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TPWS - Kalibrieren
(4 Leser) ectabane, Hans1, Shar, (1) Besucher
Hier geht es um das RDKS (Reifen Druck Kontroll System), auch TPWS (Tyre Pressure Warning System) oder TPMS (Tyre Pressure Monitoring System) genannt.
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THEMA: TPWS - Kalibrieren
#569075
TPWS - Kalibrieren 22.11.2019 19:25 - vor 4 Jahren, 5 Monaten  
Hallo zusammen,

Ich hatte gehofft bereits was im Forum darüber zu lesen, aber irgendwie hab ich nix gefunden.
Mein Problem ist folgendes: Seit dem Wechsel auf die Winterreifen habe ich ständig das orangefarbene Symbol für den Reifendruck auf dem Tacho. Erst blinkend, dann dauerhaft. Der Reifendruck passt auf allen vier Rädern (2,3bar), sodass ich das System neu einstellen wollte.
Nach kurzem Navigieren durch die Fahrzeugeinstellungen war ich dann auch fündig: TPWS > Reifendruck neu einstellen (oder so ähnlich). Unten dann der Hinweis (so ungefähr): „Drücken sie länger OK um die Werte zu übernehmen“. Nur passiert absolut gar nix ... auch wenn ich 10sek die OK Taste drücke.
Was mach ich falsch?
Moosbart
Beiträge: 15
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#569081
Aw: TPWS - Kalibrieren 22.11.2019 19:33 - vor 4 Jahren, 5 Monaten  
Du musst nach TPMS (oder RDKS) im Forum suchen!

Mit Linksammlung: RDKS RAV4 2019.

Grüße, yarison
yarison
Beiträge: 8074
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Letzte Änderung: 26.11.2019 08:09 von yarison.
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#569084
Aw: TPWS - Kalibrieren 22.11.2019 19:37 - vor 4 Jahren, 5 Monaten  
Der Händler,oder der Reifenhändler muss das 2te Satz reifen erstmal im System anmelden/ anlernen. Erst danach kannst du zwischen 2 verschiedenen Rädern wechseln. Also von Winter auf Sommerräder wirst du es alleine machen können.
apator
Beiträge: 38
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Letzte Änderung: 22.11.2019 19:41 von yarison.Grund: Unnötiges Vollzitat entfernt
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#569518
Aw: TPWS - Kalibrieren 25.11.2019 07:23 - vor 4 Jahren, 5 Monaten  
Achtung! Wichtig zu wissen! Seit 2018: Bei nicht angelernten Winterreifen erlischt die Betriebserlaubnis! Bitte so schnell wie möglich drum kümmern.
Knuddel1987
Beiträge: 7170
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#569552
Aw: TPWS - Kalibrieren 25.11.2019 11:54 - vor 4 Jahren, 5 Monaten  
Betrieberlaubniss ? !! was bedeutet das ? Das Farzeug funkizionniert nicht wenn mann das system nichtanmeldet ?
philsw
Beiträge: 592
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#569555
Aw: TPWS - Kalibrieren 25.11.2019 12:33 - vor 4 Jahren, 5 Monaten  
Das Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis und darf nicht bewegt werden.

Es besteht kein Versicherungsschutz!

Auch wenn man mit einem defekten RDKS oder nicht angelernten Reifen beim TÜV vorstellig wird, bekommt man keine Plakette!
Knuddel1987
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#569562
Aw: TPWS - Kalibrieren 25.11.2019 13:32 - vor 4 Jahren, 5 Monaten  
Das ist wieder mal ein Paradebeispiel Deutscher Gründlichkeit. Niemand bekommt Probleme mit den Behörden, wenn er mit 8 Jahre alter Bremsflüssigkeit durch die Gegend fährt. Aber wehe, man kontrolliert seinen Reifendruck vor Fahrtantritt selbst, befindet ihn für gut wird dann ohne funktionierende Sensoren erwischt. Da erlischt dann gleich die Betriebserlaubnis, obwohl das Fahrzeug keine tatsächlichen Mängel hat. Natürlich bekommt man keinen Ärger, wenn das System funkioniert und einen zu niedrigen Reifendruck meldet.

