Aw: Elektromobilitätsgesetz 21.12.2016 13:34 - vor 7 Jahren, 4 Monaten
|
|
Oh, da war jemand schneller, dann brauche ich nicht auch noch fragen.
Ob es überhaupt E-Kennzeichen gibt, hängt doch vom Kreis ab? Aber das dieser RX450h eins hat ist tatsächlich sehr erstaunlich. Eben weil wie Egon sagt, es kein Plugin ist - von Haus aus.
LG
Klaus
|
|
KSR1
Moderator
Beiträge: 32511
|
|
|
Aw: Elektromobilitätsgesetz 21.12.2016 13:43 - vor 7 Jahren, 4 Monaten
|
|
...sowas kann nur ein Fehler der Zulassungsstelle sein...
Wahrscheinlich hat der Zulassende die Sachbearbeitung zugequatscht...
Rechtlich dürfte das nicht sein.
...und ein Entwicklungsträger wird es auch nicht sein.
|
|
|
Letzte Änderung: 21.12.2016 13:44 von Blackmen.
|
|
Aw: Elektromobilitätsgesetz 23.12.2016 12:23 - vor 7 Jahren, 4 Monaten
|
|
Es gibt eine Antwort:
Die Stadt Hamburg hat im Sommer für einige Wochen E-Kennzeichen für die Fahrzeuge mit unserem "normalen" Hybridantrieb ausgegeben um - einem Pressebericht nach zu folgen - die Statistik der Fahrzeuge mit E-Kennzeichen zu bereichern.
Das war nur in Hamburg möglich, die Zulassungsstellen der umgebenden Landkreise haben das nicht mitgemacht.
Aber es ist schon ziemlich spektakulär, wenn plötzlich Yaris Hybride, RAV 4 und RX mit E-Kennzeichen fahren. Einziger Vorteil in Hamburg ist der, dass man in der Stadt die Parkuhren nicht füttern muss, sondern mit Parkscheibe kostenlos parken darf.
- euro.lexusownersclub.com/forums/index.ph...port/#comment-624926
Ich staune.
Grüße, Egon
|
|
Egon
Admin
Beiträge: 77172
|
Elektrisch mobil in Farbe
Für Detailinformationen auf den Smiley klicken.
|
|
Aw: Elektromobilitätsgesetz 23.12.2016 13:17 - vor 7 Jahren, 4 Monaten
|
|
Hoppla, da warst Du schneller vom einkaufen zurück als ich
|
|
|
|
|
Aw: Elektromobilitätsgesetz 23.12.2016 13:21 - vor 7 Jahren, 4 Monaten
|
|
Ich halte das E-Kennzeichen auf jedem Auto mit Verbrennungsmotor für Manipulation (privat sag ich Korruption).
So ist es nur konsequent, dass am besten gleich jedes Auto mit einer Batterie das E-Kennzeichen tragen sollte.
Meine Ente hat übrigens auch einen Plug-Inlet - nach Ctek-Standard.
www.ctek.de/de/en
Tuck tuck ...
|
|
|
Tesla Model S 225 kW / 60 kWh
|
|
Aw: Elektromobilitätsgesetz 23.12.2016 14:11 - vor 7 Jahren, 4 Monaten
|
|
Das gilt dann doch sicher auch für Starter-Batterien?
Immerhin sieht man immer wieder mal Leute die auch damit elektrisch fahren
|
|
|
|
|
Aw: Elektromobilitätsgesetz 25.02.2017 22:49 - vor 7 Jahren, 1 Monat
|
|
|
|
Egon
Admin
Beiträge: 77172
|
Elektrisch mobil in Farbe
Für Detailinformationen auf den Smiley klicken.
|
|
Aw: Elektromobilitätsgesetz 29.03.2017 12:54 - vor 7 Jahren
|
|
...mein Prius 3 Plugin kommt heut endlich, aber ich durchlebe auch gerade die Odyssee der Zulassung mit e-Kennzeichen.
