Aw: P4-Bestellung im Ausland 03.10.2016 16:16 - vor 7 Jahren, 5 Monaten
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Hallo @Timico,
ich glaube ebenfalls, dass die vom Jan genannten Seiten beliebter sind, als mobile & Co. Außerdem ist es für mich sehr interessant (in ein paar Jahren) auch den französischen Markt zu beobachten, hinsichtlich der Preisentwicklung der gebrauchten P4.
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Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 18:14 - vor 7 Jahren, 5 Monaten
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Im Ausland sind jetzt die ersten Vorführer mit Glasdach und heller Innenausstattung zu haben. Bei der Recherche bin ich auf folgenden Umstand gestoßen:
Ein Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland gilt steurlich als Neuwagen, wenn er weniger als 6000 km gefahren wurde oder nicht älter als sechs Monate ist.
Das bedeutet, dass bei einem jungen Gebrauchten aus dem EU-Ausland 19 Prozent zum Preis des Händlers oben drauf kommen, was einen Import natürlich völlig uninteressant macht.
Kann jemand bestätigen, dass ich das korrekt erfasst habe, es also tatsächlich so ist?
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 18:18 - vor 7 Jahren, 5 Monaten
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nein - zum glück nicht ganz!
zb in A gekauft bekommst du dafür 20% retour!
bzw wird er ohne märchensteuer verrechnet / welche dann im zielland zu bezahlen ist
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zitat:
Nur für Neufahrzeuge besteht innerhalb der EU eine mehrwertsteuerliche Sonderregelung. Demnach ist die Mehrwertsteuer nicht im Kaufland zu zahlen, sondern erst dort, wo der Halter/Benutzer seinen „gewöhnlichen Wohnsitz“ hat und das Fahrzeug erstmals regulär zulässt (Bestimmungsland). Im steuerlichen Sinne gilt ein Fahrzeug als neu, dessen Erstzulassung noch keine 6 Monate zurückliegt oder welches noch keine 6000 km gefahren wurde. Als gebraucht gilt es folglich erst dann, wenn beide Kriterien erfüllt sind
www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und...p;SourcePageId=47987
gruß peter
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Letzte Änderung: 12.10.2016 18:24 von peterAL.
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Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 18:40 - vor 7 Jahren, 5 Monaten
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Das würde bedeuten, dass der Händler mir den jungen Gebrauchten zum Nettopreis verkauft und ich in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer zum hiesigen Steuersatz nachträglich entrichte. Also exakt das gleiche Verfahren wie bei einem Neuwagen: Innerhalb von 10 Tagen nach Import ist das dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. So schreiben es unsere Gesetze vor.
Genau an dieser Stelle habe ich aber eine gedanklichen Hänger, vermutlich mache ich einen Denkfehler: Was passiert denn, wenn das Fahrzeug nun älter als ein halbes Jahr ist oder 6001 Kilometer auf dem Zähler hat? Dann gilt es steuerlich nicht mehr als Neuwagen. Verlangt dann der österreichische oder französische Händler plötzlich den Bruttopreis von seinen ausländischen Kunden?
Grüße, Egon
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Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 18:56 - vor 7 Jahren, 5 Monaten
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Als gebraucht gilt es folglich erst dann, wenn beide Kriterien erfüllt sind....
dem händler kanns ja egal sein - solange er nicht im kundenauftrag handelt - dabei gibt´s ja keine ausweisbare MWST
peter
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Letzte Änderung: 12.10.2016 18:57 von peterAL.
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Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 19:16 - vor 7 Jahren, 5 Monaten
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Das beantwortet aber meine Frage nicht, oder ich habe es nicht kapiert.
Fall A: Importiertes Auto ist ein Neuwagen oder gilt als Neuwagen
Ausländischer Händler verkauft zum Nettopreis.
Einfuhrumsatzsteuer wird in D nachgezahlt.
Fall B: Importiertes Auto ist kein Neuwagen
Ausländischer Händler verkauft zum Nettopreis?
Einfuhrumsatzsteuer wird in D nachgezahlt?
Denn es besteht ein erkennbarer Unterschied:
Beim Import eines Neuwagens erfolgt bei dessen Zulassung eine automatisierte Meldung an die Finanzbehörde. Man kann das importierte Auto in Deutschland nicht zulassen, wenn man das entsprechende Formular nicht dazu einreicht.
Beim Import eines Gebrauchtwagens wird aber genau das nicht verlangt.
Was bedeutet das finanziell?
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 19:29 - vor 7 Jahren, 5 Monaten
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Wenn das Auto ein Gebrauchtwagen ist, dann gilt was hier steht:
ww2.autoscout24.de/ratgeber/tipps-zum-kauf-im-ausland
Als Deutscher müssen Sie im Ausland nicht die hohen Steuern und Abgaben bezahlen, die es in vielen EU-Ländern für Einheimische gibt. Sie zahlen dagegen „nur“ den Nettopreis und die deutsche Mehrwertsteuer, die ebenfalls oft günstiger ist als in anderen Ländern.
Jan
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Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 19:30 - vor 7 Jahren, 5 Monaten
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Hallo Egon,
diese Frage ist wirklich interessant und ich hoffe, dass jemand aus dem Forum sie vielleicht beantworten kann. Hier gibt es doch User, welche sich einen Gebrauchten aus dem EU-Ausland (z.B. NL oder F) gekauft haben?
