Aw: Wann hat das endlich ein Ende (Teil 2) 16.01.2018 19:06 - vor 6 Jahren, 2 Monaten
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Man sollte endlich Dashcams erlauben. Video gleich als Mail an die Polizei und dann wäre schnell mal Ruhe.
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Egon
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Letzte Änderung: 01.02.2018 23:32 von Egon.Grund: Link ergänzt.
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Aw: Wann hat das endlich ein Ende (Teil 2) 21.02.2018 09:56 - vor 6 Jahren, 1 Monat
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Zitat:
Gegen 1000 Euro an Dienstleister
Verkehrssünder entgeht seiner Strafe
Er wird mit 60 km/h zu viel erwischt, soll eine Geldstrafe zahlen und den Führerschein abgeben. Doch indem der Raser und ein Unbekannter den Anhörungsbogen manipulieren, entgeht der Verkehrsrowdy seiner Strafe. Das Gericht ist entsetzt, aber machtlos.
- www.n-tv.de/panorama/Verkehrssuender-ent...article20297831.html
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: Wann hat das endlich ein Ende (Teil 2) 21.02.2018 10:30 - vor 6 Jahren, 1 Monat
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Die Verjährung von 3 Monaten ab Zustellung des Anhörungsbogens ist ja auch nicht gerade üppig. Da kann bei Überlastung der Behörde schon mal jemand hinten runterfallen.
Aber das Gericht hat hier schon Recht, der Gesetzgeber wäre gefragt. Einerseits durch eine Anhebung der Verjährungsfrist bei erheblichen Vergehen innerhalb des Bußgeldrechts, z.B. alle Vergehen mit begleitendem Fahrverbot nicht unter einem Jahr.
Tja und dann wäre noch fällig, bei besonders krassen Überschreitungen den Straftatbestand einzuführen, damit kommt automatisch eine Verjährungsfrist von mindestens 3 Jahren zur Anwendung.
eppf
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Aw: Wann hat das endlich ein Ende (Teil 2) 01.03.2018 10:50 - vor 6 Jahren
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Zitat:
Bundesgerichtshof urteilt: Ist das Mord-Urteil gegen Raser rechtens?
Zwei Männer veranstalten ein illegales Autorennen und fahren einen Unbeteiligten tot. Das Berliner Landgericht urteilt: Das ist Mord. Der BGH könnte dieses Urteil kippen.
- www.n-tv.de/panorama/Ist-das-Mord-Urteil...article20313100.html
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: Wann hat das endlich ein Ende (Teil 2) 01.03.2018 12:26 - vor 6 Jahren
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Da hat mich ntv einmal wirklich positiv überrascht. Die aktuellen Berichte zu dieser Revision, welche nun erwartet wird, haben nämlich im Gegensatz zu ntv die Vokabel "bedingt" mehrheitlich nicht mit im Text.
So wird der Leser häufig falsch vorgespannt, weil dieser meint, es müsse ein Tötungsvorsatz ohne Einschränkung vorliegen, um eine Verurteilung laut §211 (Mord) zu ermöglichen und das ist schlichtweg nicht richtig.
Die Revision hat vielmehr zu beurteilen, ob die begleitenden Umstände wie "niedrige Beweggründe" anzunehmen waren oder nicht.
Dass für eine Mord-Verurteilung auch eine bedingte Tötungsabsicht ausreichen kann, ist rechtlich vollkommen unzweifelhaft.
eppf
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Egon
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Aw: Wann hat das endlich ein Ende (Teil 2) 01.03.2018 15:38 - vor 6 Jahren
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170 Kilometern pro Stunde unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und fuhren dabei einen Mann tot.
Die beiden Raser können nun auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen. Bei einer fahrlässigen Tötung reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.
Auch können Teilnehmer an illegalen Autorennen neuerdings mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Das Strafgesetzbuch wurde nach dem Berliner Fall verschärft - die Regelung kann für die beiden Raser aber nicht mehr angewandt werden.
Der zur Tatzeit 23-jährige Motorradfahrer war vom Landgericht Bremen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden
Der Verteidiger räumte ein, dass sein Mandant, der vor der Tat mit bis zu 150 Kilometern pro Stunde auf dem Motorrad durch die Stadt gerast war, viel zu schnell unterwegs gewesen sei. Er gab aber zu Bedenken, dass der Fußgänger alkoholisiert trotz Rotlicht über die Ampel ging. - www.n-tv.de/panorama/BGH-hebt-Mordurteil...article20315335.html
Also weiter so.
Bei den in meinen Augen geringen Strafen sind offenbar alle anderen selbst Schuld, wenn sie unter die Räder solcher Verkehrsteilnehmer geraten, die bei vollem Bewustsein agierten. Hybridfan5
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Letzte Änderung: 01.03.2018 15:41 von Hybridfan5.