Und während man gerade versucht, der Todesstrafe zu entgehen (ich weiss, die gibt es in DE nicht. Ich überdramatisiere im Interesse der Anschaulichkeit), fährt jemand mit einem Fahrzeug vorbei, das erst gar keine Sensoren hat, aber vor dem 1. November 2014 zugelassen wurde. Kein Problem, gute Fahrt!

*kopfschüttel*
CA-Klaus
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#569584
Aw: TPWS - Kalibrieren 25.11.2019 15:14 - vor 4 Jahren, 5 Monaten  
Ich meine, das ist eine "EU - Vorschrift"??
Siegfried
siegfried41
Beiträge: 1377
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#569589
Aw: TPWS - Kalibrieren 25.11.2019 15:40 - vor 4 Jahren, 5 Monaten  
philsw schrieb:
Betrieberlaubniss ? !! was bedeutet das ? Das Farzeug funkizionniert nicht wenn mann das system nichtanmeldet ?

die Reifen werden automatisch und gleichzeitig beim Einlegen von "P" von der Felge springen.
hirni
Beiträge: 1697
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#569594
Aw: TPWS - Kalibrieren 25.11.2019 15:45 - vor 4 Jahren, 5 Monaten  
siegfried41 schrieb:
Ich meine, das ist eine "EU - Vorschrift"??

EG Vorschrift für das RDKS war EG 661/2009

Die es dann als erheblichen Mangel und erlischen der Betriebserlaubnis definiert ist Richtlinie 2014/45/EU
Knuddel1987
Beiträge: 7170
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#569681
Aw: TPWS - Kalibrieren 25.11.2019 21:26 - vor 4 Jahren, 5 Monaten  
Servus.

Ein erheblicher Mangel führt m.E. nicht zum Erlöschen der BE.
Nur wenn ein Mangel zu einer VU führt und das wird bei einer nicht funktionierenden RDKS nicht der Fall sein, kann die Zulassungsbehörde den weiteren Betrieb des Fahrzeugs untersagen.

Wäre letzteres der Fall, also wäre die BE durch ein funktionsloses RDKS tatsächlich zu entziehen, dürftest du mit dem Wagen gar nicht mehr vom Hof fahren um den Mangel beheben zu lassen.
Für eine VU gehört schon wesentlich mehr.


Grüße ~Shar~
Shar
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#569693
Aw: TPWS - Kalibrieren 25.11.2019 21:54 - vor 4 Jahren, 5 Monaten  
Du hast ohne funktionierendes RDKS keinen Versicherungsschutz.

Was hast du wenn du nicht versichert bist? Ein Auto ohne Betriebserlaubnis.

Das Gesetz wurde extra definiert weil es seit Einführung da unterschiedliche Ansichten gab und wurde 2018 so definiert, dass es keine Grauzonen mehr gibt.

Nur Mal ein Beispiel

www.tpms24.de/content/reifendruckgesetz

Fest steht, dass bei der Nutzung von Bereifungen ohne RDKS die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (EZ ab 01.11.2014) erlischt und kein Versicherungsschutz besteht. Darüber muss der Betrieb seinen Kunden informieren.

Winterräder mit RDKS, die nicht angelernt sind, ist wie ein Reifen ohne RDKS. Nicht funktionierendes RDKS ist ein Sicherheitsmangel!
Knuddel1987
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Letzte Änderung: 25.11.2019 22:02 von Knuddel1987.
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#569696
Aw: TPWS - Kalibrieren 25.11.2019 22:00 - vor 4 Jahren, 5 Monaten  
Erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bei nicht genehmigter Deaktivierung?

Bisher ist unklar, ob bei einem defekten System die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeuges erlischt. Aus dem Verkehrsministerium heißt es hierzu:

„In der Genehmigung für das Fahrzeug wird die Genehmigungsnummer des RDKS genannt. Details zum Fabrikat sind dort nicht vorzufinden. Die Entscheidung, ob die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges nach § 19 StVZO erlischt, wenn kein RDKS vorhanden ist bzw. ob das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung keine Plakette bekommt, liegt bei den Zulassungsbehörden bzw. deren nachgestellten Institutionen.“

