt und interveniert hat.

Fazit: Egal wie eindeutig oder einfach, jeden Unfall direkt dem Anwalt übergeben, wenn man nicht selber schuld ist, übernimmt die Kosten die gegnerische Versicherung - ansonsten hoffentlich Rechtschutzversichert...
Malte
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#422570
Aw: Unfall mit dem P4 12.09.2017 09:10 - vor 6 Jahren, 7 Monaten  
Also bei meinem Unfall lief alles korrekt ab ohne Anwalt. Nur AVIS hatte eine unverschämt überzogene Rechnung für den Mietwagen erstellt. Aber das war eine Angelegenheit zwischen AVIS und der Versicherung (ERGO).

MfG Harzbube.
harzbube
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#422571
Aw: Unfall mit dem P4 12.09.2017 09:13 - vor 6 Jahren, 7 Monaten  
@Malte,
da gebe ich dir vollkommen recht! Aber: Den selben Rat gab ich kürzlich hier im Forum einem Anderen, der dann aber meinte, einen Anwalt bräuchte er nicht, da das nur die Kosten für alle Versicherten in die Höhe treibt...

Persönlich gibt es für mich nur sofort juristischen Beistand, sonst
kann hinterher dumm aus der Wäsche schauen...
Die Versicherungen haben extra dafür ihre Spezialisten, die dich klein halten!

Gruß Martin
weinfux
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Letzte Änderung: 12.09.2017 09:15 von weinfux.
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#422801
Aw: Unfall mit dem P4 13.09.2017 11:12 - vor 6 Jahren, 7 Monaten  
Ok, aber aus leidvoller eigener Erfahrung mit nicht selbst verschuldeten Unfällen muss ich sagen, dass der Anwalt die Sache aucn nicht einfacher und besser macht. Sicher, man hat im Zweifel jemanden (einen juristischen "Begleiter"), der mit einem alles im Blick hat und einem bei der Abwicklung hilft, die Zeit ist aber trotzdem aufzubringen, die Versicherungen versuchen trotzdem die Kosten zu drücken, wo es geht (zu fast allem gibt es inzwischen Präzedenzfälle) - der Anwalt nimmt einem das nervenaufreibende auch nur teilweise ab. Trotzdem habe auch ich bei den Unfällen mit KV einen Anwalt genommen. Bei den anderen habe ich es mir teilweise geschenkt - es waren zu viele fremdverschuldete Unfälle

Man muss bedenken, dass es nicht nur Blechschäden gibt. Und ich wünsche keinem die Abwicklungen mit Ärzten und Versicherungen trotz Anwalt. Die sind einfach ätzend. Und am Ende, wenn es um die Entscheidung mein Anwalt und ich, nein eher ich und mein Anwalt gegen die Kompetenz einer Masse an Anwälten aus einer großen juristischen Abteilung einer Versicherung geht, hat man eh schlechte Chancen und die Mehrheit lenkt dann wohl ein. Die wissen, dass man Wichtigeres zu tun hat und selbst im klagebegeisterten Deutschland sich so ein Vorhaben genau überlegt.
ElektrischesGefühl
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Letzte Änderung: 13.09.2017 11:15 von ElektrischesGefühl.
Gruß
ElektrischesGefühl

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#422810
Aw: Unfall mit dem P4 13.09.2017 11:36 - vor 6 Jahren, 7 Monaten  
DualPower schrieb:
ich kenne Leute die juckt es nicht ob der wagen Verrsichert ist oder nicht

Das verstehe ich jetzt nicht.
Soweit bisher bekannt, besteht hier Versicherungspflicht für die Haftpflicht...und wenn Dir einer ans Auto fährt, dann greift die...oder was habe ich nicht begriffen?
ex_MezzoL
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#422817
Aw: Unfall mit dem P4 13.09.2017 11:56 - vor 6 Jahren, 7 Monaten  
Ich verstehe es aber. Es gibt Leute, die fahren besoffen, unter Drogen, ohne Nummernschild und ohne Fahrerlaubnis. Triffst Du mit so einen zusammen, hast Du ein dickes Knie.

MfG Harzbube.
harzbube
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#422821
Aw: Unfall mit dem P4 13.09.2017 12:11 - vor 6 Jahren, 7 Monaten  
Pech hast Du nur, wenn das Fahrzeug nicht versichert war und der Unfallverursacher pleite ist.

Ob der Fahrer besoffen oder fahrlässig oder Kind war/ist, ist unerheblich. Dem Unfallgeschädigten interessiert doch die anschliessenden Misshelligkeiten zwischen Versicherung und Unfallverursacher nicht.
hverheyen
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Liebe Grüße
Holger


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#422829
Aw: Unfall mit dem P4 13.09.2017 13:32 - vor 6 Jahren, 7 Monaten  
Es ist ganz einfach wenn der Wagen weswegen auch immer ohne Versicherung unterwegs ist. Muss der der das Auto dan fährt haften, aber leider ist es so wenn er pleite ist, ist der schaden da aber keiner will zahlen.

Versicherungsschutz fällt weg, wenn du die Zulassung verlierst

DIe Zulassung verlierst du z.b. Durch illegale anbauten/Umbauten
Wenn das Fahrzeug still gelegt werden soll, durch entsprechende Ämter

Das ist aber das schlimmste was einem Passieren kann, das der Versicherungsschutz vom gegener weg gefallen ist. Denn dann hat man nur Probleme.

Aber das ist hier ja Gott sei dank anscheint nicht der Fall

Um ein Auto zu fahren braucht man nur ein Schlüßel und im ideal Fall paar Schilder die, eine Zulassung vorgaukelt. Dann kann man in der Regel soweit fahren wie man will.

Wo kriminelle Energie ist, ist auch ein Weg das Gesetz zu umgehen.

Die Welt ist keine Blümchen Welt, kommt zurück auf dem Boden, der Prius ist da genauso wie alle anderen dran. Nämlich in den Dreck fest anhängen
DualPower
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#422836
Aw: Unfall mit dem P4 13.09.2017 14:07 - vor 6 Jahren, 7 Monaten  
meines Wissens fällt der Versicherungsschutz nicht weg, wenn die Zulassung erlischt.

Wohl aber hält sich die Versicherung dann an den Halter und fordert bis zu 100% der Schadenssumme, die sie ausgeben musste, zurück.

Wäre ja auch noch schöner, wenn der Geschädigte leer ausgeht, wenn der Unfallverursacher z.B. mit nicht zugelassenen Reifen unterwegs war.
hverheyen
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#422844
Aw: Unfall mit dem P4 13.09.2017 15:12 - vor 6 Jahren, 7 Monaten  
Servus.

hverheyen schrieb:
meines Wissens fällt der Versicherungsschutz nicht weg, wenn die Zulassung erlischt.[ff.]
Richtig.


Grüße ~Shar~
Shar
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