Das Petition ist mittlerweile drei Jahre alt. Ich widme dem Sachverhalt trotzdem einen Beitrag.
Zitat:
Neuigkeiten zu Verbraucherschutz - Messung des tatsächlichen Energieverbrauchs bei Hybrid-PKW; Verbrauchsmessung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und beschlossen:
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Verbrauchsmessung von Hybrid-Pkws den tatsächlichen Energieverbrauch der Fahrzeuge widerzuspiegeln hat.
Die Gewichtung trägt hierbei dem Umstand Rechnung, dass Plugin-Hybridfahrzeuge im praktischen Fahrbetrieb im Allgemeinen weder ausschließlich im einen noch im anderen extremen Batterieladezustand betrieben werden. Die vollständigen Verbrauchsangaben enthalten neben den Angaben zum Kraftstoffverbrauch zusätzlich die Angaben zum elektrischen Energiebedarf. Beide Angaben zusammengenommen, entsprechen dem Energiebedarf des Fahrzeugs.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erkennen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
www.openpetition.de/petition/blog/verbra...kw-verbrauchsmessung
Die Petition ist abschlägig beschieden worden. Unter anderem auch, weil der Sachverhalt nicht ganz korrekt dargestellt wurde. In der Sache war das Anliegen aber m.M.n. schon richtig.
Ich bin im Allgemeinen der PHEV Technik gegenüber positiv eingestellt. Ich ärgere mich aber darüber, dass übermotorisierte Premium Autos den Ruf dieser Technik vollkommen diskreditieren und die Norm missbrauchen (
Alibi-Plugin-Hybride ). Die Optimierung dieser Fahrzeuge ist noch extremer wie es bei NEFZ jemals der Fall war. Außer dem P4 PHEV, gibt es auch noch einige weitere sparsame Plug-In Hybride. Ich zähle z.B. die Hyundai und VAG Hybride und einige weitere dazu.
Anhand der ECE R101 Verbrauchsangabe lassen sich sparsame Fahrzeuge von Spritschluckern aber
kaum nicht unterscheiden.
Evtl. wäre ein weiterer Anlauf einer Petition sinnvoll. Diese müsste aber sauber ausformuliert sein, um nicht wieder wegen faktischer Fehler abgewiesen zu werden.
Wichtig wäre, dass zusätzlich zum beworbenen Verbrauch in Litern an gleicher Stelle auch der zusätzliche elektrische Energiebedarf ausgewiesen werden muss. Außerdem wäre die separate Verbrauchsangabe bei reinem Benzinbetrieb und reinem elektrischen Betrieb relevant, um Rückschlüsse zum Verbrauch auf ein von der ECE Norm abweichendes Fahrprofil ziehen zu können. Außerdem ist die ausschließliche Berücksichtigung des Benzinverbrauchs zur C02 Bewertung und Unterschlagung bzw. Annahme von null C02 für den Stromverbrauch schlicht irreführend. Diese Annahme entspricht nicht dem aktuellen Strommix.