Aw: Radfahrer und Autofahrer 18.01.2019 14:23 - vor 5 Jahren, 3 Monaten
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Es gibt immer noch genug, die es korrekt machen und sogar die andere Fahrspur zum Überholen nutzen - so mache ich es auch.
Und es hat nichts mit "lamentieren" zu tun, wenn man vor allem diejenigen auf ihre Fehler hinweist, deren Seitenspiegel nur wenige Zentimeter am Lenker vorbei ziehen.
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Aw: Radfahrer und Autofahrer 18.01.2019 14:43 - vor 5 Jahren, 3 Monaten
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Wenn wir uns die 1,5 m mal vor Augen halten wollen:
Ein Auto ist heute mit Außenspiegeln oftmals um die 2 m breit, meist etwas drüber. Eine Fahrspur in der Stadt (nicht Großstadt, gehen wir mal von der gepflegten Kleinstadt mit jeweils einer Fahrspur für beide Richtungen aus) dürfte was haben, etwa 2,5 m?
Möchte ich nun also zum Radfahrer 1,5 m Abstand halten, muss ich mit der Hälfte meines Fahrzeugs, welches 2 m misst, auf die Gegenfahrbahn - mindestens!
Ich überhole Radfahrer generell nur dann, wenn es sich lohnt (sie also deutlich langsamer sind als ich es bei freier Fahrt wäre) und die Situation es zulässt (gerne viel Abstand, kein Gegenverkehr, keine Möglichkeit für den Radfahrer nach links abzubiegen). Ich lasse auch genug Platz beim Wiedereinscheren und möchte dem Radfahrer keine Steinchen oder gar Gischt ins Gesicht wirbeln.
Wie war das noch gleich mit dem Vorbeifahren an parkenden Autos? Waren das nicht auch mindestens 1 m?
Und was ist mit den Fahrradfahrern, die mich in der Stadt links überholen, mit 20 cm Abstand, wenns reicht? Die sich durch den Berufsverkehr durch schlängeln? Die könnt ich...
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Aw: Radfahrer und Autofahrer 18.01.2019 16:12 - vor 5 Jahren, 3 Monaten
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Letzteres ist erlaubt.
Paragraph 5 Straßenverkehrsordnung Absatz 5 "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."
Aus Sicht eines Autofahrers wirkt das komisch (was heißt schon "ausreichend Platz, der Lack scheint in Gefahr), aus der Sicht des Fahrradfahrers ist es aber nachvollziehbar (ich passe da durch und rolle nur). Ich mache es, um nicht in den Abgasen zu stehen.
Beim Überholen eines Radfahrers gehe ich davon aus, dass man seine eigene Spur verlässt, sonst wird es meist zu eng. Gibt es eine eigene Radspur, hält meiner Beobachtung nach keiner viel Abstand. Gerade zwischen parkenden und fahrendes Autos fühlt ich mich als Radfahrer unwohl.
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Aw: Radfahrer und Autofahrer 18.01.2019 19:49 - vor 5 Jahren, 3 Monaten
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Servus.
Haehnchen schrieb:
Autofahrer genießen in unserem Rechtsstaat einen ganz besonderen Schutz. Das ist inzwischen meine feste Überzeugung.
Inwiefern denn bitte?
Dadurch, daß für Räder (m.M.n. unverständlicher Weise) von Rechtswegen keine Kennzeichnungspflicht (noch Versicherungspflicht) besteht, sehe ich hier die Bevorteilung weit mehr bei den Radfahrern. Wenn die nach einer Sachbeschädigung abhauen oder fahren wie es ihnen gerade passt (über Rot, ohne Licht, gegen die Fahrtrichtung, Vorfahrt missachtend, etc.), stehen die Chancen extremst niedrig, daß man denjenigen hinterher noch gepackt bekommt, selbst wenn man denjenigen gefilmt hat.
