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Umwelt-Themen, Vergleich von Antriebstechniken etc.
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THEMA: SUVs
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#727685
Aw: SUVs 29.06.2022 17:40 - vor 1 Jahr, 10 Monaten  
cirr_s schrieb:
Warum ist da überhaupt ein Gericht eingeschaltet? Läuft so was nicht automatisch über einen fixen Bußgeldkatalog ab?Der "automatische" Bußgeldkatalog sieht bei > 1s eine Geldbuße von 200 EUR und 1 Monat Fahrverbot vor.

Dagegen wollte sich der Fahrer (auf den Rat seines Anwalts hin?) offenbar wehren. Wohl nicht zuletzt auf Grund seiner Vorgeschichte mit mehreren Einträgen hat das Gericht dann den Spieß umgedreht und das Strafmaß erhöht.

Was meiner Meinung nach durchaus möglich ist, sowohl nach oben, als auch nach unten, wenn anstelle des automatischen Katalogs das Gericht eingeschaltet wird.

Der Bußgeldkatalog handelt immer pauschal ab, ein Gerichtsverfahren preist dagegen die individuell vorliegenden Umstände mit ein.

Die Frage ist jetzt, ob die Begründung haltbar ist.

Mit diesem Urteil ist es jetzt natürlich nicht so, dass solche Verstöße mit einem ähnlich großen SUV automatisch ein höheres Bußgeld nach sich ziehen. Nur wenn man vor Gericht zieht, kann einem das zukünftig passieren, falls die Begründung einer Überprüfung standhält. Der nächste Richter könnte diesen Sachverhalt auch bei einer großen und schweren Limousine als erfüllt sehen.

Im Prinzip kann man sagen, so etwas kann herauskommen, wenn man ein begangenes Fehlverhalten nicht anerkennen will und man daraufhin die Justiz einschaltet.

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Letzte Änderung: 29.06.2022 17:46 von eppf.
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#727689
Aw: SUVs 29.06.2022 18:27 - vor 1 Jahr, 10 Monaten  
Mit dieser Begründung dürfte SUVs bei Verkehrsunfällen in Zukunft auch eine höhere Schuld zugewiesen bekommen, vor allem bei Personenschäden. Da werden die Beiträge aber durch die Decke gehen, oioioi...
schrubber
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Letzte Änderung: 29.06.2022 18:27 von schrubber.
Real men make twins!

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#727694
Aw: SUVs 29.06.2022 19:00 - vor 1 Jahr, 10 Monaten  
Dieser Argumentation kann ich nicht ganz folgen. Unabhängig von dieser Gerichtsauslegung sind die Personenschäden vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung voll zu begleichen. Das war so und wird auch so bleiben. Bei einer eindeutigen Schuldfrage kann sich hier gar keine Änderung ergeben.

Wenn die Strafe für den Fahrer selbst höher ausfällt, hat das nichts mit Versicherungsbeiträgen zu tun.

Eine Änderung der Schuldhöhe in Prozent bei einem Unfall mit Teilschuld würde wohl die Ausnahme sein. Letzteres könnte allen voran bei Missachtung der Richtgeschwindigkeit greifen, weil größere Kisten eine deutlich höhere Bewegungsenergie mit sich bringen, was dann aber weniger unter dem Begriff "Schuldhöhe", sondern besser mit "Gefährdungshaftung" beschrieben wird.

eppf
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#727695
Aw: SUVs 29.06.2022 19:01 - vor 1 Jahr, 10 Monaten  
Dies trifft dann aber auch auf jeden Kastenwagen, LKW und Bus zu, der sich rechtswidrig im Straßenverkehr bewegt.

Gruß
Tom
Tom0071
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#727711
Aw: SUVs 29.06.2022 20:51 - vor 1 Jahr, 10 Monaten  
Wie schon gesagt, ich vermute schwer, dass dieses Urteil maßgeblich dadurch zustande kam, weil jemand sein Fehlverhalten nicht eingestehen, das drohende Fahrverbot wegbiegen wollte und zudem schon einschlägig im Sinne des Bußgeldkatalogs bekannt war.

Das noch gepaart mit einem Fahrzeug mit größerem Gefährdungspotenzial brachte für den Richter wohl das Fass zum überlaufen.