Quelle:ADAC, Juristische Zentrale

Auf mehreren Websites von Reifenhändlern steht außerdem sinngemäß:
Bei Fahrzeugen, die unter die RDKS-Pflicht fallen (Typgenehmigung ab dem 1. November 2012 bzw. Neuzulassung ab dem 1. November 2014), ist eine Deaktivierung des RDKS unzulässig. Zwar erlischt die ABE nicht, aber in der Hauptuntersuchung (HU) wird ein nicht funktionsfähiges Reifendruckkontrollsystem als erheblicher Mangel eingestuft.
Der Bußgeldkatalog kennt jedenfalls keinen Tatbestand "RDKS ohne Funktion".
CA-Klaus
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#569700
Aw: TPWS - Kalibrieren 25.11.2019 22:10 - vor 4 Jahren, 5 Monaten  
Der ADAC Artikel ist von 2017 und somit vor Einführung der neuen Richtlinie.

Autoblog

Gilt der Versicherungsschutz auch ohne RDKS
Ohne funktionierendes RDKS sind Neuwagen nicht betriebsfähig und dies kann natürlich Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Leider herrscht hier bis zum 20.05.2018 noch eine Grauzone. So sind RDKS zwar verpflichtend, gelten aber als geringer Mangel, der behoben werden muss. Ab 2018 wird ohne funktionierendes Reifendruckkontrollsystem keine Hauptuntersuchung mehr bestanden.
Bei Fahrzeugen, die ohne aktiviertes RDKS unterwegs sind (bspw. beim Wechsel auf Winterreifen), erlischt die Betriebserlaubnis natürlich ebenfalls.


Das ist wie mit Glühbirnen! Benutzt man Glühbirnen ohne StVO-Zulassung, hat man auch keinen Versicherungsschutz und fährt ohne Betriebserlaubnis!

StVO Paragraph 19

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


Durch ein defektes RDKS ist von Punkt 2 auszugehen, da der Fahrer keinerlei Informationen über einen sich schleichenden defekten Reifen erhält und dementsprechend nicht reagiert um auf dem Standstreifen zu halten. Stattdessen könnte man davon ausgehen, dass ein Reifenplatzer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Das gleiche gilt übrigens auch fürs E-Call! Da beide Teile zur Typengenehmigung Zulassung zählen! Werden sie verändert / nicht mehr funktionsfähig erlischt die Betriebserlaubnis.
Knuddel1987
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#569705
Aw: TPWS - Kalibrieren 25.11.2019 22:30 - vor 4 Jahren, 5 Monaten  
Ok, das hatte ich nicht gesehen. Dann stellen sich aber tatsächlich noch Fragen bzgl. der Machbarkeit im Alltag:

Mein Ex-P3 konnte sich nur einen Satz Sensoren merken. Damit dürfte ich in DE meinen Wechsel von Winter- auf Sommerbereifung und umgekehrt also nicht mehr selbst durchführen, da ich auf dem Weg zum FTH (nur der kann meines Wissens die jeweils anderen Sensoren mit dem Auto verheiraten) keine funktionierenden Sensoren und somit keine ABE hätte?

Wie sieht es mit einem eventuellen Reserverad aus? Werden Fahrzeuge mit RDKS auch mit einem Sensor im Reserverad ausgeliefert?

Im Falle des P3 und wahrscheinlich weiteren Modellen müsste ich dann auch den Sensor im Reserverad zweimal im Jahr anlernen lassen, um im Falle eines Plattfußes legal mit Reserverad durch die Gegend fahren zu können. Selbst dann gälte immer noch die Einschränkung, dass ich einen Winter-Reservereifen benutzen müsste, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO), sonst droht wieder Ungemach.

Bitte nicht falsch verstehen, ich halte die Sensoren durchaus für wichtig. Unabhängig von der rechtlichen Situation ist es aber eben doch nur ein Überwachungssystem, dessen Fehlen oder Fehlfunktion keine unmittelbare Gefahr bedeutet. Von daher meine ich, man sollte schon die Kirche im Dorf lassen und nicht gleich mit dem Verlust des Versicherungsschutzes zuschlagen. Insbesondere dann nicht, wenn der Reifendruck selbst korrekt war und eine Versicherungsgesellschaft dann versuchen könnte, eine Zahlung zu verweigern, nur weil irgendein Sensor nicht funktioniert hat, der noch nicht einmal unfallursächlich war.
CA-Klaus
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