Grüße ~Shar~
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Shar
Moderator
Beiträge: 6876
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Aw: Radfahrer und Autofahrer 18.01.2019 20:38 - vor 5 Jahren, 3 Monaten
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Shar schrieb:
Inwiefern denn bitte?
Was du hier anführst, hat nicht mit dem zu tun, was ich meine. Ich selbst habe schon einige Auofahrer angezeigt, die es zu toll trieben (mit Gefährdung). Sämtliche Verfahren wurden "mangels öffentlichen Interesses" eingestellt. Bei allen hatte ich Zeugen! Und ich kenne mehrere andere Radfahrer, die Gleiches berichten können.
Zudem war ich bei zwei Gerichtsverfahren nicht erfolgreich, in denen ich gegen angeordnete Radwegebenutzungspflichten klagte, die gleich gegen mehrere Verwaltungsvorschriften verstoßen und in einem Fall nachweislich zu einer ständigen Behinderung und Gefährdung von Radfahrern führen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hätte so etwas niemals angeordnet werden dürfen. Das Gericht sah das anders und äußerte sich nicht einmal zu den wirklich heftigen Beweisfotos.
Für den Kraftverkehr würde niemals eine vergleichbare Anordnung geben!
Man fragt sich, weshalb es die Verwaltungsvorschriften zur StVO überhaupt gibt, wenn Straßenverkehrsbehörden sie nach belieben ignorieren können.
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Aw: Radfahrer und Autofahrer 19.01.2019 03:35 - vor 5 Jahren, 3 Monaten
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Hm, eigentlich ist es aber so, dass Radwege nicht benutzt werden müssen, wenn man sie nicht benutzen kann oder darf und dies beinhaltet nach den letzten Urteilen auch den Fall der nicht ordnungsgemäß gebauten Radwege.
Das ist übrigens ein Standardproblem: Die meisten Radwege verstossen gegen die Bauvorgaben.
Zu der Überholproblematik und dem Platz, den man lassen muss:
Ja, man MUSS in die Gegenfahrbahn. Und dort kann man auch hin, weil dort keine entgegen kommt. Kommt nämlich einer entgegen, ist das Überholen grundsätzlich verboten. Siehe die STVO zu dem Punkt "Überholen".
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Aw: Radfahrer und Autofahrer 19.01.2019 07:54 - vor 5 Jahren, 3 Monaten
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musikus schrieb:
Hm, eigentlich ist es aber so, dass Radwege nicht benutzt werden müssen, wenn man sie nicht benutzen kann oder darf und dies beinhaltet nach den letzten Urteilen auch den Fall der nicht ordnungsgemäß gebauten Radwege.Ein Radweg muss nur dann benutzt werden, wenn dies mit einem der Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 ausgeschildert ist (ein Pictogramm reicht nicht). Bei Unbenutzbarkeit oder Unzumutbarkeit darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Der Gehweg ist in jedem Fall tabu.
Das ist übrigens ein Standardproblem: Die meisten Radwege verstossen gegen die Bauvorgaben.Stimmt! Diese Bauvorgaben stehen in der VwV-StVO. Und da schließt sich der Kreis: Zumindest in meinen Fällen hat das Gericht diese (teils massiven!) Verstöße ignoriert.
In mehreren anderen Fällen waren meine Klagen allerdings erfolgreich
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Aw: Radfahrer und Autofahrer 21.01.2019 08:52 - vor 5 Jahren, 3 Monaten
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blueandrew schrieb:
Letzteres ist erlaubt.
Paragraph 5 Straßenverkehrsordnung Absatz 5 "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."
Links! Ich werde immer wieder von Fahrradfahrern links überholt, die dann, wenn ich wieder vorwärts komme, vor mir nach rechts meinen Fahrstreifen queren. Sonst müsste ich die ja rechts überholen. Das ist immer kreuzgefährlich.
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Aw: Radfahrer und Autofahrer 21.01.2019 18:30 - vor 5 Jahren, 3 Monaten
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Servus.