Richter sind auch bloß Menschen und wenn sich dabei einer bei klarer Faktenlage trotz absoluter Arbeitsüberlastung mit eigentlich unnötiger Arbeit überzogen sieht, dann kann genau so etwas herauskommen.

Die eigentliche Frage lautet hier doch:
Warum geht jemand gerichtlich gegen einen vollkommen berechtigten Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot vor? War dieser Fahrer so naiv bzw. merkbefreit, oder hatte es ihm ein besonders "schlauer" RA eingeredet?

eppf
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#727713
Aw: SUVs 29.06.2022 21:11 - vor 1 Jahr, 10 Monaten  
So manchmal fragt man sich, was die Grundlage für Urteile bei manchen Richtern ist. Zunehmend scheinen diese eher Meinung zu vertreten anstatt wirklich Recht zu sprechen.

Wer einen Rotlichverstoß begeht, nimmt bewusst in Kauf das er andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Die Frage ist dann doch ob es erheblich ist, womit er diesen begeht. Schon allein das er ihn begeht ist der Fehler. Die besondere Schuld bzw. härtere Strafe sollte dann davon abhängen ob er es mehr bewusst oder unbewusst getan hat. Nicht womit er es getan hat.
Das würde nämlich immer zu Gunsten der schwächeren Teilnehmer gehen, auch wenn diese sich voll Bewusstsein über Regeln hinwegsetzen. Also zB. auch der Radler der sich an nichts hält und am Ende der Autofahrer der an sich alles richtig gemacht hat die Schuld bekommt nur Aufgrund der Tatsache welches Fahrzeug benutzt wurde.

Pandora´s Box is open...
ex_TF104
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#727721
Aw: SUVs 29.06.2022 22:48 - vor 1 Jahr, 10 Monaten  
Ich darf mal wieder vermuten, daß die meisten, die hier Fragen aufwerfen, die im verlinkten Artikel bereits beantwortet wurden, dem Link nicht gefolgt sind und sich mit der Sachlage nicht auseinandergesetzt haben.

Gericht: "Größere abstrakte Gefährdung"

Der Mann war mit seinem SUV des Herstellers BMW am Mittag des 5. November vergangenen Jahres geblitzt worden. Die Rotphase dauerte zu diesem Zeitpunkt 1,1 Sekunden an. Vor der Rotphase lag laut Urteil eine Gelbphase von exakt drei Sekunden. Der Fahrer habe aus Unachtsamkeit das Rotlicht nicht beachtet.

Wegen der "größeren abstrakten Gefährdung durch das geführte Kraftfahrzeug" stelle sich der begangene Rotlichtverstoß "gravierender als der Normalfall dar". Die Ampelschaltung ziele darauf ab, querende Verkehrsteilnehmer bei einer Kollision zu schützen. Der Fall weise eine Besonderheit auf, "die ihn von gewöhnlichen Tatumständen unterscheidet". Deswegen habe das Gericht die Regelbuße entsprechend erhöht.

Mehrere Einträge im Fahreignungsregister

Die Geldbuße hob das Gericht demnach auch an, weil der Mann mehrere Einträge im Fahreignungsregister hat, unter anderem weil er außerorts zu schnell unterwegs und ein anderes Mal am Steuer mit dem Handy beschäftigt war.


Die Frage nach dem Grund für den Einspruch zum Bußgeldbescheid ist auch komplexer. Es ging mir selbst so.

Nur so viel: wenn an Potsdams Gelddruckmaschine, der Kreuzung westlich der Humboldtbrücke, jeden Tag mehrere Dutzend oder sogar mehr als 100 Autofahrer einen Bußgeldbescheid wg. eines Rotlichtverstoßes bekommen, dann kann es nicht nur Schuld durch Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz sein. Dann stimmt irgendwas grundsätzlich nicht mit der baulichen Beschaffenheit der Kreuzung.

Und wenn du dann noch einen "Bescheid" bekommst, ohne von deiner Schuld überzeugt zu sein und der maschinell erstellte Bescheid weder ein Foto noch eine genaue Angabe zur Dauer der Rotphase enthält, weil die Stadt Potsdam den Blitzer wahrscheinlich privat betreiben läßt und das Geld für ein zweites Blatt Papier mit deinem Foto fehlt, dann stehst du ziemlich hilflos da und bittest um ein Foto und eine Angabe zur Dauer der Rotphase.