Ein SUV ist gar kein größeres Auto, es hat nur einen höheren Einstieg. - Präsidentin des VDA Hildegard Müller
Waschmaschine gezielt nutzen, wenn Strom günstig ist, so die Idee. - Wirtschaftsminister R. Habeck
Du bist auch so einer, der im DB Navigator schaut, wann der Zug ankommt, und dann am Gleis steht. Der DB Navigator ist keine App, in der man Zugfahrpläne einsehen kann, sondern eine Projektionsfläche für unsere Hoffnungen. - M. Schafroth
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2012-2017 YHSD Life + Komfort & Design, weiß 215 Tkm 4,1-3,9 LHK
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Aw: Wann hat das endlich ein Ende (Teil 2) 01.03.2018 16:07 - vor 6 Jahren
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Schade, ich fand das Erst-Urteil mit der Kombination aus "niederen Beweggründen" und "gemeingefährlichen Mitteln" durchaus nachvollziehbar.
Auch wenn der Tatbestand des illegalen Autorennens zwischenzeitlich deutlich "aufgewertet" wurde, es fehlt immer noch der Straftatbestand bei sehr massiven Geschwindigkeitsübertretungen.
Ich sehe sonst einmal ein Urteil auf uns zukommen, wo sich zwei Raser zufällig getroffen haben, ohne ein gegenseitiges Rennen veranstaltet zu haben, also dieses Rennen nicht eindeutig nachweisbar ist.
Was ja gar nicht so abwegig ist. Warum sollen sich 2 Vollpfosten, die meinen, mit deutlich über 100kmh durch den Ort brettern zu müssen, nicht auch einmal zufällig treffen?
Hier sind uns die Schweizer Vorbild. Bei über 100kmh innerorts bzw. über 140kmh außerorts (bei erlaubten 80kmh) gibt es eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr.
eppf
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Aw: Wann hat das endlich ein Ende (Teil 2) 01.03.2018 18:03 - vor 6 Jahren
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Hybridfan5 schrieb:
Also weiter so.
Bei den in meinen Augen geringen Strafen sind offenbar alle anderen selbst Schuld, wenn sie unter die Räder solcher Verkehrsteilnehmer geraten, die bei vollem Bewustsein agierten. Hybridfan5
Nein, nein. Von geringer Strafe kann noch keine Rede sein.
Wenn es nicht Mord ist, dann eben Totschlag:
§ 212
Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Auch dafür kann man lebenslang bekommen. Die beiden Idioten sind noch lange nicht aus dem Schneider.
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Letzte Änderung: 01.03.2018 18:04 von ex_E180.
RAV4 e4x4 Style Selection
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Aw: Wann hat das endlich ein Ende (Teil 2) 01.03.2018 18:41 - vor 6 Jahren
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Ich verstehe die Welt nicht mehr !
Wer mit 170 Km/h durch die Stadt rast und dabei sämtliche rote Ampeln mißachtet,nimmt den Tod von Menschen billigend in Kauf !
Lebenslang wegen Mordes war absolut richtig !
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Aw: Wann hat das endlich ein Ende (Teil 2) 01.03.2018 18:51 - vor 6 Jahren
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E180 schrieb:
Nein, nein. Von geringer Strafe kann noch keine Rede sein.
Wie schon gesagt, sind die Strafen insofern viel zu gering, wenn es um Vergehen geht, die zwar solche fatalen Folgen nach sich ziehen könnten, es aber nicht gekracht hat.
Ob Mord oder Totschlag spielt dabei keine so große Rolle. Man müsste so ein unterirdisches Verkehrsverhalten prinzipiell in Richtung "versuchten Totschlag" einordnen, selbst wenn nichts passiert ist.
Kommt mir bitte aber jetzt keiner mit dem Argument, dass damit alle Autofahrer mit einem Fuß im Gefängnis stehen. Es gibt nämlich immer noch ein sehr dickes Unterscheidungskriterium, dieses lautet "Grober Vorsatz", was im Falle von Berlin wohl unstrittig nicht aus der Welt zu räumen ist, selbst wenn dieses Rennen ohne Unfall ausgegangen wäre.
eppf
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Aw: Wann hat das endlich ein Ende (Teil 2) 01.03.2018 21:53 - vor 6 Jahren
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Irgendwie schon komisch, dass die 2 Idioten überlebt haben...
Grüße
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Ab 03/2017 mein erster Prius:
2008, Onyxschwarz, Sol, damals mit 90.000km, jetzt ca. 115.000km.
Davor (fast) nur Toyota gefahren, 50 Autos.
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Aw: Wann hat das endlich ein Ende (Teil 2) 01.03.2018 22:39 - vor 6 Jahren
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Wie war das jetzt?
die Raser haben also nicht nur andere sondern auch sich selbst gefährdet, das spricht gegen einen Vorsatz.....
omg. und/oder für 0 Hirn
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Letzte Änderung: 02.03.2018 16:35 von RoRo.
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Aw: Wann hat das endlich ein Ende (Teil 2) 09.03.2018 07:37 - vor 6 Jahren
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Zitat:
Nach einem Unfall auf der A1 bei Köln haben im Januar zahlreiche Autofahrer gewendet und die Autobahn entgegen der Fahrtrichtung verlassen. Eine Zeugin filmte die Szenen. Doch trotz Videobeweis mussten die 13 Verfahren gegen die Geisterfahrer nun eingestellt werden.
- www.focus.de/regional/koeln/a1-bei-koeln...avon_id_8581753.html
Grüße, Egon
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Egon
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