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Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 19:50 - vor 7 Jahren, 5 Monaten
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Hier finden wir wohl die verlässlichere Antworten:
europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/c...-abroad/index_de.htm
Neuwagen
Wenn Sie einen Neuwagen in einem anderen EU-Land kaufen und ihn in das EU-Land überführen wollen, in dem Sie wohnen, sind Sie in dem Land, in dem Sie den Wagen gekauft haben, von der Mehrwertsteuer befreit.
Sie müssen die Mehrwertsteuer dort zahlen, wo Sie das Auto anmelden.
Ein Auto gilt als „Neuwagen", wenn es weniger als 6000 km zurückgelegt hat oder weniger als sechs Monate alt ist.
Gebrauchtwagen
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson kaufen, müssen Sie keine Mehrwertsteuer zahlen – weder in dem Land, in dem Sie den Wagen kaufen, noch in Ihrem Wohnsitzland.
Wenn es sich bei dem Verkäufer um einen gewerblichen Autohändler handelt, müssen Sie den MwSt.-Betrag zahlen, der in dem Land, in dem Sie das Auto gekauft haben, fällig wird. In Ihrem Wohnsitzland müssen Sie keine Mehrwertsteuer mehr zahlen.
Ein Auto gilt als „Gebrauchtwagen", wenn es über sechs Monate alt ist UND bereits mehr als 6000 km zurückgelegt hat.
Unabhängig davon, wo Sie das Auto kaufen, müssen Sie die Zulassungsgebühr in Ihrem Wohnsitzland zahlen.
Für denselben Kauf müssen sie niemals zweimal Mehrwertsteuer zahlen.
Wenn z.B. ein angebotenes Auto weniger als 6 Monaten alt wäre und mehr als 6000 km gefahren hat, ist es immer noch ein Neuwagen.
Jan
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Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 21:00 - vor 7 Jahren, 5 Monaten
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Wenn Sie einen Neuwagen in einem anderen EU-Land kaufen und ihn in das EU-Land überführen wollen, in dem Sie wohnen, sind Sie in dem Land, in dem Sie den Wagen gekauft haben, von der Mehrwertsteuer befreit.
[...] Gebrauchtwagen [...] Wenn es sich bei dem Verkäufer um einen gewerblichen Autohändler handelt, müssen Sie den MwSt.-Betrag zahlen, der in dem Land, in dem Sie das Auto gekauft haben, fällig wird. In Ihrem Wohnsitzland müssen Sie keine Mehrwertsteuer mehr zahlen.
Das bedeutet:
- Hat das Auto 6000 Kilometer oder weniger auf dem Zähler, gilt es als Neuwagen. Dann zahlt man bei einem ausländischen Händler den Nettopreis und in D nachträglich 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer.
- Hat das Auto 6001 Kilometer oder mehr auf dem Zähler, gilt es als Gebrauchtwagen. Dann zahlt man bei einem ausländischen Händler den Bruttopreis, also inklusive der landesüblichen Steuer, und in D nichts.
Ob das in der Praxis funktioniert? Weiß jeder Händler, dass er bei einem ausländischen Kunden mal mit / mal ohne Steuer kassieren muss, in Abhängigkeit vom Kilometerstand und Alter des Fahrzeuges?
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 21:17 - vor 7 Jahren, 5 Monaten
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Ein Auto gilt als „Neuwagen", wenn es weniger als 6000 km zurückgelegt hat oder weniger als sechs Monate alt ist.
Ein Auto, dass in Bezug auf Heute, nach dem 12.04.2016 in Betrieb genommen wurde,und 6001 km zurückgelegt hat gilt immer nach als Neuwagen.
Jan
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Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 21:50 - vor 7 Jahren, 5 Monaten
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Ok, auch gut. Es bleibt die Frage:
Weiß jeder Händler, dass er bei einem ausländischen Kunden mal mit / mal ohne Steuer kassieren muss, in Abhängigkeit vom Kilometerstand und Alter des Fahrzeuges?
Grüße, Egon
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Egon
Admin
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Aw: P4-Bestellung im Ausland 13.10.2016 06:43 - vor 7 Jahren, 5 Monaten
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Mister MMT schrieb:
Ein Auto gilt als „Neuwagen", wenn es weniger als 6000 km zurückgelegt hat oder weniger als sechs Monate alt ist.
NEIN!!!
sondern UND nicht oder
wie bereits unten mitgteilt es müssen beide punkte erfüllt sein um als gebraucht zu gelten
also älter als 6 monate
UND
mehr als 6000 km
nur dann gilt er als gebraucht
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Aw: P4-Bestellung im Ausland 13.10.2016 06:50 - vor 7 Jahren, 5 Monaten
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Egon schrieb:
Ok, auch gut. Es bleibt die Frage:
Weiß jeder Händler, dass er bei einem ausländischen Kunden mal mit / mal ohne Steuer kassieren muss, in Abhängigkeit vom Kilometerstand und Alter des Fahrzeuges?
Grüße, Egon
nicht wissenden händlern - kannst es ja doch sagen/ schreiben
normaler weise sind sie gut informiert - viele importieren/exportieren ja selber - die kleinen händler
mehr als die großen - ist quasi ein nischen geschäft...
wenns ein land mit nicht deutscher sprache ist - würde ich einen ausdruck vom jeweiligen
automobilclub im netz runterladen - mitsenden oder mitbringen...
gruß peter
nachtrag:
wobei typenschein des erstzulassenden landes /abmeldung / kaufvertrag logischer weise - bei den heimischen behörden dann vorzulegen sind
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Letzte Änderung: 13.10.2016 11:42 von peterAL.
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