Diese Anfrage ist für die Stadt Potsdam ein Einspruch. Dieser wird weder bearbeitet noch abgelehnt. Dein Brief geht mit dem automatisch erstellten Bescheid UNGELESEN an die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Potsdam. Auch diese liest ihn auch nicht! Alle Papiere werden von ihr in einer rosa Hängemappe zusammengefaßt und ungelesen an den Amtsrichter übergeben. (1 Detail aus rechtlichen Gründen weggelassen) Auch er liest deinen Brief nicht. Du bekommst eine Ladung und bist Angeschuldigter. Dann hast du die Möglichkeit, deinen Einspruch zurückzunehmen (auch hier lasse ich 2 Details weg), ansonsten wirst du zum Angeklagten.

An diesem Punkt habe ich den "Einspruch", der nur eine Bitte um Übersendung des Fotos und die Frage nach der Dauer der Rotphase war, zurückgenommen.
autogasprius_berlin
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seit 07/20 ohne Autogas und ohne Prius unterwegs
Hybrid-Historie:
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#727738
Aw: SUVs 30.06.2022 09:36 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Klingt ein wenig nach Putins Reich ...
cirr_s
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#727743
Aw: SUVs 30.06.2022 09:55 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Klingt nach eine Nähe zu Berlin, wo behördlich alles so "super" funktioniert.

Ich kann leider mit wenigen solcher amtlicher Schreiben dienen, mehr als 2 waren es in den letzten 15 Jahren wegen einer Geschwindigkeitsübertretung zwischen 5 und 10kmh nicht, wegen Rotlichtverstoß schon gar nicht.

Aber selbst beim früheren der beiden, das schon über 10 Jahre zurückliegt, konnte ich jedenfalls ein Foto von mir "bewundern".

autogasprius_berlin schrieb:
Nur so viel: wenn an Potsdams Gelddruckmaschine, der Kreuzung westlich der Humboldtbrücke, jeden Tag mehrere Dutzend oder sogar mehr als 100 Autofahrer einen Bußgeldbescheid wg. eines Rotlichtverstoßes bekommen, dann kann es nicht nur Schuld durch Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz sein. Dann stimmt irgendwas grundsätzlich nicht mit der baulichen Beschaffenheit der Kreuzung.Falls du die fett zitierte Schlussfolgerung maßgeblich auf die hohe Anzahl beziehst, finde ich das etwas gewagt.

Natürlich kann es auch Stellen geben, die baulich "unglücklich" ausgefallen sind, um es vorsichtig zu umschreiben. Aber es gibt auch viele Stellen, wo die StVO massenhaft konsequent mit Füßen getreten wird.

Ich kenne in meiner Umgebung z.B. ein paar Stoppschilder, die ganz klar erkennbar angebracht sind und ich mich dabei schon als Exot fühle, weil ich zu den 10 bis 20% gehöre, die dort auch stehenbleiben.

Und ja, diese Stoppschilder sind berechtigt, weil es dort auch in gewisser Regelmäßigkeit kracht.

eppf
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#727746
Aw: SUVs 30.06.2022 10:01 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Kommt dann bitte wieder zum Thema zurück.

LG
Klaus
KSR1
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#727757
Aw: SUVs 30.06.2022 10:51 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Heute ein gekürzter Bericht aus der Volksstimme. Interessante Sicht zum SUV bei Unfällen. Höheres Bußgeld für SUV-Fahrer.
Gericht sieht größere Gefahren durch Bauart

(...)Wer mit einem SUV über eine rote Ampel fährt, muss unter Umständen mit einem höheren Bußgeld rechnen als andere Autofahrer. Es liege hier nämlich eine erhöhte Betriebsgefahr vor, erklärte das Amtsgericht in Frankfurt am Main gestern.
Die „kastenförmige Bauweise und wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie“ führten zu einem höheren Risiko, andere Verkehrsteilnehmer zu verletzen. Im konkreten Fall ging es um den Fahrer eines BMW, der in Frankfurt bei Rot in einen Kreuzungsbereich gefahren war.
Der Regelsatz für das Bußgeld betrage 200 Euro, erklärte das Gericht weiter. Es erhöhte ihn jedoch auf 350 Euro, weil der Fahrer bereits mehrere Einträge in Flensburg hatte und weil der Verstoß mit dem SUV „gravierender als der Normalfall“ sei – vor allem, weil die Regelungen andere Verkehrsteilnehmer schützen sollten, welche die Kreuzung überquerten. Zudem verhängte es ein Fahrverbot für einen Monat.(...)

