Aw: Lichtumrüstung P2 14.05.2019 20:45 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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Ist mittlerweile nicht mehr so einfach die Philips LED einfach zu bestellen. Bei Amazon sind sie raus.
Bin froh noch welche bekommen zu haben. Fahre sie seit rund einem Jahr. Werde nicht angeblinkt und habe prima Licht auf der Straße.
Werkstatt und Polizei haben mich immer durchgewunken. Denn es fällt kaum auf, Einstellung ist perfekt.
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Aw: Lichtumrüstung P2 15.05.2019 17:25 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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hungryeinstein schrieb:
Ist mittlerweile nicht mehr so einfach die Philips LED einfach zu bestellen. Bei Amazon sind sie raus.
Kein Wunder, der Handel mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln ist ja auch verboten...
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Aw: Lichtumrüstung P2 15.05.2019 18:34 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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Wo steht das? Handeln kann man mit auch nicht zugelassenen Waren, nur nicht benutzen.
MfG Harzbube.
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Prius II Facl. 09.2006
Prius III Vorfl. 12.2009
Prius IV Vorfl. 05.2016
Meine Hybridvergangenheit anno 1956, damaliger Antrieb: Muskel-Benzin, Systemleistung 1,5 PS.
Damals, kein TÜV, keine ASU, keine ABE, kein Führerschein.
PRIUS fahn is wi wennze fliechst!
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Aw: Lichtumrüstung P2 16.05.2019 07:37 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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Vielleicht nimmt man die nicht zugelassene Version vom Markt um eine zugelassene Version zu bringen?
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Aw: Lichtumrüstung P2 16.05.2019 18:03 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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Aber doch nicht im Lobbyismus!
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Aw: Lichtumrüstung P2 16.05.2019 18:10 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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Warum nicht?
Man arbeitet ja an einer Zulassung. Allerdings ist es für das Geschäft besser dieses dann über die Zulassungskennzeichnung zu vermarkten. Das wird dann sicher teurer aber eben nur mit E legal. Auch wenn sie technisch identisch sein mögen.
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Aw: Lichtumrüstung P2 16.05.2019 18:21 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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DonC schrieb:
Aber doch nicht im Lobbyismus!
Bevor hier wieder die Aluhüte in Mode kommen:
Nach § 22a StVZO unterliegen bestimmte Fahrzeugteile der Bauartgenehmigungspflicht und dürfen in Deutschland nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschrieben und zugeteilten amtlichen Prüfzeichen nach § 7 FzTV gekennzeichnet sind.
www.it-recht-kanzlei.de/nicht-genehmigte...efzeichen-stvzo.html
Timo
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Letzte Änderung: 16.05.2019 18:25 von Timico.
07/03 - 03/12: Audi A2 1.4, EZ 04/02
03/12 - 05/13: Audi A2 1.4, EZ 11/04
05/13 - 04/19: Prius II Travel, EZ 11/08
04/19 - irgendwann: Ioniq Hybrid, EZ 02/18
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Aw: Lichtumrüstung P2 16.05.2019 20:03 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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So lange die ECE Norm nicht geändert ist, kann eine LED nicht als H4 Leuchtmittel zugelassen werden.
Da steht drin, dass es eine Glühbirne sein MUSS. Philips könnte es nicht einmal zulassen, wenn sie es wollten.
Es wird auf UN Ebene daran gearbeitet, es dauert aber noch.
Es ist eine Änderung der UN R37 Regelung bezüglich LED Leuchtmittel als Glühbirnenersatz in Arbeit.
Aus dieser wird dann die ECE RR37 Regulation für die EU abgeleitet, die Halogenleuchtmittel für Kfz regeln.
Hier gibt es immer den neuesten Stand.
globalautoregs.com/rules/147-light-emitting-diode-light-sources
UNECE approach for "filament-replacement" LED light sources in UN R37 vom 3 May 2019
"Filament-replacement light sources in LED technology (LEDfr)"
"Filament-replacement LED light sources in R37
• Photometric equivalent to incandescent counterpart
• Using equivalence-criteria from LED substitutes, incl. 3000K limit for white signaling light
sources
• Addressing electrical interface for failure detection
• Majority of functions / cars on the road have no failure detection (DI excluded) • Optional „external electronics“ to support correct failure detection
• Addressing high temperature operation and PWM operation / dimming • Additional user information and marking
• Not for use in type-approvals of devices
"
Letzteres soll bedeuten, dass man damit keine neuen Fahrzeuge homologisieren soll.
