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THEMA: Reifen-Speedindex, Widersprüchliche Einträge
#110073
Reifen-Speedindex, Widersprüchliche Einträge 12.04.2010 10:32 - vor 14 Jahren  
Geschwindigkeitsklasse:
Damit darf das Fahrzeug nur mit Reifen ausgestattet werden, die die Geschwindigkeitsklasse V erfüllen. Andernfalls erlöschen Zulassung und Versicherungsschutz. Ausgenommen davon sind Winterreifen.


Reifen:
Der Geschwindigkeitsindex bei Sommerreifen darf nicht unter der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen. Somit müssen am Prius montierte Sommerreifen mindestens den Geschwindigkeitsindex "R" aufweisen. Der beim Prius im Fahrzeugschein eingetragene Geschwindigkeitsindex "V" ist eine Empfehlung von Toyota, die für den Fahrzeugführer rechtlich nicht bindend ist.

Hat jemand eine Ahnung was hier korrekt ist

Grüsse
deBeck
Beiträge: 453
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Kia e-Niro "Spirit" 64KwH MY21 / VW e-Up! "Unite" MY21
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#110076
Re: Reifen-Speedindex, Widersprüchliche Einträge 12.04.2010 10:49 - vor 14 Jahren  
Hallo deBeck,

darüber habe ich von Toyota Deutschland und Japan auch keine eindeutige Antwort bekommen, auch nicht warum diese Reifen überhaupt montiert werden.

Fakt ist, das Fahrzeug ist mit 'V'-Reifen zugelassen.

Um sicher zu gehen, dass man sich 'kein Eigentor schießt' wenn man 'R' oder 'H'-Reifen montiert, sollte man die beim TÜV oder DEKRA usw. abnehmen lassen.

Diese Eintragung kostet ca. 30 Euro und man ist auf der sicheren Seite.

Achso, man sollte sich bei diesen Abnahmestellen vor der Reifenmontage erkundigen ob etwas gegen so eine Eintragung spricht.

MfG Paule<br><br>Posting ge&auml;ndert von: Paule, am: 12/04/2010 10:50
Paule
Beiträge: 2932
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#110913
Re: Reifen-Speedindex, Widersprüchliche Einträge 26.04.2010 10:45 - vor 14 Jahren  
Der ADAC schreibt auf seiner Webseite
http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/reifen/reifenkennzeichnung_pkw/default.asp?ComponentID=124174&amp;SourcePageID=8763
unter
Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?
folgendes:

Geschwindigkeitssymbol (Speed Index)

s. Punkt &quot;Speed-Index&quot;. Er darf „höherwertiger“ sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H , zulässig sind also Autoreifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V.

Neuerung seit Ende 2004 ¹):

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuch­staben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fahren kann). Seit Ende 2004¹) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel:
Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit.

Beispiel: Skoda schreibt für einen Superb Classic 1,9 TDI Reifen mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h) bzw. Y (bis 300 km/h) vor. Diese Reifen sind bei einer Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein von 189 km/h deutlich überdi­mensioniert. Mittels der oben genannten Formel reichen Reifen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Vmin = 197 km/h. Damit reichen Reifen mit dem Speed-Index H (bis 210 km/h) aus.

Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt 2e und 2f.

Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten.

¹) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses &quot;Räder und Reifen&quot; auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG
<br><br>Posting ge&auml;ndert von: wolle_1977, am: 26/04/2010 10:45
wolle_1977
Beiträge: 224
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Wolle
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