MfG Harzbube.
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Meine Hybridvergangenheit anno 1956, damaliger Antrieb: Muskel-Benzin, Systemleistung 1,5 PS.
Damals, kein TÜV, keine ASU, keine ABE, kein Führerschein.
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#727759
Aw: SUVs 30.06.2022 11:08 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
für das fahrverbot für einen monat dürfte aber nicht die fahrzeuggattung suv schuld sein.
bei rot in eine kreuzung einfahren sollten auch "normale" pkw und andere verkehrsteilnehmer nicht.
mehrere einträge in flensburg sind dabei auch nicht wirklich vorteilhaft.
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#727762
Aw: SUVs 30.06.2022 11:27 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Guten morgen harzbube ... (s.o.)
cirr_s
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#727769
Aw: SUVs 30.06.2022 12:09 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
KSR1 schrieb:
Kommt dann bitte wieder zum Thema zurück. Naja, soweit hatten wir uns ja wirklich nicht entfernt, als die Frage aufkam, welche Beweggründe außer Uneinsichtigkeit es sonst noch geben könnte, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.

Da könnte ein intransparenter Bescheid oder eine Kreuzungskonstruktion mit schlechter Einsicht durchaus eine Rolle spielen.

Dass jetzt auf Grund des SUVs die Strafe höher ausfiel, hat meiner Meinung nach gezielt mit SUVs recht wenig zu tun. Wenn der Richter nicht von einer eigenen Antipathie gegen SUVs geleitet wurde, hätte er diese Straferhöhung wohl auch bei jedem anderem "größeren" Gefährt in Verbindung mit Vorvergehen verhängt.

Dann hätte die Zeitungsüberschrift z.B. genauso gelautet, aber anstelle "SUV" wäre z.B. "Kleinlaster" gestanden. Nur ob das noch eine Schlagzeile wert gewesen wäre?

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#727775
Aw: SUVs 30.06.2022 12:28 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
für mein dafürhalten wird hier einiges total vermischt und so entsteht für jeden nur mal schnell darüber lesenden einfach nur ein falscher eindruck – die medienschreiberlinge tragen ihren teil auch noch dazu bei – das kennt man ja auch von den unausgewogenen fahrzeug-tests

mehrere vormerkungen in flensburg – können auf (ein/welches?) entsprechendes fahrverhalten hindeuten – muss es aber nicht – dem gericht werden sie so nehme ich mal an – in reinschrift vorliegen – dass auf schwächere verkehrsteilnehmer rücksicht zu nehmen ist und künftige gerichtsentscheide dies in die beurteilungen auch einfließen lassen werden ist eben ein trend – welchen ich nicht näher bewerte (teilweise mündet es bei uns schon in narrenfreiheit - das ist auch - falsch)
aber – wer schon mal einen SUV gefahren hat – wird mir auch zustimmen – dass die sicht nach oben (ampel) eine meist ganz andere ist als in den meisten pkw – das kommt meiner meinung nach auf die montierte ampelanlage und die entsprechend installierten induktionsschleifen auf der fahrbahn an – welche dann die zeit messen – ferndiagnosen ohne den genauen sachverhalt zu kennen – sind wie meistens cafésud-lesen - darinn sind ja die zeitungsschreiberlinge immer schon sehr geübt gewesen
ein RA- welcher auf verkehrswesen spezialisiert ist sollte alle fakten beurteilen können – ohne das einzelne des falles zu kennen – kann es keiner
auch mir fallen viele SUV-fahrer durch sehr rücksichtsloses verhalten auf und meine vorurteile gegen gewisse komplexler haben sich in den letzten jahren nicht abgebaut – am unglaublichsten sind dann immer wieder die begründungen welche bei zur redestellung dieser spezies genannt werden...

peterAL
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Letzte Änderung: 30.06.2022 12:30 von peterAL.
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