Mein zuständiges Landratsamt konnte (oder wollte) den Gesetzestext nämlich auch nicht richtig lesen - angeblich wurde sogar mit dem Chef Rücksprache gehalten. Das berühmt berüchtigte "oder" steht aber ganz klar da, siehe z.B. hier:
www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html
Paragraph 3, Absatz 2 im EmoG.
Nächste Woche geh ich also nochmal hin und halt ihnen den Satz unter die Nase. Bin gespannt, ob es dann noch Ausreden gibt...
Schöne Grüße aus der Oberpfalz,
prinu
|
|
|
|
|
Aw: Elektromobilitätsgesetz 29.03.2017 13:07 - vor 7 Jahren
|
|
Warum besteht man als Fahrer eines Verbrennerautos auf ein E-Kennzeichen?
|
|
|
|
|
Aw: Elektromobilitätsgesetz 29.03.2017 13:30 - vor 7 Jahren
|
|
Für mich auch eine Mogelpackung, ein kleines
e
Meinetwegen, wobei das wieder mal "die idee beschmutzt".
Das grosse E sollte echten vorbehalten bleiben oder plugins bei denen der tankdeckel verplombt wurde.
Sonst will ich da noch ein alleinstellungsmerkmal, z.b. grünen Hintergrund
|
|
|
|
|
Aw: Elektromobilitätsgesetz 29.03.2017 13:54 - vor 7 Jahren
|
|
Dann darf aber auch kein E-Auto mit Rangeextender ein "E" im Kennzeichen tragen - wenn man sich die Verbräuche mit laufendem Extender ansieht (i3 7,5l/100km !!!), sind das richtige Dreckschleudern und jeder normale Hybrid wesentlich sauberer ...
www.adac.de/infotestrat/tests/auto-test/...uertest/default.aspx
|
|
|
|
|
Aw: Elektromobilitätsgesetz 29.03.2017 14:03 - vor 7 Jahren
|
|
Loui schrieb:
Dann darf aber auch kein E-Auto mit Rangeextender ein "E" im Kennzeichen tragen
Richtig, alles was in irgendeiner Form fossile Kraftstoffe verbrennt sollte kein E-Kennzeichen bekommen dürfen...
|
|
|
|
|
Aw: Elektromobilitätsgesetz 29.03.2017 18:19 - vor 7 Jahren
|
|
Naja, es geht ja schon drum, das das Fahrzeug lokal emissionsfrei ist und das es deshalb einige wenige Sonderrechte genießt.
Am ende kriegt sonst nur das zu 100% aus Ökostrom und Recyclingmaterial hergestellte BEV das E-Kennzeichen, aber nur wenn kein Mensch drin sitzt, denn der ist alles andere als emissionsfrei
|
|
|
|
|
Aw: Elektromobilitätsgesetz 30.03.2017 09:13 - vor 7 Jahren
|
|
Loui schrieb:
Du musst die Sache dann aber eigentlich auch noch konsequent weiterführen und auch denen ein "E" verweigern, die nicht zu 100% Ökostrom fahren!
Sehe ich nicht so, denn einzig und allein inkonsequent ist es ein E-Kennzeichen an Fahrzeuge zu vergeben, welche in der Lage sind mit einem Verbrennungsmotor fossile Kraftstoffe (Diesel, Benzin, Gas) zu verbrennen.
Das ein Elektroauto, welches mit dem deutschen Strommix "betankt" wurde auch Abgase ausstößt (wenn auch nicht direkt), ist zwar richtig, aber schon allein aufgrund der besseren Abgasreinigung von Kraftwerken nicht direkt mit Verbrennerfahrzeugen vergleichbar.
Dazu kommt, wie im Beitrag über mir erwähnt, die lokale Emissionsfreiheit und somit eine bessere Gesundheitsverträglichkeit für die betroffenen Anwohner.
Was außerdem trotzdem für eine "Betankung" mit dem deutschen Strommix spricht ist, dass dieser Stück für Stück "grüner" wird - das schaffen die fossilen Treibstoffe auf absehbare Zeit nicht...
|
|
|
|
|
|