Ich wurde ja auch schon irrsinniger Weise auf der linken Seite überholt, als ich auf der Kreuzung zum Links abbiegen stand bzw. weil der Gegenverkehr durch war gerade nach links abbiegen wollte (siehe: #509429.
Grüße ~Shar~
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Shar
Moderator
Beiträge: 6876
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Aw: Radfahrer und Autofahrer 21.01.2019 20:01 - vor 5 Jahren, 3 Monaten
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Ich bezog mich auf den letzten Satz von Jorin. Den habe ich aber falsch verstanden. Links überholen finde ich kritisch, auch wenn ich die Situation nachvollziehen kann. In solch einen Fall ist das Schieben auf dem Geweg besser.
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Aw: Radfahrer und Autofahrer 22.01.2019 06:57 - vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Autofahrer (kam aus Seitenstraße) nahm mir Vorfahrt obwohl er mich gesehen hat.
Argument: Hättest ja auch mal stehen bleiben können, oder langsamer fahren... (ich fuhr 5 km/h)...
Wichtig ist glaube ich schon, dezent auf den Fehler hinzuweisen... teilweise führt das schon zu einer Sensibilisierung.
An einer andere Straße hat mich regelmäßíg ein Busfahrer über"sehen".
Als ich ihn höfflich darauf aufmerksam machte, entschuldigte er sich und seitdem warten er und seine Kollegen, wenn sie aus der Seitenstraße seines Busunternehmens kommen und ein Radfahrer in der Nähe ist...
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Es ist leichter die Menschen zu täuschen, als davon zu überzeugen, dass sie getäuscht worden sind. (Mark Twain)
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Aw: Radfahrer und Autofahrer 23.01.2019 11:38 - vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Toyota Yaris HSD Edition 2014
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Aw: Radfahrer und Autofahrer 24.01.2019 14:09 - vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Zitat:
Vor dem Lkw rechts raus
Grüner Pfeil für Radfahrer soll geprüft werden
In der DDR gab es den Grünen Pfeil bereits ab 1978. In das Straßenverkehrsrecht der Bundesrepublik wurde er 1994 aufgenommen. Jetzt gibt es zum Verkehrsgerichtstag in Goslar den Ruf nach einem Grünen Pfeil nur für Radfahrer.
- www.n-tv.de/auto/Gruener-Pfeil-fuer-Radf...article20823653.html
Grüße, Egon
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Egon
Admin
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Elektrisch mobil in Farbe
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Aw: Radfahrer und Autofahrer 24.01.2019 15:07 - vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Jorin schrieb:
Und was ist mit den Fahrradfahrern, die mich in der Stadt links überholen, mit 20 cm Abstand, wenns reicht? Die sich durch den Berufsverkehr durch schlängeln? Die könnt ich...
Die verhalten sich falsch und gefährden in erster Linie sich selber, was aber nicht deine Angelegenheit ist, du Du kein Polizist bist und keine Hoheitsrechte im Strassenverkehr hast, dies zu verfolgen. Du kannst gerne ein Video machen und den anzeigen.
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Aw: Radfahrer und Autofahrer 24.01.2019 15:10 - vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Mich hat heute so ein Rambo im Stau links überholt und ist just in dem Moment, wo ich anfahren wollte, einmal quer vors Auto nach rechts in eine Straße eingebogen. Selbstverständlich ohne Handzeichen. Zum Glück habe ich den Braten gerochen (er blickte für den Bruchteil einer Sekunde nach rechts) und hatte das Gas nur sachte gestreichelt, so dass ich schnell bremsen konnte. Radfahrer muss man wie 6- jährige Kleinkinder behandeln, einfach unberechenbar.
Wenns gerummst hätte, wäre ich auf die Märchenstory gespannt gewesen, die er der Polizei erzählt hätte. Wenn er sowieso nicht abgehauen wäre!
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Letzte Änderung: 24.01.2019 15:12 von schrubber.
Real men make twins!
Love ist: Staying together after trying to park the camper.
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