Es läuft also und es geht voran. Ich denke, das Philips Produkt trägt hier maßgeblich zum Erfolg bei, weil es die technische Machbarkeit der Einhaltung der Leuchtparameter durch LEDs durch einen OEM Tier 1 Zulieferer bestätigt.
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Letzte Änderung: 16.05.2019 20:05 von ive.
P2 2008 FL, Basismodell, kein Navi, aber PDC hinten und vorne, kein Parkassistent, normales Radio ohne JBL, ohne Wechsler, Tempomat, e85 Box,
seit 2012 auf Alkohol
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Aw: Lichtumrüstung P2 31.05.2019 17:53 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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harzbube schrieb:
Wo steht das? Handeln kann man mit auch nicht zugelassenen Waren, nur nicht benutzen.
MfG Harzbube.
Nein. Das OLG-Urteil hatte ich etwas weiter oben gepostet. Der Handel mit nicht zugelassenen Leuchmitteln ist verboten.
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Letzte Änderung: 31.05.2019 17:59 von hman.
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Aw: Lichtumrüstung P2 31.05.2019 17:55 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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ive schrieb:
Letzteres soll bedeuten, dass man damit keine neuen Fahrzeuge homologisieren soll.
Nö, so wie ich das sehe, dass der Einbau in der EU verboten ist... Hier gibt es nur "type approval" für Serienautos. Egal ob neu oder gebraucht. Das Gegenteil von type approval wäre die Einzelabnahme des Autos (!) durch den TÜV. Superteuer.
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Letzte Änderung: 31.05.2019 17:57 von hman.
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Aw: Lichtumrüstung P2 31.05.2019 22:01 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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Gibt ja auch Autos ohne Straßenzulassung. Rennstrecke, Rallye etc
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Aw: Lichtumrüstung P2 01.06.2019 17:16 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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hman schrieb:
ive schrieb:
Letzteres soll bedeuten, dass man damit keine neuen Fahrzeuge homologisieren soll.
Nö, so wie ich das sehe, dass der Einbau in der EU verboten ist... Hier gibt es nur "type approval" für Serienautos. Egal ob neu oder gebraucht. Das Gegenteil von type approval wäre die Einzelabnahme des Autos (!) durch den TÜV. Superteuer.
Not for use in type-approvals of devices
Mit devices sind letztendlich Scheinwerfer und neue Autos gemeint.
Ich sehe das daher anders. Es geht hier ja um die Änderung der entsprechenden Norm. Diese wird dann in die neue EU ECE Norm übersetzt. Nach dieser können dann die Philips Dinger von Philips geprüft und mit einer e-Nummer für den Einsatz als Ersatz-Leuchtmittel in H4 Scheinwerfern eingesetzt werden.
Man möchte mit dem Satz des Ausschlusses der Nutzung für die Zulassung von Scheinwerfersystemen verhindern, dass NEUE auf den Markt kommende und deshalb zu prüfende Scheinwerfer von neu zu homologisierenden Autos mit diesen Ersatzleuchtmitteln zugelassen werden. Es ist erwünscht, dass solchen NEUEN Scheinwerfer entsprechend der Norm für LED Leuchtmittel geprüft und zugelassen werden.
LED Leuchtmittel in Scheinwerfern designed für Glühobst als Standard ab Werk möchte man damit vermeiden. Dort sollen richtige für LED designed Scheinwerfer benutzt werden.
Es geht um die Nachrüstung von existierenden Scheinwerfern als Sicherheitsgewinn.
Das ganze ist auch noch nicht in einer neuen Norm beschlossen. Von daher warten wir mal ab.
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P2 2008 FL, Basismodell, kein Navi, aber PDC hinten und vorne, kein Parkassistent, normales Radio ohne JBL, ohne Wechsler, Tempomat, e85 Box,
seit 2012 auf Alkohol
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Aw: Lichtumrüstung P2 01.06.2019 19:03 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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freaktuner schrieb:
Gibt ja auch Autos ohne Straßenzulassung. Rennstrecke, Rallye etc
Falsch!
Rennstrecke ja aber Rallyefahrzeuge fahren auf öffentlichen Straßen zu den Sonderprüfungen. Also müssen sie eine Straßenzulassung haben.
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Aw: Lichtumrüstung P2 01.06.2019 19:21 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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Die WRC Autos haben Straßenzulassung?
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Aw: Lichtumrüstung P2 01.06.2019 19:23 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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Ich ruf mal fix den Röhrl an...
Timo
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07/03 - 03/12: Audi A2 1.4, EZ 04/02
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